Sitzung: 02.12.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04/0488/2020
Sachverhalt:
Ursula Fallapp erläutert:
Der Bericht über das Ergebnis
der Vorbereitenden Untersuchungen für die Innenstadt von Dannenberg (Elbe)
liegt vor. In dem Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen sind folgende
Sanierungsziele dargelegt:
- Stärkung der Innenstadt als
generationsübergreifender Wohnstandort
- Städtebauliche Aufwertung der Innenstadt unter
Berücksichtigung des historischen Ortsbildes
- Stärkung der Innenstadt als
Einzelhandelsstandort
- Verbesserung des Stadtklimas und der Erlebbarkeit
der Stadtgrün
- Qualifizierung Unterschiedlicher
Mobilitätsformen.
Die Vorbereitenden Untersuchungen sind die
Ausgangsbasis für ein Entwicklungskonzept. Die Vorlage eines Integrierten
Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt von Dannenberg (Elbe)
ist Voraussetzung, um in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“
aufgenommen zu werden. Dieses Städtebauförderungsprogramm dient dem Erhalt und
der Entwicklung von Stadt- und Ortskernen. Vor diesem rechtlichen Hintergrund
werden seit vielen Jahren Städtebauförderprogramme für die Innenentwicklung
gemeinsam durch Bund und Land aufgelegt. Der Bund beteiligt sich an der
Finanzierung der förderfähigen Kosten von Maßnahmen der Innenentwicklung
anteilig mit einem Drittel. Die Bundesmittel werden durch Landes- und kommunale
Mittel zu jeweils einem Drittel aufgestockt.
Ziel des Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ ist:
- Die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und
der Erhalt von Stadt- und Ortskernen, von historischen Altstädten sowie Stadtteilzentren
- Profilierung und Stadtortaufwertung
- Förderung der Nutzungsvielfalt und Erhalt
baukulturellen Erbes
- Sicherung der Versorgungsstruktur zur
Gewährleistung der Daseinsversorge
- Entwicklung zu attraktiven und
identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und
Kultur.
In dem
Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ können folgende Maßnahmen gefördert
werden:
·
Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich der
Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
·
Maßnahmen des Kilmaschutzes zur Anpassung an den
Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur
·
Bauliche Maßnahmen sowohl privat als auch
öffentlich
·
Sicherung, Sanierung, Modernisierung und
Instandsetzung erhaltenswerter Gebäude
·
Durchführung von Ordnungsmaßnahmen
·
Erhalt und Weiterentwicklung des innerstädtischen
öffentlichen Raumes
·
Verbesserung der städtischen Mobilität
·
Quartiers- und Citymanagement
·
Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und
Bürger.
Nachdem die BauBeCon Sanierungsträger GmbH
in Bremen vom Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) zu Erarbeitung
der Vorbereitenden Untersuchungen und des Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes beauftragt wurde, sind intensive Bestandsaufnahmen
gemacht worden. Die Missstände wurden analysiert, in einer SWOT-Analyse die
Stärken und Schwächen aufgelistet, eine Kosten- und Finanzierungsübersicht
erarbeitet, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt sowie
ein Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes erarbeitet.
Das Integrierte Städtebauliche
Entwicklungskonzept für die Innenstadt von Dannenberg (Elbe) ist allen
Ratsmitgliedern zugegangen.
Die Kosten und Finanzierungsübersicht,
sowie der Vorschlag zur Abgrenzung eines Sanierungsgebietes ist integriert.
Das Integrierte Städtebauliche
Entwicklungskonzept wird in einer virtuellen Bürgerinformationsveranstaltung
den interessierten Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümern, den
Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Diese Online-Konferenz findet am 8.
Dezember 2020 um 19.00 Uhr statt. Diese Konferenz ist zuvor durch eine Amtliche
Bekanntmachung allen Interessierten nahegebracht worden.
Anregungen und Bedenken werden dokumentiert
und im weiteren Verfahren gewertet.
Das beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für die
Innenstadt Dannenberg (Elbe) ist Voraussetzung für einen Aufnahmeantrag in das
Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“.
Die Diskussion im Tagesordnungspunkt zuvor hat offene Fragen zum
Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept zum Teil beantwortet.
Rh Brüggemann bemerkt, dass in dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept
fehlende Fahrradabstellanlagen an der Jeetzel aufgeführt sind, nicht aber am
Schulzentrum. Gerne hätte er solche Feinheiten noch genauer gelesen und
gewertet. In der Kürze der Zeit ist dies nicht möglich.
Rh Brüggemann erläutert des Weiteren, dass die SOLI-Fraktion sich in
vorhergehenden Sitzungen gegen eine Sanierungsmaßnahme ausgesprochen hat. Da
der Investitionspakt zur Sportstättenförderung in diese Maßnahme mit
hineinfällt, eine Voruntersuchung erforderlich ist und Aussagen auch im
Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept getroffen werden müssen, hat
sich die SOLI-Fraktion beraten und wird in Zukunft nicht gegen die Sanierungsmaßnahme
stimmen.
Ursula Fallapp erläutert zu dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept, dass
die Rahmenbedingungen, die im Landesraumordnungskonzept, im Regionalen
Raumordnungsprogramm, in der Regionalen Handlungsstrategie, im Regionalen
Entwicklungskonzept, im Integrierten Entwicklungskonzept der Samtgemeinde sowie
im Verkehrsentwicklungsplan genannt sind in dem „Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzept“ Beachtung gefunden haben. Diese übergeordneten
planerischen Rahmenbedingungen sind lediglich im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept beschrieben, nicht aber in der Voruntersuchung.
Des Weiteren setzt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept sehr auf die
Einbindung der in Dannenberg geplanten Maßnahmen in einem regionalen Kontext.
In diesen Passagen unterscheiden sich die Voruntersuchung und das
Stadtentwicklungskonzept.
Nach Abschluss der Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Soziales folgenden
Beschluss:
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept mit Stand
von November 2020 für die Innenstadt Dannenberg (Elbe) wird beschlossen.