Sitzung: 02.12.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04/0487/2020
Sachverhalt:
Ursula Fallapp erläutert:
Im März 2020 hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Soziales des Rates der Stadt und im Anschluss daran der Verwaltungsausschuss
dafür ausgesprochen, ein Untersuchungsgebiet für Vorbereitende Untersuchungen
gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für die Innenstadt Dannenberg (Elbe)
festzulegen. Der Rat ist dieser Empfehlung gefolgt und hat einen entsprechenden
Beschluss gefasst. Der Auftrag für die Erarbeitung der Vorbereitenden
Untersuchungen ist an die BauBeCon Sanierungsträger GmbH in Bremen vergeben
worden.
In den vergangenen Monaten wurde intensiv von den
Mitarbeiterinnen der BauBeCon in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der
Samtgemeinde Elbtalaue an den Vorbereitenden Untersuchungen gearbeitet.
Vor-Ort-Termine haben stattgefunden. Während der Zeit der Corona-Pandemie
wurden Videokonferenzen zur Absprache weiterer Themen abgehalten. Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) wurde darüber informiert, dass
die Grundstückseigentümer in dem Gebiet der Vorbereitenden Untersuchungen hohes
Interesse an einer möglichen Sanierungsmaßnahme nach den
Städtebauförderrichtlinien haben.
Aus diesem Grunde hat der Verwaltungsausschuss der Stadt
beschlossen, die Vorbereitenden Untersuchungen konsequent fortzuschreiben.
Während der Bestandsaufnahme sind im Bereich des
Untersuchungsgebietes folgende städtebauliche Missstände und Defizite
festgestellt worden:
•
Negativ ortsbildprägende Gebäude
•
Sanierungsbedürftige Gebäude
•
Mangel an Einzelhandelsflächen mit
bedarfsgerechten Größen
•
Mangel an altengerechtem Wohnraum
•
Mangel an barrierefreiem Wohnraum
•
Barrieren im öffentlichen Raum und in
den Gebäuden
•
Konfliktpotenziale zwischen
Verkehrsteilnehmern
•
Mangel an ökologisch hochwertigen und
erlebbaren Grünräumen
•
Untergeordnete oder fehlgenutzte
Gebäudestrukturen sowie öffentliche Räume.
Für die Stadt Dannenberg (Elbe) bestand die Verpflichtung,
die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 137 und § 139 BauBG frühzeitig durchzuführen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom
19.03.2020 bis zum 30.04.2020 kontaktiert.
In das Untersuchungsgebiet der Vorbereitenden Untersuchungen
ist der Bereich des Schul- und Sportzentrums aufgenommen worden. Diesen
Beschluss hat der Rat der Stadt am 28.09.2020 gefasst.
Für diesen Bereich erfolgt eine gesonderte Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange.
Die Vorbereitenden Untersuchungen sind Voraussetzung für
eine mögliche Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“.
Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für
die Innenentwicklung der Städte ist im § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB die Bedeutung der
„Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche bei der
Bauleitplanung“ besonders hervorgehoben worden. Vor diesem rechtlichen
Hintergrund wird seit vielen Jahren das Städtebauförderprogramm für die
Innenentwicklung von Städten gemeinsam durch Bund und Länder aufgelegt.
Der Bericht über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen für die
Innenstadt von Dannenberg (Elbe) ist allen Ratsmitgliedern zugegangen. Dieser
wird in einer virtuellen Bürgerinformationsveranstaltung am 8. Dezember 2020 um
19.00 Uhr Bürgerinnen und Bürgern, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern,
Geschäftsleuten etc. vorgestellt. Die Bürgerinformationsveranstaltung wird in
einer Amtlichen Bekanntmachung sowie in redaktionellen Texten den
Interessierten bekanntgemacht. Anregungen und Bedenken werden dokumentiert und
im weiteren Verfahren gewertet.
Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt, den Bericht über das
Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen für die Innenstadt von Dannenberg
(Elbe) zu beschließen.
Die Vorbereitenden Untersuchungen bilden die Grundlage für das Integrierte
Städtebauliche Entwicklungskonzept und begründet die Notwendigkeit der
Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme.
In diesem
Zusammenhang erläutert Ursula Fallapp die Kriterien des
Städtebauförderungs-programmes „Lebendige Zentren“ sowie die Auswahl des
Sanierungsverfahrens. Ziel dieses Sanierungsprogrammes ist eine Anpassung,
Stärkung, Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortskernen.
Des Weiteren geht
das Städtebauförderungsprogramm mit einer Profilierung und Standortaufwertung
einher. Auch die Förderung der Nutzungsvielfalt und der Erhalt des baukulturellen
Erbes ist von Bedeutung. Die Sicherung der Versorgungsstruktur zur
Gewährleistung der Daseinsvorsorge und die Entwicklung eines attraktiven
identitätsstiftenden Standortes für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur ist
das Ziel für eine mögliche Sanierungsmaßnahme in der Innenstadt von Dannenberg.
Ursula Fallapp
erläutert in diesem Zusammenhang die in der Vorbereitenden Untersuchung
aufgeführten beispielhaften Bilddarstellungen, die die Missstände beschreiben.
Diese sind nicht nur in privaten Maßnahmen, sondern auch im öffentlichen Raum
zu finden.
