Sitzung: 07.10.2020 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 14/0358/2020
Sachverhalt:
Der Haushalt für
das Jahr 2021 steht wiederum unter der Prämisse, Mehrausgaben auf einer
Kostenstelle können nur durch Einsparungen bei einer anderen Kostenstelle
geplant werden. Insbesondere vor den Steuerausfällen im Rahmen der
Corona-Pandemie muss derzeit von Mindereinnahmen ausgegangen werden, die der
Haushaltsplanung keinen finanziellen Spielraum lässt.
Aus diesem Grund
gibt es wenig bis keine Änderungen zum Vorjahr.
Erstmalig werden
die investiven Mittel in Höhe von 17.000 € (für Grundschulen anteilig und für
Turnhallen) nicht den einzelnen Schulen zugeordnet, sondern im FD 14 verwaltet
und stehen für Projektförderung zur Verfügung.
Die Schulen
verfügen in der Regel über ausreichend Budgetreste, um kleinere Maßnahmen
(einzelnes Mobiliar u.ä.) selbst zu finanzieren. Die Zuordnung der finanziellen
Mittel erfolgt weiterhin zu den entsprechenden Kostenstellen.
Frau Scharf
erläutert ergänzend zu den Haushaltsansätzen, dass ab dem 01.01.2025 ein
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen besteht. Hierfür gibt es
ein Förderprogramm des Bundes in Höhe von 3,5 Mrd. €. Die Förderrichtlinie des
Landes steht noch aus. Es wird eine 70% Förderung geben, so dass die Kommune
30% selbst finanzieren muss. Die Zuweisung erfolgt nach Schülerzahl. Es ist alles
noch sehr unklar, vorsorglich soll aber Geld in den Haushalt eingestellt
werden, um bei Bedarf schnell handlungsfähig zu sein. Zunächst soll ein Konzept
zur Ganztagsbetreuung erarbeitet werden, welches dann den Gremien vorgestellt
wird. Favorisiert betrachtet werden die Grundschulen ohne Hortbetreuung. Hierzu
findet bereits ein Austausch mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg statt.
Im Anschluss geht
sie die einzelnen Kostenstellen der Grundschulen und Turnhallen durch. Die
Schulbudgets haben sich nicht verändert. Frau Scharf erklärt, dass die
Ist-Zahlen 2020 erst Anfang des kommenden Jahres nachgebucht werden, wenn die
Schulen ihre Budgetabrechnung vorlegen.
Im Anschluss geben
die Ausschussmitglieder folgende
Beschlussempfehlung:
Die
Haushaltsplanung 2021 und der Planungszeitraum 2022 – 2024 werden empfohlen.