Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Bgm Schulz berichtet, dass ein Anlieger der Straße „Am Sonnenhang“ ein Schreiben an die Gemeinde gerichtet hat, mit dem er den Ausbau der Straße fordert. Da noch nicht alle Grundstücke bebaut sind, steht der Ausbau der Straße noch aus Die Gemeinde Zernien plant im Baugebiet „Am Walde II“ den Endausbau der Straße „Am Sonnenhang“, einschl. der drei anliegenden Stichstraßen, auf einer Gesamtlänge von ca. 465 m.

Für einen Ausbau sind folgende Varianten geprüft worden:

a)       Die seinerzeitige Planung bei „Aufschließung“ des Baugebietes sieht vor, dass der Ausbau der Straße in einer Breite von 3 m mit einer Betonpflastersteindecke und Bordeinfassung mittels Tiefborden erfolgen soll. Die Ausführung der bestehenden Baustraße ist auf Grundlage der Planungsidee erfolgt. Das anfallende Oberflächenwasser soll über seitlich angelegte Rigolensysteme abgeleitet bzw. zur Versickerung gebracht werden.
Diese Variante ist aufgrund der geografischen Lage an einem Berg und einem starken Gefälle von bis zu 7%, als nicht ausreichend anzusehen. Bei ergiebigen Regenfällen würde der Seitenraum, wie es in ähnlichen Baugebieten in der Gemeinde Zernien bereits der Fall ist, ausspülen und zu wiederkehrenden größeren Erhaltungsmaßnahmen führen.

b)      Als weitere Ausbauvariante wird vorgeschlagen, der Ausbau der Straße erfolgt in einer Breite von 3 m mit einer Betonsteinpflasterdecke und mit einer einseitigen Einfassung mittels Tiefbordsteinen und auf der gegenüberliegenden Seite mittels Entwässerungsrinne. Die vorhandene Baustraße kann genutzt werden.
Das anfallende Oberflächenwasser wird in der Entwässerungsrinne über Abläufe in Sickerschächten zur Versickerung gebracht. Ein Anschluss an einen vorhandenen Regenwasserkanal kann nicht erfolgen, da im näheren Bereich nur ein 300 mm RW-Kanal als Vorflut vorhanden ist und die anfallende Wassermenge nicht abführen kann.

 

Es ist jetzt darüber zu entscheiden, ob die Straße jetzt oder später ausgebaut wird.

Es entsteht eine rege Diskussion.

Rh Ahrens macht darauf aufmerksam, dass bei der Haushaltsplanung entschieden wurde, mit den Überschüssen der nächsten 3 Jahre, diese in 2023 für den Ausbau der Straße zu verwenden.

Stellv. Bgm Beutler bemerkt, dass die Anlieger ein Recht auf den Ausbau der Straße haben, da die Bauplätze dort seit 2013 voll erschlossen verkauft werden.

Stellv. Bgm K. Schulz schlägt vor, den Anwohnern „Am Sonnenhang“ mitzuteilen, wann mit dem Ausbau der Straße begonnen werden soll.

Bgm Schulz warnt vor dem zu frühen Ausbau, da dort immer noch Häuser gebaut werden und schwere Baufahrzeuge dort verkehren.

Auch sollte darüber entschieden werden, ob die Straße insgesamt oder in Teilbereichen ausgebaut werden soll.

Rh Hahlbohm rät vom Ausbau in Teilbereichen ab, da dadurch andere Anlieger angeregt werden, den Ausbau in dieser Form auch für sich zu beanspruchen.

 

Herr Siems-Wedhorn merkt an, dass in diesem Jahr zwar 100.000 € für diese Maßnahme zurückgestellt wurden, d.h. jedoch nicht, dass das auch in den beiden Folgejahren so sein wird. Er warnt davor, einen fixen Termin für den Ausbau der Straße festzulegen, da zu viel unerwartete Situationen eintreten können. Notfalls ist der Ausbau über einen Kredit zu finanzieren.

Mit der heutigen Vorlage ist jedoch zunächst über die Art und Weise des Ausbaues zu entscheiden.

 

Rf Mahnke erkundigt sich, wie viele Bauplätze „Am Sonnenhang“ noch frei sind. Bgm Schulz teilt mit, dass noch zwei Bauplätze frei sind. Des Weiteren sind noch weitere 4 Bauplätze ungenutzt, die ein einziger Käufer bereits vor längerer Zeit erworben hat. Hier hat er bereits schriftlich nachgefragt, ob diese nicht wieder von ihm freigegeben werden könnten. Innerhalb von 5 Jahren muss mit der Bebauung begonnen werden. Bisher hat er hierzu noch keine Antwort erhalten.

Zum Ausbau der Straße „Am Sonnenhang“ bittet Rh Hahlbohm zu berücksichtigen, dass jedesmal Planungskosten entstehen und neue Ausschreibungen durchgeführt werden müssen.

 

Bgm Schulz schlägt vor, heute keinen Beschluss zum Ausbau der Straße zu fassen und den TOP zu vertagen.

Rh Hahlbohm schlägt vor, heute einen Beschluss zu fassen, um weitere Nachfragen auszuschließen.

 

Rh Gleitze schlägt vor, die Kosten für den Ausbau in 2021 und 2022 anzusparen und mit dem Ausbau in 2023 zu beginnen und komplett durchzuführen.

Dem Vorschlag stimmt die Mehrheit des Rates zu.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den  

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

a)Der Ausbau der Straße „Am Sonnenhang erfolgt in der Variante b), d.h. der Ausbau erfolgt in einer Breite von 3 m mit einer Betonsteinpflasterdecke und mit einer einseitigen Einfassung mittels Tiefbordsteinen und auf der gegenüberliegenden Seite mittels Entwässerungsrinne. Die vorhandene Baustraße kann genutzt werden. Das anfallende Oberflächenwasser wird in der Entwässerungsrinne über Abläufe in Sicherschächten zur Versicherung gebracht. Ein Anschluss an einen vorhandenen Regenwasserkanal kann nicht erfolgen, da im näheren Bereich nur ein 300 mm RW-Kanal als Vorfluter vorhanden ist und die anfallende Wassermenge nicht abführen kann.

Für den Ausbau werden Kosten in Höhe von ca. 310.000 € inkl. Planungskosten entstehen.

b)Für den Ausbau der Straße werden 2021 und 2022 Finanzmittel angespart und mit dem Ausbau wird 2023 begonnen und komplett durchgeführt.