Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

SB Pauls erläutert den Sachverhalt.

 

Der Jahresabschluss 2019 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Juli 2020 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 15.09.2020 beendet.

 

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Gusborn wurden als geordnet bezeichnet. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt.

Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
-              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
-              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
                kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
                Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
                Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
-              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
                Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
                tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 des Prüfberichts einen Hinweis zu dem wie folgt Stellung genommen wird:

 

4.1 Schadenersatz

Ein durch Unfallschaden entstandener Regressanspruch wurde bis dato nicht geltend gemacht und wird nachgeholt.

 

Herr Pauls ergänzt, dass die Ergebnisrechnung mit rd. + 110.000,- € abschließt, geplant waren + 21.000,- €.
Das ordentliche Ergebnis beträgt rd. 34.000,- €, das außerordentliche rd.
76.000,- €.
Durch die Veräußerung des alten Schulgebäudes Siemen stellt sich das Ergebnis 2019 positiv dar.

 

An Gewerbesteuern wurden rd. 132.000,- € gebucht, das sind 11,5 % weniger als eingeplant.

 

Das außerordentliche Ergebnis resultiert aus der Veräußerung des ehem. Schulgebäudes in Siemen. Die außerordentlichen Aufwendungen sind auf daraus resultierende Grundstücksteilungen und buchhalterische Neubewertungen zurück zu führen.

 

Die Finanzrechnung schließt mit rd. + 164.000,- € ab, geplant war ein Überschuss von + 55.100,- €.

 

Das Ergebnis aus den lfd. Verwaltungsgeschäften verzeichnet sich mit rd. + 65.000,- €,
aus Investitionstätigkeiten rd. +109.000,- €.


Auffällige Positionen in der Bilanz sind auf der Aktivseite die rd. 266.000,- € an liquiden Mitteln, und auf der Passivseite haben sich die Fehlbeträge aus Vorjahren von 2018 mit 117.000,- € auf 2019 mit 6.120,- € verringert. Die Kredite sind weiter abgetragen worden, es sind noch rd. 56.000,- € zu tilgen.



Zum Hinweis des RPA (Punkt 4.1) hinsichtlich der Regressansprüche durch Unfallschäden berichtet Herr Pauls, dass die Verwaltung diese einfordert.

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 

 

 

 

 


Beschluss:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2019 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG

b) Der Rat erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2019

c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 110.473,12 € (ordentlich: 34.295,86 €, außerordentlich: 76.177,26 €) verringern die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf einen Gesamtfehlbetrag von 6.120,51 €.

 

Abstimmung: a)                9 Ja

                         b)                 8 Ja
                         c) 8 Ja        1 Enthaltung