Sachverhalt:
In der Gemeinde
Göhrde läuft der Gaskonzessionsvertrag für das Gemeindegebiet und der Strom-
konzessionsvertrag für den Bereich ohne Göhrde und Dübbekold jeweils am
30.06.2028 aus. Ein Konzessionsverfahren kann frühestens und sollte 3 Jahre vor
Ablauf und damit im Jahre 2025 beginnen.
Neben der Gemeinde
Göhrde beginnen in den Gemeinden Gusborn, Jameln, Langendorf und Neu Darchau in
den Jahren 2021 und 2022 Gaskonzessionsverfahren.
Bei dem Verfahren
handelt es sich um ein rechtlich kompliziertes Verfahren bei dem viele
Entscheidungen genauestens beachtet werden müssen. Durch die vergangenen
Verfahren der Gemeinden Damnatz, Karwitz, Zernien und auch der Stadt Dannenberg
(Elbe) wurden wir hier rechtlich durch die Kanzlei Boos, Hummel und Wegerich
aus Berlin begleitet, so dass die Verfahren bis dato (Stadt Dannenberg steht
kurz vor Abschluss) ohne Komplikationen abgeschlossen werden konnten.
Auch in den
anstehenden Verfahren halte ich eine entsprechende rechtliche Unterstützung für
unabdingbar. Mit dem Ziel, die anfallenden Kosten auf mehrere
Konzessionsverfahren/Gemeinden aufteilen zu können, würde ich analog zu den
vorangegangenen Verfahren, ein gesammeltes Angebot zur rechtlichen Begleitung
aller o.g. Konzessionsverfahren einholen.
Am Beispiel des
Konzessionsverfahrens der Stadt Dannenberg sind nachfolgende Kosten entstanden:
Eine gerechte
Aufteilung, sofern alle Gemeinden der gemeinsamen rechtlichen Begleitung des
Verfahrens zustimmen, würde auf Grundlage der erwirtschafteten
Konzessionsentgelte 2019 bzw. 2020 (soweit
abgerechnet) erfolgen. Siehe
dazu nachfolgende Beispielrechnung:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Göhrde stimmt einer gemeinsamen rechtlichen Verfahrensbegleitung in
den Gaskonzessionsverfahren für das Gemeindegebiet und dem
Stromkonzessionsverfahren für das Gemeindegebiet ohne Göhrde und Dübbekold zu.