Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Enthaltungen: 4

Sachverhalt:

Im März 2020 hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt und im Anschluss daran der Verwaltungsausschuss dafür ausgesprochen, ein Untersuchungsgebiet für Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für die Innenstadt Dannenberg (Elbe) festzulegen. Der Rat ist dieser Empfehlung gefolgt und hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der Auftrag für die Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen ist an die BauBeCon Sanierungsträger GmbH in Bremen vergeben worden.

In den vergangenen Monaten wurde intensiv von den Mitarbeiterinnen der BauBeCon in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue an den Vorbereitenden Untersuchungen gearbeitet. Vor-Ort-Termine haben stattgefunden. Während der Zeit der Corona-Pandemie wurden Videokonferenzen zur Absprache weiterer Themen abgehalten. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) wurde darüber informiert, dass die Grundstückseigentümer in dem Gebiet der Vorbereitenden Untersuchungen hohes Interesse an einer möglichen Sanierungsmaßnahme nach den Städtebauförderrichtlinien haben.

Aus diesem Grunde hat der Verwaltungsausschuss der Stadt beschlossen, die Vorbereitenden Untersuchungen konsequent fortzuschreiben.

 

Während der Bestandsaufnahme sind im Bereich des Untersuchungsgebietes folgende städtebauliche Missstände und Defizite festgestellt worden:

 

         Negativ ortsbildprägende Gebäude

         Sanierungsbedürftige Gebäude

         Mangel an Einzelhandelsflächen mit bedarfsgerechten Größen

         Mangel an altengerechtem Wohnraum

         Mangel an barrierefreiem Wohnraum

         Barrieren im öffentlichen Raum und in den Gebäuden

         Konfliktpotenziale zwischen Verkehrsteilnehmern

         Mangel an ökologisch hochwertigen und erlebbaren Grünräumen

         Untergeordnete oder fehlgenutzte Gebäudestrukturen sowie öffentliche Räume.

 

Für die Stadt Dannenberg (Elbe) bestand die Verpflichtung, die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 137 und § 139 BauBG frühzeitig durchzuführen.

Die Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 19.03.2020 bis zum 30.04.2020 kontaktiert.


In das Untersuchungsgebiet der Vorbereitenden Untersuchungen ist der Bereich des Schul- und Sportzentrums aufgenommen worden. Diesen Beschluss hat der Rat der Stadt am 28.09.2020 gefasst.
Für diesen Bereich erfolgt eine gesonderte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Die Vorbereitenden Untersuchungen sind Voraussetzung für eine mögliche Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“.

Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte ist im

§ 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB die Bedeutung der „Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche bei der Bauleitplanung“ besonders hervorgehoben worden. Vor diesem rechtlichen Hintergrund wird seit vielen Jahren das Städtebauförderprogramm für die Innenentwicklung von Städten gemeinsam durch Bund und Länder aufgelegt.

In der Anlage ist der Bericht über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen für die Innenstadt von Dannenberg (Elbe) beigefügt. Dieser wird in einer virtuellen Bürgerinformationsveranstaltung am 8. Dezember 2020 um 19.00 Uhr Bürgerinnen und Bürgern, Immobilieneigentümerinnen und

-eigentümern, Geschäftsleuten etc. vorgestellt. Die Bürgerinformationsveranstaltung wird in einer Amtlichen Bekanntmachung sowie in redaktionellen Texten den Interessierten bekanntgemacht. Anregungen und Bedenken werden dokumentiert und im weiteren Verfahren gewertet.

 

Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt, den Bericht über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen für die Innenstadt von Dannenberg (Elbe) zu beschließen.
Die Vorbereitenden Untersuchungen bilden die Grundlage für das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept und begründet die Notwendigkeit der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme.

 

Ursula Fallapp trägt den Sachverhalt und erläutert die während der Bestandsaufnahme festgestellten städtebaulichen Missstände und Defizite.

Weiterhin berichtet sie von der am Dienstag, den 08.12.2020 stattgefundenen virtuellen Bürgerinformationsveranstaltung. An dieser haben sich ca. 20 Bürgerinnen und Bürger beteiligt, Fragen gestellt und Anregungen und Bedenken geäußert.

Da es sich nicht um eine endgültige Festlegung, sondern lediglich um eine Ideenskizze, welche die Stärken und Schwächen herausstellt handelt, besteht die Möglichkeit, spätere Einwände und Anregungen in das weitere Verfahren mit einzubringen.

 

Rh Herzog sieht das gesamte Verfahren als kritikwürdig an. Er bemängelt das kurze Zeitfenster zur vernünftigen Durcharbeitung dieser umfangreichen Fassung sowie die nicht erfolgten Beratungen zu einzelnen Gesichtspunkten dieses Konzeptes in den entsprechenden Ausschüssen.

Speziell für das Protokoll möchte er festgehalten haben, dass dieses Konzept keine endgültige Variante, sondern eine in Zukunft für Veränderungen offene Darstellung ist.

 

StDir Meyer merkt hierzu an, dass diese Untersuchung grundsätzlich erst einmal dazu dient, städtebauliche Missstände festzustellen und aufzuzeigen.

Er erklärt, dass es auch in der Vergangenheit eine vorbereitende Untersuchung vor dem Beschluss einer Sanierungssatzung gegeben hat. Nach Aufnahme in das Sanierungsgebiet hat es einen städtebaulichen Rahmenplan gegeben, der an vielen Stellen durch Ratsbeschlüsse im Detail stark verändert und beeinflusst worden ist.

Weiterhin informiert StDir Meyer von der positiven Resonanz aus der Webkonferenz. Seitens der Bürgerinnen und Bürger gab es Lob für die übersichtliche und gut nachvollziehbare Darstellung.

 

Rh Schwidder bemängelt, dass es erneut und zum wiederholten Male vorkommt, dass so umfangreiche Unterlagen unter Zeitdruck zu beraten sind. Dieses löst Unbehagen in seiner Fraktion aus und er befürchtet, dass durch Wiederholung dieser Vorgehensweise möglicherweise Ratsbeschlüsse für solche Großprojekte aufgrund von Stimmenthaltungen und Gegenstimmen nicht gefasst werden könnten.

 

Stellv. Bgm Behning ist der Meinung, dass es gar nicht zwingend notwendig ist, dieses Konzept in Gänze durchzuarbeiten und bezweifelt, dass dies auch bei frühzeitiger Übersendung von allen Ratsmitgliedern gemacht worden wäre.

Für ihn ist diese vorbereitende Untersuchung lediglich ein Leitfaden für Verwaltung und Politik, um möglicherweise in ein Sanierungsprogramm aufgenommen zu werden, welches die Stadt Dannenberg (Elbe) für die nächsten Jahre positiv prägt und findet, dass man diese Chance nutzen sollte.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden


Beschluss:

Der Bericht über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen mit Stand von November 2020 für den Bereich der Innenstadt von Dannenberg (Elbe) wird beschlossen.