Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 6

Sachverhalt:

Die Antragsteller haben die Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Prabstorf beantragt, um eine private Reitanlage errichten zu können.

Die Reitanlage mit Reithalle, Reitplatz, Longierplatz sowie 10 Boxen mit Auslauf soll südlich der Ortslage in Richtung Bückau auf dem Flurstück 50/1, Flur 1, Gemarkung Prabstorf errichtet werden, da auf dem Hofgrundstück 38/8, Flur 1 der Antragsteller und im übrigen Dorfgebiet kein ausreichender Platz besteht.

Die Anlage wird als Dressurleistungsanlage durch die Familie sowie zwei Einsteller genutzt.

 

Der Vorhabenstandort liegt im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt Fläche für die Landwirtschaft dar. Ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Realisierung des Vorhabens nicht zulässig.

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung sowie Empfehlung des UBD/X/28 vom 18.02.2021:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Aufstellungsverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Prabstorf ein vorbehaltlich des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Samtgemeinde Elbtalaue. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den Sachverhalt. Er berichtet, dass die Antragstellerin ihr Vorhaben in der Sitzung des UBD vorgestellt hat. Der Fachausschuss hat sodann eine positive Empfehlung abgegeben.

Im Verwaltungsausschuss sind weitere Argumente ausgetauscht und diskutiert worden. Dieser hat nach eingehender Beratung die Beschlussempfehlung dahingehend erweitert, dass der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) sich die Zustimmung zu einer möglichen gewerblichen Nutzung oder zur Durchführung von öffentlichen Turnieren vorbehält.

In wie weit die Genehmigungsbehörden (Landkreis) dem Ansinnen zustimmen werden, kann an dieser Stelle nicht vorhergesehen werden. Die Prüfung hinsichtlich des Schutzgebietes bleibt ebenso abzuwarten.

 

Geänderte (erweiterte) Beschlussempfehlung VAD/X/51 vom 01.03.2021

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Aufstellungsverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Prabstorf ein vorbehaltlich des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Samtgemeinde Elbtalaue. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

In den städtebaulichen Vertrag ist ferner aufzunehmen, dass öffentliche Turniere oder eine gewerbliche Nutzung der Reitanlage der Zustimmung des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) bedürfen.

 

 

Rh Krull erklärt für die SPD-Fraktion die Ablehnung zu diesem Vorhaben. Der Flächenverbrauch für eine einzelne Sportanlage in ausschließlich privater Nutzung sei zu groß, zudem soll diese in einem Bereich entstehen, der als sehr sensibel einzustufen ist, da dieser im Außenbereich und sehr nah an der Jeetzel liegt. Der Bereich ist in Regionalplanung und F-Plan für eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen.

 

Rh Herzog teilt mit, er habe in Bezug auf das angesprochene Vorhaben mehrere Anrufe erhalten. Er plädiert dafür, die Angelegenheit zunächst zu vertagen, um die Einwohner von Prabstorf hierzu zu befragen. Hier scheinen die Meinungen deutlich auseinanderzuliegen. Auch wenn sich der Verwaltungsausschuss dafür ausgesprochen hat, für eine gewerbliche Nutzung zunächst die Zustimmung des Rates einzuholen, so wären öffentliche Veranstaltungen doch eine erhebliche Belastung für das Dorf und seine Bewohner. Die Antragstellerin habe zwar ausgesagt, die Anlage nur für sich und ausschließlich privat nutzen zu wollen, glauben könne er daran jedoch nicht.

 

Rh Herzog stellt den Antrag, den TOP zu vertagen. In einer nächsten Fachausschusssitzung UBD sollen die Bewohner Prabstorfs hierzu angehört und befragt werden, zudem ist dieses Ansinnen erneut öffentlich zu diskutieren. Erst dann könne eine vernünftige Entscheidung getroffen werden.

 

Rh Siemke merkt an, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung hinlänglich gegeben ist, in dem die Fachausschusssitzungen öffentlich (auch bekanntgemacht) sind. Bürger können dort zu Wort kommen oder auch Anregungen erheben. Es ist nicht vertretbar, dass nunmehr jedes Detail zunächst nochmal mit Bürgern und Bewohnern vor dem eigentlichen Verfahren zu diskutieren ist.

Eine Notwendigkeit, die Angelegenheit zu vertagen, wird seinerseits nicht gesehen. Er beantragt, über die Beschlussempfehlung abzustimmen.

 

Rh Siemke mahnt zudem eine Sitzungsdisziplin an. In der immer noch vorherrschenden Pandemiezeit ist es nicht hinnehmbar, dass alle im Fachausschuss beratenen und ausgetauschten Argumente in den Folgegremien nochmals ausführlich diskutiert werden müssen. Er plädiert dafür, die Sitzungszeit nicht unnötig in die Länge zu ziehen, sondern die Ratsarbeit auf das absolut notwendige Maß zu beschränken und die Tagesordnung zügig abzuarbeiten. 

 

Rh Herzog erwähnt, dass ihm zu Ohren gekommen sei, dass sich die Fraktionen einig sind, die Angelegenheit zu verschieben. Dies sei jedoch scheinbar nicht mehr der Fall. Dennoch sei es für das Gesamtprojekt seiner Meinung nach nötig, sich nochmal die Zeit zu nehmen und die Angelegenheit zu überdenken.

 

Da sich seiner Ansicht nach keine Mehrheit für eine Vertagung finden wird, stellt er zudem den Antrag, dann in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen, dass, wie von den Antragstellern ausgesagt, eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist und nur ein privater Gebrauch der Anlage zulässig sei.

 

Stellv. Bgm Behning lässt zunächst über den 1.Antrag von Rh Herzog

-       Vertagung der Angelegenheit-     abstimmen

 

Ja            5                             Nein      9                             Enthaltung          3

Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Stellv. Bgm Behning lässt sodann über den 2. Antrag von Rh Herzog

-       Aufnahme des Ausschlusses gewerblicher Nutzung und Durchführung öffentlicher Turniere in den städtebaulichen Vertrag –      abstimmen.

 

Ja            11                           Nein      6

Damit ist dieser Antrag mehrheitlich beschlossen.

 

 

Stellv. Bgm Behning lässt sodann über die grundsätzliche Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes abstimmen.

 

Ja            9                             Nein      5                             Enthaltung          3

Mehrheitlich beschlossen

 

Zusammenfassend fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Aufstellungsverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Prabstorf ein vorbehaltlich des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Samtgemeinde Elbtalaue. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja            9                             Nein      5                             Enthaltungen    3

 

In den städtebaulichen Vertrag ist aufzunehmen, dass öffentliche Turniere oder eine gewerbliche Nutzung der Reitanlage ausgeschlossen sind.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja            11                           Nein      6