Am 07.02.2019 wurde der Vertrag zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Querdeich“ – 6. Änderung und Erweiterung m.ö.B. und Teilaufhebung der Stadt Dannenberg (Elbe) geschlossen.

Darin wurde zunächst eine 5-jährige Unterhaltungspflicht des Vorhabenträgers für die Gesamtmaßnahme, davon abweichend eine 7-jährige Unterhaltungspflicht für die Amphibienblänken festgelegt. Zur Regelung über die Fortführung der Unterhaltungspflicht wurde auf einen weiteren Vertrag verwiesen (siehe § 3 Abs. 5).

 

Mit dem vorliegenden Vertrag wird daher geregelt, dass der Vorhabenträger sich verpflichtet, die Maßnahmen gem. Maßnahmenkonzept nach Fertigstellung für 10 Jahre auf seine Kosten zu begleiten, zu überwachen, zu pflegen und zu unterhalten.

Bevor die Stadt die Unterhaltungspflicht übernimmt, erfolgt eine Mängelprüfung. Erst nach mangelfreiem Abschluss der Arbeiten gehen Pflege und Unterhaltung auf die Stadt über.

 

Weiterhin wurde der Vertrag an den aktuellen Planungsstand angepasst.

 

Der vorliegende Vertrag ersetzt den Vertrag vom 07.02.2019 vollständig.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und die wesentlichen inhaltlichen Anpassungen des Vertrages, beantwortet Fragen und informiert darüber, dass der Vertragsentwurf maßgeblich durch den Rechtsbeistand der Stadt erarbeitet worden ist.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der in der Anlage I zur Vorlage beigefügte Vertrag zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Querdeich“ – 6. Änderung und Erweiterung m.ö.B. und Teilaufhebung der Stadt Dannenberg (Elbe), Entwurfsstand 13.11.2020, zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe), der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co KG und dem Vorhabenträger terraPlan GmbH wird geschlossen.