Ursula Fallapp
verweist auf die Bürgerbeteiligung, die am 8. Dezember 2020 um 19.00 Uhr in
Form einer Online-Konferenz stattfinden wird. Die Amtliche Bekanntmachung zu
der Bürgerbeteiligung ist am 28. November 2020 in der Elbe-Jeetzel-Zeitung
veröffentlicht worden. Mit dem dort angegebenen Link können sowohl die
Vorbereitende Untersuchung als auch das Stadtentwicklungskonzept eingesehen
werden. Die Einwahldaten für die Online-Konferenz sind ebenso veröffentlicht.
Ursula Fallapp
verweist auf die Kosten- und Finanzierungsübersicht, die in der Vorbereitenden
Untersuchung enthalten ist. Sie kommt darauf zu sprechen, dass das Gebiet der
Vorbereitenden Untersuchung aufgrund des Investitionspaktes Sportstättenförderung
durch Ratsbeschluss verändert wurde.
Nach Vorlage einer
Vorbereitenden Untersuchung ist es möglich, eine Sportstättenförderung zu
erhalten. Zusammen mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und dem MTV wird derzeit
ein Konzept erarbeitet. Für eine mögliche Förderung ist die Vorlage der
Vorbereitenden Untersuchung erforderlich.
Rh Brüggemann
erläutert, dass beide Konzepte, die Vorbereitende Untersuchung und das
Städtebauliche Entwicklungskonzept, fast deckungsgleich sind. Nach Meinung von
Rh Brüggemann hätte die Vorbereitende Untersuchung genügt. Aus dem ISEK mit den
wenigen Änderungen eine einseitige Zusammenfassung zu erstellen, wäre für ihn
ausreichend gewesen.
Des Weiteren
bemängelt Rh Brüggemann die Kurzfristigkeit. Innerhalb einer Woche ist es einem
berufstätigen Ratsmitglied nicht möglich, diese Pakete durchzuarbeiten. Er
beantragt, den Tagesordnungspunkt nicht zu empfehlen, zu einer gesonderten
Ausschusssitzung einzuladen und den Ratsbeschluss in das nächste Jahr zu
vertagen.
Ursula Fallapp verweist
darauf, dass für die Antragstellung der Sportstättenförderung nach dem
Investitionspakt die Vorlage einer Vorbereitenden Untersuchung erforderlich
ist. Der Antrag muss am 2. Januar 2020 dem Amt für regionale Landesentwicklung
in Lüneburg vorliegen.
Im Übrigen
erläutert Ursula Fallapp, dass es nach den Städtebauförderrichtlinien sowohl
eine Vorbereitende Untersuchung als auch ein Integriertes
Stadtentwicklungskonzept geben muss. Beide Konzepte sind in Teilen natürlich
deckungsgleich, müssen aber in Gänze vom Rat der Stadt beschlossen werden.
Rh Schwidder
verweist auf den Kosten- und Finanzierungsplan mit 6,7 Millionen Euro. Aus
diesem Plan ist ersichtlich, welche Möglichkeiten für die Stadt Dannenberg im
Rahmen einer Sanierungsmaßnahme bestehen. Er bittet darum, die interessierte
Bevölkerung auf diese Konzepte aufmerksam zu machen und dafür Sorge zu tragen,
dass der Hinweis auf die Einwahldaten und der Link für die Konzepte auf der
Einstiegsseite des Internetauftrittes der Samtgemeinde zu finden sein müssen.
Rf Rohwedder ist
mit der Vorlage der Dokumente sehr zufrieden. Sie befürwortet einen Einstieg in
eine neue Sanierungsmaßnahme. Die Stadt muss tätig werden.
Grundstückseigentümer alleine werden die städtebaulichen Missstände nicht
beseitigen können.
Rh Dr. Praetsch
sieht die räumliche Begrenzung als Schwachpunkt an, ist aber von der
eigentlichen Voruntersuchung ebenso überzeugt. Gerne hätte er den Westbereich
der Stadt mit aufgenommen. Leider ist dies über das Städtebauförderungsprogramm
„Lebendige Zentren“ nicht möglich. Auch
der Begriff „Angsträume“ erschließt sich Rh Dr. Praetsch nicht. Von
„Angsträumen“ hat er in der Stadt bisher nichts bemerkt.
Rf Mahnke bedankt
sich ebenfalls für das aufschlussreiche Konzept. Es liest sich gut.
Ratsmitglieder haben die Möglichkeit, in das Papierformat zu schauen, dass ein
anderes Verständnis mit sich bringt als eine digitale Fassung.
Dem schließt sich
auch AV Block an. Diese gute Vorbereitende Untersuchung bezeichnet genau die
Schwachpunkte in der Entwicklung der Stadt. Er wünscht sich eine
schnellstmögliche Umsetzung und bittet Rh Brüggemann um Aussage, ob der Antrag
zur Abstimmung gelangen soll.
Rh Brüggemann
erläutert, dass er inzwischen das Antragsdatum 2. Januar 2020 wahrgenommen hat.
Aus diesem Grunde zieht er den Antrag zurück.
Nach Abschluss der
Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales folgenden
Beschluss:
Der
Bericht über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen mit Stand von
November 2020 für den Bereich der Innenstadt von Dannenberg (Elbe) wird
beschlossen.