Sitzung: 25.03.2021 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 3, Enthaltungen: 4
Vorlage: 30/0018/2021
Die Antragsteller
möchten in der Ortschaft Prabstorf eine private Reitanlage errichten.
Die Reitanlage mit
Reithalle, Reitplatz, Longierplatz sowie 10 Boxen mit Auslauf soll nordwestlich
der Ortslage in Richtung Bückau auf dem Flurstück 50/1, Flur 1, Gemarkung
Prabstorf errichtet werden, da auf dem Hofgrundstück 38/8, Flur 1, der
Antragsteller und im übrigen Dorfgebiet kein ausreichender Platz besteht. Die
Anlage wird als Dressurleistungsanlage durch die Familie sowie zwei Einsteller
genutzt.
Der Vorhabenstandort
liegt im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt Fläche für die
Landwirtschaft dar. Da ohne Bauleitplanung die Realisierung des Vorhabens nicht
zulässig ist, haben die Vorhabenträger die Aufstellung eines Bebauungsplanes
beantragt.
Für die Aufstellung
des Bebauungsplanes ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes
erforderlich. Im Flächennutzungsplan könnte die bereits bestehende
Dorfgebietsfläche (MD) um die Vorhabenflächen erweitert werden.
Herr Hesebeck erläutert den
Sachverhalt der Vorlage. Die Gremien der Stadt haben den Aufstellungsbeschluss
für einen Bebauungsplan gefasst, jedoch mit der Maßgabe, dass die Anlage nur zu
privaten Zwecken genutzt werden darf.
Rh Flindt weist darauf hin,
dass im Lageplan ersichtlich ist, dass am nördlichen Ortsrand von Prabstorf
Gebäude vorhanden sind die von dem bestehenden Flächennutzungsplan nicht
überplant sind und regt an, die Gebäude bei einer
Flächennutzungsplanfortschreibung mit zu überplanen.
Für Rh Herzog stellt der
Umfang der geplanten Anlagen kein verträgliches Vorhaben dar. Er weist darauf
hin, dass nach der Vorlage zwei Einstellplätze geplant sind und es ich somit
nicht um eine reine private Nutzung handelt. Unter diesen Gegebenheiten kann er
einer Übernahme der Planungskosten nicht zustimmen.
Rh Siemke erläutert, dass
es sich bei den beiden Einstellplätzen um die Familie aus Prabstorf handelt,
die das Wiesengrundstück bisher für ihre eigenen Pferde genutzt hat.
Rh Siebolds weist darauf
hin, dass es sich um ein privates Hobby handelt das zudem nicht der Entwicklung
des Dorfes dient. Er sieht keine Argumente dafür, dass die Samtgemeinde die
Planungskosten trägt.
Rh Siemke schlägt vor, den
Beschlussvorschlag der Vorlage dahingehend zu ergänzen, dass die Antragsteller
die Planungskosten zu übernehmen haben.
Rh Beckmann bezweifelt,
dass es sich bei der Größe der geplanten Anlage um eine reine Hobbynutzung
handelt. Er weist darauf hin, dass das Raumordnungsprogramm für den Bereich ein
Vorranggebiet für Natur und Landschaft und für die Landwirtschaft ausweist und
dass durch die geplante Anlage Bereiche von Natur und Landschaft zerstört bzw.
beeinträchtigt werden und die Landschaft zersiedelt wird. Er spricht sich
ebenfalls dafür aus, dass die Antragsteller die Planungskosten tragen sollten.
Herr Hesebeck erläutert,
dass es sich um ein Vorranggebiet für die Landschaft handelt und dass dieses
auch für die Flächen der geplanten Baugenbiete in Nebenstedt und Nausen
zutrifft. In Raumordnungsprogrammen ausgewiesene Vorranggebiete sind keine
Kriterien, die die Durchführung von Bauleitplanungen verhindert.
In der anschließenden
Aussprache geht es insbesondere um die Größe der geplanten Anlage und um die
private Nutzung in den Vorranggebieten für Natur- und Landschaft und für die
Landwirtschaft und um die Übernahme der Planungskosten und der Ausschuss
empfiehlt folgenden Beschluss
Beschlussvorschlag:
a) Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde
Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg, OT Prabstorf wird fortgeschrieben.
b) Bei einem positiven Aufstellungsbeschluss
haben die Antragsteller die Planungskosten zu tragen.