Sitzung: 16.11.2020 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 20/0376/2020
Herr Siems-Wedhorn
erläutert den Sachverhalt. In der Gemeinde Göhrde läuft der
Gaskonzessionsvertrag für das Gemeindegebiet und der Stromkonzessionsvertrag
für den Bereich ohne Göhrde und Dübbekold jeweils am 30.06.2028 aus. Ein
Konzessionsverfahren kann frühestens und sollte 3 Jahre vor Ablauf und damit im
Jahre 2025 beginnen.
Neben der Gemeinde
Göhrde beginnen in den Gemeinden Gusborn, Jameln, Langendorf und Neu Darchau in
den Jahren 2021 und 2022 Gaskonzessionsverfahren.
Bei dem Verfahren
handelt es sich um ein rechtlich kompliziertes Verfahren bei dem viele
Entscheidungen genauestens beachtet werden müssen. Durch die vergangenen
Verfahren der Gemeinden Damnatz, Karwitz, Zernien und auch der Stadt Dannenberg
(Elbe) wurden wir hier rechtlich durch die Kanzlei Boos, Hummel und Wegerich
aus Berlin begleitet, so dass die Verfahren bis dato (Stadt Dannenberg steht
kurz vor Abschluss) ohne Komplikationen abgeschlossen werden konnten.
Auch in den
anstehenden Verfahren hält die Verwaltung eine entsprechende rechtliche
Unterstützung für unabdingbar. Mit dem Ziel, die anfallenden Kosten auf mehrere
Konzessionsverfahren/Gemeinden aufteilen zu können, würde analog zu den
vorangegangenen Verfahren, ein gesammeltes Angebot zur rechtlichen Begleitung
aller o.g. Konzessionsverfahren eingeholt werden.
Am Beispiel des
Konzessionsverfahrens der Stadt Dannenberg sind nachfolgende Kosten entstanden:
Eine gerechte
Aufteilung, sofern alle Gemeinden der gemeinsamen rechtlichen Begleitung des
Verfahrens zustimmen, würde auf Grundlage der erwirtschafteten
Konzessionsentgelte 2019 bzw. 2020 (soweit
abgerechnet) erfolgen. Siehe
dazu nachfolgende Beispielrechnung:
Ob die Herauslösung einer
einzelnen Gemeinde kostengünstiger ist, ist fraglich.
Auf Nachfrage von Rh
Scherlies erläutert Herr Siems-Wedhorn, was bei dieser Ausschreibung alles zu
berücksichtigen ist. Hierzu zählt u.a. dass die Gemeinde den besten Bieter
auswählen muss. Als weitere Kriterien sind die Wertung und die Gewichtung sowie
auch die Effizienz und die Umweltverträglichkeit und anderes mehr zu beachten.
Stellv. Bgm Goebel merkt an,
dass eine Fortschreibung der laufenden Verträge sicherlich günstiger ist und
eine Aufteilung der Gemeinden auch gerechter.
Herr Siems-Wedhorn erklärt,
dass bei Konzessionsabgaben eine Fortschreibung nicht möglich ist. Der Zeitraum
muss ausgeschrieben werden. Dass die vorgeschlagene Kostenaufteilung aus
Göhrder Sicht negativ erscheint, ist nachvollziehbar.
Rh Timme spricht
Vergleichsangebote an.
Rh Scherlies richtet eine
Anfrage an die Verwaltung, ob evtl. mit Musterverträgen der Kommunalen
Spitzenverbände die Angelegenheit nicht einfacher und verständlicher zu Händeln
ist. Die schriftliche Anfrage wird an die Verwaltung weitergeleitet. Er
beantragt daher, den Tagesordnungspunkt bis eine Antwort vorliegt, von der
Tagesordnung abzusetzen.
Rh Niebuhr erkundigt sich
nach der Laufzeit der Verträge.
Herr Siems-Wedhorn teilt mit,
dass diese 20 Jahre beträgt.
Auf Nachfrage von stellv.
Bgm’in Klappstein erklärt er, dass das Verfahren 2021 beginnen muss, da hierfür
3 Jahre zu berücksichtigen sind.
In der Diskussion kommt zum
Ausdruck, dass eine getrennte Ausschreibung von Gas und Strom sinnvoller
erscheint.
Stellv. Bgm Goebel stellt den
Antrag, dies zu prüfen und die Angelegenheit bis zur Klärung zurückzustellen.
Herr Siems-Wedhorn bemerkt,
dass die letzte Gas- und Stromausschreibung Kosten in Höhe von rd. 34.000 €
verursacht hat. Sollten die Stromkonzessionen erstmal ausgelassen werden, würde
es sich auf die übrigen 5 Gaskonzessionen beschränken. Zu erwarten wären
trotzdem noch ca.6.000 € pro Gemeinde.
Stellv. Bgm’in Klappstein
bittet, dies zu klären.
Auch Rh Fürch plädiert dafür,
zunächst nur Gas auszuschreiben und Strom zurückzustellen.
Stellv. Bgm Goebel weist auf
die zu beachtenden Fristen hin.
Dem Antrag von Rh Scherlies
auf Prüfung der Übernahme durch die Kommunalen Spitzenverbände mit
entsprechenden Musterverträgen wird einstimmig bei einer Stimmenthaltung zugestimmt.
Sollte dies nicht möglich
sein, kommt derVorschlag auf Abklärung der Fristen und Trennung der Gas- und
Stromkonzessonsausschreibung zum Tragen. Auf Antrag von stellv. Bgm Goebel ist
die Angelegenheit zu prüfen und bis zu Klärung zu vertagen.
Der Rat der Gemeinde Göhrde
fasst den
Beschluss:
- Gemäß dem Antrag von Rh Scherlies ist zu prüfen, ob doe Kommunalen Spitzenverbände mit entsprechenden Musterverträgen in der Angelegenheit tätig werden können
- Sollte dies nicht möglich sein, kommt derVorschlag auf Abklärung der Fristen und Trennung der Gas- und Stromkonzessonsausschreibung zum Tragen. Die Angelegenheit ist zu prüfen und bis zu Klärung zu vertagen