Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 9

Herr Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt. In der Gemeinde Göhrde läuft der Gaskonzessionsvertrag für das Gemeindegebiet und der Stromkonzessionsvertrag für den Bereich ohne Göhrde und Dübbekold jeweils am 30.06.2028 aus. Ein Konzessionsverfahren kann frühestens und sollte 3 Jahre vor Ablauf und damit im Jahre 2025 beginnen.

Neben der Gemeinde Göhrde beginnen in den Gemeinden Gusborn, Jameln, Langendorf und Neu Darchau in den Jahren 2021 und 2022 Gaskonzessionsverfahren.

Bei dem Verfahren handelt es sich um ein rechtlich kompliziertes Verfahren bei dem viele Entscheidungen genauestens beachtet werden müssen. Durch die vergangenen Verfahren der Gemeinden Damnatz, Karwitz, Zernien und auch der Stadt Dannenberg (Elbe) wurden wir hier rechtlich durch die Kanzlei Boos, Hummel und Wegerich aus Berlin begleitet, so dass die Verfahren bis dato (Stadt Dannenberg steht kurz vor Abschluss) ohne Komplikationen abgeschlossen werden konnten.

 

Auch in den anstehenden Verfahren hält die Verwaltung eine entsprechende rechtliche Unterstützung für unabdingbar. Mit dem Ziel, die anfallenden Kosten auf mehrere Konzessionsverfahren/Gemeinden aufteilen zu können, würde analog zu den vorangegangenen Verfahren, ein gesammeltes Angebot zur rechtlichen Begleitung aller o.g. Konzessionsverfahren eingeholt werden.

 

Am Beispiel des Konzessionsverfahrens der Stadt Dannenberg sind nachfolgende Kosten entstanden:

 


 

Eine gerechte Aufteilung, sofern alle Gemeinden der gemeinsamen rechtlichen Begleitung des Verfahrens zustimmen, würde auf Grundlage der erwirtschafteten Konzessionsentgelte 2019 bzw. 2020 (soweit abgerechnet) erfolgen. Siehe dazu nachfolgende Beispielrechnung:

 

 

Ob die Herauslösung einer einzelnen Gemeinde kostengünstiger ist, ist fraglich.

 

Auf Nachfrage von Rh Scherlies erläutert Herr Siems-Wedhorn, was bei dieser Ausschreibung alles zu berücksichtigen ist. Hierzu zählt u.a. dass die Gemeinde den besten Bieter auswählen muss. Als weitere Kriterien sind die Wertung und die Gewichtung sowie auch die Effizienz und die Umweltverträglichkeit und anderes mehr zu beachten.

Stellv. Bgm Goebel merkt an, dass eine Fortschreibung der laufenden Verträge sicherlich günstiger ist und eine Aufteilung der Gemeinden auch gerechter.

Herr Siems-Wedhorn erklärt, dass bei Konzessionsabgaben eine Fortschreibung nicht möglich ist. Der Zeitraum muss ausgeschrieben werden. Dass die vorgeschlagene Kostenaufteilung aus Göhrder Sicht negativ erscheint, ist nachvollziehbar.

Rh Timme spricht Vergleichsangebote an.

Rh Scherlies richtet eine Anfrage an die Verwaltung, ob evtl. mit Musterverträgen der Kommunalen Spitzenverbände die Angelegenheit nicht einfacher und verständlicher zu Händeln ist. Die schriftliche Anfrage wird an die Verwaltung weitergeleitet. Er beantragt daher, den Tagesordnungspunkt bis eine Antwort vorliegt, von der Tagesordnung abzusetzen.

Rh Niebuhr erkundigt sich nach der Laufzeit der Verträge.

Herr Siems-Wedhorn teilt mit, dass diese 20 Jahre beträgt.

Auf Nachfrage von stellv. Bgm’in Klappstein erklärt er, dass das Verfahren 2021 beginnen muss, da hierfür 3 Jahre zu berücksichtigen sind.

In der Diskussion kommt zum Ausdruck, dass eine getrennte Ausschreibung von Gas und Strom sinnvoller erscheint.

Stellv. Bgm Goebel stellt den Antrag, dies zu prüfen und die Angelegenheit bis zur Klärung zurückzustellen.

Herr Siems-Wedhorn bemerkt, dass die letzte Gas- und Stromausschreibung Kosten in Höhe von rd. 34.000 € verursacht hat. Sollten die Stromkonzessionen erstmal ausgelassen werden, würde es sich auf die übrigen 5 Gaskonzessionen beschränken. Zu erwarten wären trotzdem noch ca.6.000 € pro Gemeinde.

Stellv. Bgm’in Klappstein bittet, dies zu klären.

Auch Rh Fürch plädiert dafür, zunächst nur Gas auszuschreiben und Strom zurückzustellen.

Stellv. Bgm Goebel weist auf die zu beachtenden Fristen hin.

 

Dem Antrag von Rh Scherlies auf Prüfung der Übernahme durch die Kommunalen Spitzenverbände mit entsprechenden Musterverträgen wird einstimmig bei einer Stimmenthaltung zugestimmt.

 

Sollte dies nicht möglich sein, kommt derVorschlag auf Abklärung der Fristen und Trennung der Gas- und Stromkonzessonsausschreibung zum Tragen. Auf Antrag von stellv. Bgm Goebel ist die Angelegenheit zu prüfen und bis zu Klärung zu vertagen.

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst den

 

 

 

 

 

 


Beschluss:  

-       Gemäß dem Antrag von Rh Scherlies ist zu prüfen, ob doe Kommunalen Spitzenverbände mit entsprechenden Musterverträgen in der Angelegenheit tätig werden können

-       Sollte dies nicht möglich sein, kommt derVorschlag auf Abklärung der Fristen und Trennung der Gas- und Stromkonzessonsausschreibung zum Tragen. Die Angelegenheit ist zu prüfen und bis zu Klärung zu vertagen