Sitzung: 17.02.2021 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: 30/0181/2020
Bgm Schulz
berichtet, dass ein Anlieger der Straße „Am Sonnenhang“ ein Schreiben an die
Gemeinde gerichtet hat, mit dem er den Ausbau der Straße fordert. Da noch nicht
alle Grundstücke bebaut sind, steht der Ausbau der Straße noch aus Die Gemeinde
Zernien plant im Baugebiet „Am Walde II“ den Endausbau der Straße „Am
Sonnenhang“, einschl. der drei anliegenden Stichstraßen, auf einer Gesamtlänge
von ca. 465 m.
Für einen Ausbau
sind folgende Varianten geprüft worden:
a) Die seinerzeitige Planung bei „Aufschließung“
des Baugebietes sieht vor, dass der Ausbau der Straße in einer Breite von 3 m
mit einer Betonpflastersteindecke und Bordeinfassung mittels Tiefborden
erfolgen soll. Die Ausführung der bestehenden Baustraße ist auf Grundlage der
Planungsidee erfolgt. Das anfallende Oberflächenwasser soll über seitlich
angelegte Rigolensysteme abgeleitet bzw. zur Versickerung gebracht werden.
Diese Variante ist aufgrund der geografischen Lage an einem Berg und einem
starken Gefälle von bis zu 7%, als nicht ausreichend anzusehen. Bei ergiebigen
Regenfällen würde der Seitenraum, wie es in ähnlichen Baugebieten in der
Gemeinde Zernien bereits der Fall ist, ausspülen und zu wiederkehrenden
größeren Erhaltungsmaßnahmen führen.
b) Als weitere Ausbauvariante wird
vorgeschlagen, der Ausbau der Straße erfolgt in einer Breite von 3 m mit einer
Betonsteinpflasterdecke und mit einer einseitigen Einfassung mittels
Tiefbordsteinen und auf der gegenüberliegenden Seite mittels
Entwässerungsrinne. Die vorhandene Baustraße kann genutzt werden.
Das anfallende Oberflächenwasser wird in der Entwässerungsrinne über Abläufe in
Sickerschächten zur Versickerung gebracht. Ein Anschluss an einen vorhandenen
Regenwasserkanal kann nicht erfolgen, da im näheren Bereich nur ein 300 mm
RW-Kanal als Vorflut vorhanden ist und die anfallende Wassermenge nicht
abführen kann.
Es ist jetzt
darüber zu entscheiden, ob die Straße jetzt oder später ausgebaut wird.
Es entsteht eine
rege Diskussion.
Rh Ahrens macht
darauf aufmerksam, dass bei der Haushaltsplanung entschieden wurde, mit den
Überschüssen der nächsten 3 Jahre, diese in 2023 für den Ausbau der Straße zu
verwenden.
Stellv. Bgm Beutler
bemerkt, dass die Anlieger ein Recht auf den Ausbau der Straße haben, da die
Bauplätze dort seit 2013 voll erschlossen verkauft werden.
Stellv. Bgm K.
Schulz schlägt vor, den Anwohnern „Am Sonnenhang“ mitzuteilen, wann mit dem
Ausbau der Straße begonnen werden soll.
Bgm Schulz warnt
vor dem zu frühen Ausbau, da dort immer noch Häuser gebaut werden und schwere
Baufahrzeuge dort verkehren.
Auch sollte darüber
entschieden werden, ob die Straße insgesamt oder in Teilbereichen ausgebaut
werden soll.
Rh Hahlbohm rät vom
Ausbau in Teilbereichen ab, da dadurch andere Anlieger angeregt werden, den
Ausbau in dieser Form auch für sich zu beanspruchen.
Herr Siems-Wedhorn
merkt an, dass in diesem Jahr zwar 100.000 € für diese Maßnahme zurückgestellt
wurden, d.h. jedoch nicht, dass das auch in den beiden Folgejahren so sein
wird. Er warnt davor, einen fixen Termin für den Ausbau der Straße festzulegen,
da zu viel unerwartete Situationen eintreten können. Notfalls ist der Ausbau
über einen Kredit zu finanzieren.
Mit der heutigen
Vorlage ist jedoch zunächst über die Art und Weise des Ausbaues zu entscheiden.
Rf Mahnke erkundigt
sich, wie viele Bauplätze „Am Sonnenhang“ noch frei sind. Bgm Schulz teilt mit,
dass noch zwei Bauplätze frei sind. Des Weiteren sind noch weitere 4 Bauplätze
ungenutzt, die ein einziger Käufer bereits vor längerer Zeit erworben hat. Hier
hat er bereits schriftlich nachgefragt, ob diese nicht wieder von ihm
freigegeben werden könnten. Innerhalb von 5 Jahren muss mit der Bebauung
begonnen werden. Bisher hat er hierzu noch keine Antwort erhalten.
Zum Ausbau der
Straße „Am Sonnenhang“ bittet Rh Hahlbohm zu berücksichtigen, dass jedesmal
Planungskosten entstehen und neue Ausschreibungen durchgeführt werden müssen.
Bgm Schulz schlägt
vor, heute keinen Beschluss zum Ausbau der Straße zu fassen und den TOP zu
vertagen.
Rh Hahlbohm schlägt
vor, heute einen Beschluss zu fassen, um weitere Nachfragen auszuschließen.
Rh Gleitze schlägt
vor, die Kosten für den Ausbau in 2021 und 2022 anzusparen und mit dem Ausbau
in 2023 zu beginnen und komplett durchzuführen.
Dem Vorschlag
stimmt die Mehrheit des Rates zu.
Nach eingehender
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
a)Der Ausbau der
Straße „Am Sonnenhang erfolgt in der Variante b), d.h. der Ausbau erfolgt in
einer Breite von 3 m mit einer Betonsteinpflasterdecke und mit einer
einseitigen Einfassung mittels Tiefbordsteinen und auf der gegenüberliegenden
Seite mittels Entwässerungsrinne. Die vorhandene Baustraße kann genutzt werden.
Das anfallende Oberflächenwasser wird in der Entwässerungsrinne über Abläufe in
Sicherschächten zur Versicherung gebracht. Ein Anschluss an einen vorhandenen
Regenwasserkanal kann nicht erfolgen, da im näheren Bereich nur ein 300 mm
RW-Kanal als Vorfluter vorhanden ist und die anfallende Wassermenge nicht
abführen kann.
Für den Ausbau
werden Kosten in Höhe von ca. 310.000 € inkl. Planungskosten entstehen.
b)Für den Ausbau
der Straße werden 2021 und 2022 Finanzmittel angespart und mit dem Ausbau wird
2023 begonnen und komplett durchgeführt.