Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 3, Enthaltungen: 4

Die Antragsteller möchten in der Ortschaft Prabstorf eine private Reitanlage errichten.

Die Reitanlage mit Reithalle, Reitplatz, Longierplatz sowie 10 Boxen mit Auslauf soll nordwestlich der Ortslage in Richtung Bückau auf dem Flurstück 50/1, Flur 1, Gemarkung Prabstorf errichtet werden, da auf dem Hofgrundstück 38/8, Flur 1, der Antragsteller und im übrigen Dorfgebiet kein ausreichender Platz besteht. Die Anlage wird als Dressurleistungsanlage durch die Familie sowie zwei Einsteller genutzt.

Der Vorhabenstandort liegt im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt Fläche für die Landwirtschaft dar. Da ohne Bauleitplanung die Realisierung des Vorhabens nicht zulässig ist, haben die Vorhabenträger die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt.

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Im Flächennutzungsplan könnte die bereits bestehende Dorfgebietsfläche (MD) um die Vorhabenflächen erweitert werden.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage. Die Gremien der Stadt haben den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, jedoch mit der Maßgabe, dass die Anlage nur zu privaten Zwecken genutzt werden darf.

 

Rh Flindt weist darauf hin, dass im Lageplan ersichtlich ist, dass am nördlichen Ortsrand von Prabstorf Gebäude vorhanden sind die von dem bestehenden Flächennutzungsplan nicht überplant sind und regt an, die Gebäude bei einer Flächennutzungsplanfortschreibung mit zu überplanen.

 

Für Rh Herzog stellt der Umfang der geplanten Anlagen kein verträgliches Vorhaben dar. Er weist darauf hin, dass nach der Vorlage zwei Einstellplätze geplant sind und es ich somit nicht um eine reine private Nutzung handelt. Unter diesen Gegebenheiten kann er einer Übernahme der Planungskosten nicht zustimmen.

 

Rh Siemke erläutert, dass es sich bei den beiden Einstellplätzen um die Familie aus Prabstorf handelt, die das Wiesengrundstück bisher für ihre eigenen Pferde genutzt hat.

 

Rh Siebolds weist darauf hin, dass es sich um ein privates Hobby handelt das zudem nicht der Entwicklung des Dorfes dient. Er sieht keine Argumente dafür, dass die Samtgemeinde die Planungskosten trägt.

 

Rh Siemke schlägt vor, den Beschlussvorschlag der Vorlage dahingehend zu ergänzen, dass die Antragsteller die Planungskosten zu übernehmen haben.

 

Rh Beckmann bezweifelt, dass es sich bei der Größe der geplanten Anlage um eine reine Hobbynutzung handelt. Er weist darauf hin, dass das Raumordnungsprogramm für den Bereich ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft und für die Landwirtschaft ausweist und dass durch die geplante Anlage Bereiche von Natur und Landschaft zerstört bzw. beeinträchtigt werden und die Landschaft zersiedelt wird. Er spricht sich ebenfalls dafür aus, dass die Antragsteller die Planungskosten tragen sollten.

 

Herr Hesebeck erläutert, dass es sich um ein Vorranggebiet für die Landschaft handelt und dass dieses auch für die Flächen der geplanten Baugenbiete in Nebenstedt und Nausen zutrifft. In Raumordnungsprogrammen ausgewiesene Vorranggebiete sind keine Kriterien, die die Durchführung von Bauleitplanungen verhindert.

 

In der anschließenden Aussprache geht es insbesondere um die Größe der geplanten Anlage und um die private Nutzung in den Vorranggebieten für Natur- und Landschaft und für die Landwirtschaft und um die Übernahme der Planungskosten und der Ausschuss empfiehlt folgenden Beschluss

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)       Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg, OT Prabstorf wird fortgeschrieben.

 

b)      Bei einem positiven Aufstellungsbeschluss haben die Antragsteller die Planungskosten zu tragen.