Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

 

Im März 2020 hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt und im Anschluss daran der Verwaltungsausschuss dafür ausgesprochen, ein Untersuchungsgebiet für Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für die Innenstadt Dannenberg (Elbe) festzulegen. Der Rat ist dieser Empfehlung gefolgt und hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der Auftrag für die Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen ist an die BauBeCon Sanierungsträger GmbH in Bremen vergeben worden.

In den vergangenen Monaten wurde intensiv von den Mitarbeiterinnen der BauBeCon in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue an den Vorbereitenden Untersuchungen gearbeitet. Vor-Ort-Termine haben stattgefunden. Während der Zeit der Corona-Pandemie wurden Videokonferenzen zur Absprache weiterer Themen abgehalten. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) wurde darüber informiert, dass die Grundstückseigentümer in dem Gebiet der Vorbereitenden Untersuchungen hohes Interesse an einer möglichen Sanierungsmaßnahme nach den Städtebauförderrichtlinien haben.

Aus diesem Grunde hat der Verwaltungsausschuss der Stadt beschlossen, die Vorbereitenden Untersuchungen konsequent fortzuschreiben.

 

Während der Bestandsaufnahme sind im Bereich des Untersuchungsgebietes folgende städtebauliche Missstände und Defizite festgestellt worden:

 

         Negativ ortsbildprägende Gebäude

         Sanierungsbedürftige Gebäude

         Mangel an Einzelhandelsflächen mit bedarfsgerechten Größen

         Mangel an altengerechtem Wohnraum

         Mangel an barrierefreiem Wohnraum

         Barrieren im öffentlichen Raum und in den Gebäuden

         Konfliktpotenziale zwischen Verkehrsteilnehmern

         Mangel an ökologisch hochwertigen und erlebbaren Grünräumen

         Untergeordnete oder fehlgenutzte Gebäudestrukturen sowie öffentliche Räume.

 

Für die Stadt Dannenberg (Elbe) bestand die Verpflichtung, die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 137 und § 139 BauBG frühzeitig durchzuführen.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 19.03.2020 bis zum 30.04.2020 kontaktiert.

 

In das Untersuchungsgebiet der Vorbereitenden Untersuchungen ist der Bereich des Schul- und Sportzentrums aufgenommen worden. Diesen Beschluss hat der Rat der Stadt am 28.09.2020 gefasst.

Für diesen Bereich erfolgt eine gesonderte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Die Vorbereitenden Untersuchungen sind Voraussetzung für eine mögliche Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“.

 

Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte ist im § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB die Bedeutung der „Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche bei der Bauleitplanung“ besonders hervorgehoben worden. Vor diesem rechtlichen Hintergrund wird seit vielen Jahren das Städtebauförderprogramm für die Innenentwicklung von Städten gemeinsam durch Bund und Länder aufgelegt.

Der Bericht über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen für die Innenstadt von Dannenberg (Elbe) ist allen Ratsmitgliedern zugegangen. Dieser wird in einer virtuellen Bürgerinformationsveranstaltung am 8. Dezember 2020 um 19.00 Uhr Bürgerinnen und Bürgern, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern, Geschäftsleuten etc. vorgestellt. Die Bürgerinformationsveranstaltung wird in einer Amtlichen Bekanntmachung sowie in redaktionellen Texten den Interessierten bekanntgemacht. Anregungen und Bedenken werden dokumentiert und im weiteren Verfahren gewertet.

 

Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt, den Bericht über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen für die Innenstadt von Dannenberg (Elbe) zu beschließen.
Die Vorbereitenden Untersuchungen bilden die Grundlage für das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept und begründet die Notwendigkeit der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme.

 

In diesem Zusammenhang erläutert Ursula Fallapp die Kriterien des Städtebauförderungs-programmes „Lebendige Zentren“ sowie die Auswahl des Sanierungsverfahrens. Ziel dieses Sanierungsprogrammes ist eine Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortskernen.

Des Weiteren geht das Städtebauförderungsprogramm mit einer Profilierung und Standortaufwertung einher. Auch die Förderung der Nutzungsvielfalt und der Erhalt des baukulturellen Erbes ist von Bedeutung. Die Sicherung der Versorgungsstruktur zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge und die Entwicklung eines attraktiven identitätsstiftenden Standortes für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur ist das Ziel für eine mögliche Sanierungsmaßnahme in der Innenstadt von Dannenberg.

 

Ursula Fallapp erläutert in diesem Zusammenhang die in der Vorbereitenden Untersuchung aufgeführten beispielhaften Bilddarstellungen, die die Missstände beschreiben. Diese sind nicht nur in privaten Maßnahmen, sondern auch im öffentlichen Raum zu finden.

