Betreff
Haushaltsplanung 2021 und Planungszeitraum 2022 - 2024
Vorlage
14/0358/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Haushalt für das Jahr 2021 steht wiederum unter der Prämisse, Mehrausgaben auf einer Kostenstelle  können nur durch Einsparungen bei einer anderen Kostenstelle geplant werden. Insbesondere vor den Steuerausfällen im Rahmen der Corona-Pandemie muss derzeit von Mindereinnahmen ausgegangen werden, die der Haushaltsplanung keinen finanziellen Spielraum lässt.

Aus diesem Grund gibt es wenig bis keine Änderungen zum Vorjahr.

 

Erstmalig werden die investiven Mittel in Höhe von 17.000 € (für Grundschulen anteilig und für Turnhallen) nicht den einzelnen Schulen zugeordnet, sondern im FD 14 verwaltet und stehen für Projektförderung zur Verfügung.

Die Schulen verfügen in der Regel über ausreichend Budgetreste, um kleinere Maßnahmen (einzelnes Mobiliar u.ä.) selbst zu finanzieren.

 


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltsplanung 2021 und der Planungszeitraum 2022 – 2024 werden empfohlen.