Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

 

Der Bericht über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen für die Innenstadt von Dannenberg (Elbe) liegt vor. In dem Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen sind folgende Sanierungsziele dargelegt:

 

  • Stärkung der Innenstadt als generationsübergreifender Wohnstandort
  • Städtebauliche Aufwertung der Innenstadt unter Berücksichtigung des historischen Ortsbildes
  • Stärkung der Innenstadt als Einzelhandelsstandort
  • Verbesserung des Stadtklimas und der Erlebbarkeit der Stadtgrün
  • Qualifizierung Unterschiedlicher Mobilitätsformen.

 

Die Vorbereitenden Untersuchungen sind die Ausgangsbasis für ein Entwicklungskonzept. Die Vorlage eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt von Dannenberg (Elbe) ist Voraussetzung, um in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen zu werden. Dieses Städtebauförderungsprogramm dient dem Erhalt und der Entwicklung von Stadt- und Ortskernen. Vor diesem rechtlichen Hintergrund werden seit vielen Jahren Städtebauförderprogramme für die Innenentwicklung gemeinsam durch Bund und Land aufgelegt. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Kosten von Maßnahmen der Innenentwicklung anteilig mit einem Drittel. Die Bundesmittel werden durch Landes- und kommunale Mittel zu jeweils einem Drittel aufgestockt.
Ziel des Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ ist:

 

  • Die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortskernen, von historischen Altstädten sowie Stadtteilzentren
  • Profilierung und Stadtortaufwertung
  • Förderung der Nutzungsvielfalt und Erhalt baukulturellen Erbes
  • Sicherung der Versorgungsstruktur zur Gewährleistung der Daseinsversorge
  • Entwicklung zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur.

 

In dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ können folgende Maßnahmen gefördert werden:

 

·         Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich der Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes

·         Maßnahmen des Kilmaschutzes zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur

·         Bauliche Maßnahmen sowohl privat als auch öffentlich

·         Sicherung, Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung erhaltenswerter Gebäude 

·         Durchführung von Ordnungsmaßnahmen

·         Erhalt und Weiterentwicklung des innerstädtischen öffentlichen Raumes

·         Verbesserung der städtischen Mobilität

·         Quartiers- und Citymanagement

·         Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürger.

 

Nachdem die BauBeCon Sanierungsträger GmbH in Bremen vom Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) zu Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen und des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes beauftragt wurde, sind intensive Bestandsaufnahmen gemacht worden. Die Missstände wurden analysiert, in einer SWOT-Analyse die Stärken und Schwächen aufgelistet, eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erarbeitet, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt sowie ein Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes erarbeitet.

 

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für die Innenstadt von Dannenberg (Elbe) ist allen Ratsmitgliedern zugegangen.

Die Kosten und Finanzierungsübersicht, sowie der Vorschlag zur Abgrenzung eines Sanierungsgebietes ist integriert.

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept wird in einer virtuellen Bürgerinformationsveranstaltung den interessierten Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümern, den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Diese Online-Konferenz findet am 8. Dezember 2020 um 19.00 Uhr statt. Diese Konferenz ist zuvor durch eine Amtliche Bekanntmachung allen Interessierten nahegebracht worden.

 

Anregungen und Bedenken werden dokumentiert und im weiteren Verfahren gewertet.

Das beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für die Innenstadt Dannenberg (Elbe) ist Voraussetzung für einen Aufnahmeantrag in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“.

 

Die Diskussion im Tagesordnungspunkt zuvor hat offene Fragen zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept zum Teil beantwortet.

Rh Brüggemann bemerkt, dass in dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept fehlende Fahrradabstellanlagen an der Jeetzel aufgeführt sind, nicht aber am Schulzentrum. Gerne hätte er solche Feinheiten noch genauer gelesen und gewertet. In der Kürze der Zeit ist dies nicht möglich.

 

Rh Brüggemann erläutert des Weiteren, dass die SOLI-Fraktion sich in vorhergehenden Sitzungen gegen eine Sanierungsmaßnahme ausgesprochen hat. Da der Investitionspakt zur Sportstättenförderung in diese Maßnahme mit hineinfällt, eine Voruntersuchung erforderlich ist und Aussagen auch im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept getroffen werden müssen, hat sich die SOLI-Fraktion beraten und wird in Zukunft nicht gegen die Sanierungsmaßnahme stimmen.

 

Ursula Fallapp erläutert zu dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept, dass die Rahmenbedingungen, die im Landesraumordnungskonzept, im Regionalen Raumordnungsprogramm, in der Regionalen Handlungsstrategie, im Regionalen Entwicklungskonzept, im Integrierten Entwicklungskonzept der Samtgemeinde sowie im Verkehrsentwicklungsplan genannt sind in dem „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept“ Beachtung gefunden haben. Diese übergeordneten planerischen Rahmenbedingungen sind lediglich im Integrierten Stadtentwicklungskonzept beschrieben, nicht aber in der Voruntersuchung.

Des Weiteren setzt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept sehr auf die Einbindung der in Dannenberg geplanten Maßnahmen in einem regionalen Kontext. In diesen Passagen unterscheiden sich die Voruntersuchung und das Stadtentwicklungskonzept.

 

Nach Abschluss der Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales folgenden

 


Beschluss:

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept mit Stand von November 2020 für die Innenstadt Dannenberg (Elbe) wird beschlossen.