 

Ursula Fallapp verweist auf die Bürgerbeteiligung, die am 8. Dezember 2020 um 19.00 Uhr in Form einer Online-Konferenz stattfinden wird. Die Amtliche Bekanntmachung zu der Bürgerbeteiligung ist am 28. November 2020 in der Elbe-Jeetzel-Zeitung veröffentlicht worden. Mit dem dort angegebenen Link können sowohl die Vorbereitende Untersuchung als auch das Stadtentwicklungskonzept eingesehen werden. Die Einwahldaten für die Online-Konferenz sind ebenso veröffentlicht.

 

Ursula Fallapp verweist auf die Kosten- und Finanzierungsübersicht, die in der Vorbereitenden Untersuchung enthalten ist. Sie kommt darauf zu sprechen, dass das Gebiet der Vorbereitenden Untersuchung aufgrund des Investitionspaktes Sportstättenförderung durch Ratsbeschluss verändert wurde.

 

Nach Vorlage einer Vorbereitenden Untersuchung ist es möglich, eine Sportstättenförderung zu erhalten. Zusammen mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und dem MTV wird derzeit ein Konzept erarbeitet. Für eine mögliche Förderung ist die Vorlage der Vorbereitenden Untersuchung erforderlich.

 

Rh Brüggemann erläutert, dass beide Konzepte, die Vorbereitende Untersuchung und das Städtebauliche Entwicklungskonzept, fast deckungsgleich sind. Nach Meinung von Rh Brüggemann hätte die Vorbereitende Untersuchung genügt. Aus dem ISEK mit den wenigen Änderungen eine einseitige Zusammenfassung zu erstellen, wäre für ihn ausreichend gewesen.

 

Des Weiteren bemängelt Rh Brüggemann die Kurzfristigkeit. Innerhalb einer Woche ist es einem berufstätigen Ratsmitglied nicht möglich, diese Pakete durchzuarbeiten. Er beantragt, den Tagesordnungspunkt nicht zu empfehlen, zu einer gesonderten Ausschusssitzung einzuladen und den Ratsbeschluss in das nächste Jahr zu vertagen.

 

Ursula Fallapp verweist darauf, dass für die Antragstellung der Sportstättenförderung nach dem Investitionspakt die Vorlage einer Vorbereitenden Untersuchung erforderlich ist. Der Antrag muss am 2. Januar 2020 dem Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg vorliegen.

 

Im Übrigen erläutert Ursula Fallapp, dass es nach den Städtebauförderrichtlinien sowohl eine Vorbereitende Untersuchung als auch ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept geben muss. Beide Konzepte sind in Teilen natürlich deckungsgleich, müssen aber in Gänze vom Rat der Stadt beschlossen werden.

 

Rh Schwidder verweist auf den Kosten- und Finanzierungsplan mit 6,7 Millionen Euro. Aus diesem Plan ist ersichtlich, welche Möglichkeiten für die Stadt Dannenberg im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme bestehen. Er bittet darum, die interessierte Bevölkerung auf diese Konzepte aufmerksam zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass der Hinweis auf die Einwahldaten und der Link für die Konzepte auf der Einstiegsseite des Internetauftrittes der Samtgemeinde zu finden sein müssen.

 

Rf Rohwedder ist mit der Vorlage der Dokumente sehr zufrieden. Sie befürwortet einen Einstieg in eine neue Sanierungsmaßnahme. Die Stadt muss tätig werden. Grundstückseigentümer alleine werden die städtebaulichen Missstände nicht beseitigen können.

 

Rh Dr. Praetsch sieht die räumliche Begrenzung als Schwachpunkt an, ist aber von der eigentlichen Voruntersuchung ebenso überzeugt. Gerne hätte er den Westbereich der Stadt mit aufgenommen. Leider ist dies über das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“  nicht möglich. Auch der Begriff „Angsträume“ erschließt sich Rh Dr. Praetsch nicht. Von „Angsträumen“ hat er in der Stadt bisher nichts bemerkt.

 

Rf Mahnke bedankt sich ebenfalls für das aufschlussreiche Konzept. Es liest sich gut. Ratsmitglieder haben die Möglichkeit, in das Papierformat zu schauen, dass ein anderes Verständnis mit sich bringt als eine digitale Fassung.

 

Dem schließt sich auch AV Block an. Diese gute Vorbereitende Untersuchung bezeichnet genau die Schwachpunkte in der Entwicklung der Stadt. Er wünscht sich eine schnellstmögliche Umsetzung und bittet Rh Brüggemann um Aussage, ob der Antrag zur Abstimmung gelangen soll.

 

Rh Brüggemann erläutert, dass er inzwischen das Antragsdatum 2. Januar 2020 wahrgenommen hat. Aus diesem Grunde zieht er den Antrag zurück.

 

Nach Abschluss der Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales folgenden

 


Beschluss:

Der Bericht über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen mit Stand von November 2020 für den Bereich der Innenstadt von Dannenberg (Elbe) wird beschlossen.