Betreff
Gas- und Stromkonzessionsverfahren Gemeinde Göhrde
Vorlage
20/0376/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Gemeinde Göhrde läuft der Gaskonzessionsvertrag für das Gemeindegebiet und der Strom- konzessionsvertrag für den Bereich ohne Göhrde und Dübbekold jeweils am 30.06.2028 aus. Ein Konzessionsverfahren kann frühestens und sollte 3 Jahre vor Ablauf und damit im Jahre 2025 beginnen.

Neben der Gemeinde Göhrde beginnen in den Gemeinden Gusborn, Jameln, Langendorf und Neu Darchau in den Jahren 2021 und 2022 Gaskonzessionsverfahren.

Bei dem Verfahren handelt es sich um ein rechtlich kompliziertes Verfahren bei dem viele Entscheidungen genauestens beachtet werden müssen. Durch die vergangenen Verfahren der Gemeinden Damnatz, Karwitz, Zernien und auch der Stadt Dannenberg (Elbe) wurden wir hier rechtlich durch die Kanzlei Boos, Hummel und Wegerich aus Berlin begleitet, so dass die Verfahren bis dato (Stadt Dannenberg steht kurz vor Abschluss) ohne Komplikationen abgeschlossen werden konnten.

 

Auch in den anstehenden Verfahren halte ich eine entsprechende rechtliche Unterstützung für unabdingbar. Mit dem Ziel, die anfallenden Kosten auf mehrere Konzessionsverfahren/Gemeinden aufteilen zu können, würde ich analog zu den vorangegangenen Verfahren, ein gesammeltes Angebot zur rechtlichen Begleitung aller o.g. Konzessionsverfahren einholen.

 

Am Beispiel des Konzessionsverfahrens der Stadt Dannenberg sind nachfolgende Kosten entstanden:

 


 

Eine gerechte Aufteilung, sofern alle Gemeinden der gemeinsamen rechtlichen Begleitung des Verfahrens zustimmen, würde auf Grundlage der erwirtschafteten Konzessionsentgelte 2019 bzw. 2020 (soweit abgerechnet) erfolgen. Siehe dazu nachfolgende Beispielrechnung:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde stimmt einer gemeinsamen rechtlichen Verfahrensbegleitung in den Gaskonzessionsverfahren für das Gemeindegebiet und dem Stromkonzessionsverfahren für das Gemeindegebiet ohne Göhrde und Dübbekold zu.