Sitzung: 11.03.2021 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 6
Vorlage: 30/0010/2021
Sachverhalt:
Die Antragsteller
haben die Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Prabstorf
beantragt, um eine private Reitanlage errichten zu können.
Die Reitanlage mit
Reithalle, Reitplatz, Longierplatz sowie 10 Boxen mit Auslauf soll südlich der
Ortslage in Richtung Bückau auf dem Flurstück 50/1, Flur 1, Gemarkung Prabstorf
errichtet werden, da auf dem Hofgrundstück 38/8, Flur 1 der Antragsteller und
im übrigen Dorfgebiet kein ausreichender Platz besteht.
Die Anlage wird als
Dressurleistungsanlage durch die Familie sowie zwei Einsteller genutzt.
Der
Vorhabenstandort liegt im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt Fläche
für die Landwirtschaft dar. Ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die
Realisierung des Vorhabens nicht zulässig.
Für die Aufstellung
des Bebauungsplanes ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes
erforderlich.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung sowie Empfehlung des UBD/X/28 vom 18.02.2021:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) leitet das Aufstellungsverfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes in Prabstorf ein vorbehaltlich des Beschlusses zur Änderung des
Flächennutzungsplanes durch die Samtgemeinde Elbtalaue. Zur Übernahme der
Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen
Fachbereichsleiter
Hesebeck erläutert den Sachverhalt. Er berichtet, dass die Antragstellerin ihr
Vorhaben in der Sitzung des UBD vorgestellt hat. Der Fachausschuss hat sodann
eine positive Empfehlung abgegeben.
Im
Verwaltungsausschuss sind weitere Argumente ausgetauscht und diskutiert worden.
Dieser hat nach eingehender Beratung die Beschlussempfehlung dahingehend
erweitert, dass der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) sich die Zustimmung zu
einer möglichen gewerblichen Nutzung oder zur Durchführung von öffentlichen
Turnieren vorbehält.
In wie weit die
Genehmigungsbehörden (Landkreis) dem Ansinnen zustimmen werden, kann an dieser
Stelle nicht vorhergesehen werden. Die Prüfung hinsichtlich des Schutzgebietes
bleibt ebenso abzuwarten.
Geänderte (erweiterte)
Beschlussempfehlung VAD/X/51 vom 01.03.2021
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) leitet das Aufstellungsverfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes in Prabstorf ein vorbehaltlich des Beschlusses zur Änderung des
Flächennutzungsplanes durch die Samtgemeinde Elbtalaue. Zur Übernahme der
Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
In den
städtebaulichen Vertrag ist ferner aufzunehmen, dass öffentliche
Turniere oder eine gewerbliche
Nutzung der Reitanlage der Zustimmung
des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) bedürfen.
Rh Krull erklärt
für die SPD-Fraktion die Ablehnung zu diesem Vorhaben. Der Flächenverbrauch für
eine einzelne Sportanlage in ausschließlich privater Nutzung sei zu groß, zudem
soll diese in einem Bereich entstehen, der als sehr sensibel einzustufen ist,
da dieser im Außenbereich und sehr nah an der Jeetzel liegt. Der Bereich ist in
Regionalplanung und F-Plan für eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen.
Rh Herzog teilt
mit, er habe in Bezug auf das angesprochene Vorhaben mehrere Anrufe erhalten. Er
plädiert dafür, die Angelegenheit zunächst zu vertagen, um die Einwohner von
Prabstorf hierzu zu befragen. Hier scheinen die Meinungen deutlich
auseinanderzuliegen. Auch wenn sich der Verwaltungsausschuss dafür
ausgesprochen hat, für eine gewerbliche Nutzung zunächst die Zustimmung des
Rates einzuholen, so wären öffentliche Veranstaltungen doch eine erhebliche
Belastung für das Dorf und seine Bewohner. Die Antragstellerin habe zwar
ausgesagt, die Anlage nur für sich und ausschließlich privat nutzen zu wollen,
glauben könne er daran jedoch nicht.
Rh Herzog stellt
den Antrag, den TOP zu
vertagen. In einer nächsten Fachausschusssitzung UBD sollen die Bewohner
Prabstorfs hierzu angehört und befragt werden, zudem ist dieses Ansinnen erneut
öffentlich zu diskutieren. Erst dann könne eine vernünftige Entscheidung
getroffen werden.
Rh Siemke merkt an,
dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung hinlänglich gegeben ist, in dem die
Fachausschusssitzungen öffentlich (auch bekanntgemacht) sind. Bürger können
dort zu Wort kommen oder auch Anregungen erheben. Es ist nicht vertretbar, dass
nunmehr jedes Detail zunächst nochmal mit Bürgern und Bewohnern vor dem
eigentlichen Verfahren zu diskutieren ist.
Eine Notwendigkeit,
die Angelegenheit zu vertagen, wird seinerseits nicht gesehen. Er beantragt,
über die Beschlussempfehlung abzustimmen.
Rh Siemke mahnt
zudem eine Sitzungsdisziplin an. In der immer noch vorherrschenden Pandemiezeit
ist es nicht hinnehmbar, dass alle im Fachausschuss beratenen und
ausgetauschten Argumente in den Folgegremien nochmals ausführlich diskutiert
werden müssen. Er plädiert dafür, die Sitzungszeit nicht unnötig in die Länge
zu ziehen, sondern die Ratsarbeit auf das absolut notwendige Maß zu beschränken
und die Tagesordnung zügig abzuarbeiten.
Rh Herzog erwähnt,
dass ihm zu Ohren gekommen sei, dass sich die Fraktionen einig sind, die
Angelegenheit zu verschieben. Dies sei jedoch scheinbar nicht mehr der Fall.
Dennoch sei es für das Gesamtprojekt seiner Meinung nach nötig, sich nochmal
die Zeit zu nehmen und die Angelegenheit zu überdenken.
Da sich seiner
Ansicht nach keine Mehrheit für eine Vertagung finden wird, stellt er zudem den
Antrag, dann in den
städtebaulichen Vertrag aufzunehmen, dass, wie von den Antragstellern
ausgesagt, eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist und nur ein privater
Gebrauch der Anlage zulässig sei.
Stellv. Bgm Behning
lässt zunächst über den 1.Antrag von
Rh Herzog –
- Vertagung der Angelegenheit- abstimmen
Ja 5 Nein 9 Enthaltung 3
Damit ist der Antrag
mehrheitlich abgelehnt.
Stellv. Bgm Behning
lässt sodann über den 2. Antrag von
Rh Herzog –
- Aufnahme des Ausschlusses gewerblicher
Nutzung und Durchführung öffentlicher Turniere in den städtebaulichen Vertrag
– abstimmen.
Ja 11 Nein 6
Damit ist dieser Antrag
mehrheitlich beschlossen.
Stellv. Bgm Behning
lässt sodann über die grundsätzliche Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes abstimmen.
Ja 9 Nein 5 Enthaltung 3
Mehrheitlich
beschlossen
Zusammenfassend
fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) leitet das Aufstellungsverfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes in Prabstorf ein vorbehaltlich des Beschlusses zur Änderung des
Flächennutzungsplanes durch die Samtgemeinde Elbtalaue. Zur Übernahme der
Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 9 Nein 5 Enthaltungen 3
In den
städtebaulichen Vertrag ist aufzunehmen, dass öffentliche Turniere oder eine gewerbliche
Nutzung der Reitanlage ausgeschlossen
sind.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 11 Nein 6