Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

StDir Meyer und Rh Herzog verlassen den Sitzungsraum.

 

Herr Kern erläutert den Sachverhalt.

Der Jahresabschluss 2019 wurde am 12.05.2020 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 23.07.2020 erstellt.  Zu den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

 

5 Abschließende Prüfungsbescheinigung

 

5.1 Vermögens-, Ertrags-, Finanzlage

Die Stadt weist eine negativen Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit („Cash Flow“) von rd. 524.000 € aus und verfügt über keine liquiden Mittel. Allerdings wird in der Ergebnisrechnung ein Jahresüberschuss von Rd. 363.000 € dargestellt. Zudem verfügt die Stadt über rd. 1,06 Mio€ und hat dabei weder doppische noch kamerale Fehlbeträge aus Vorjahren abzudecken. Der Verschuldungsstand liegt bei etwa 42 % und die Eigenkapitalquote bei etwa 54 %.
Die finanziellen Verhältnisse der Stadt sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet zu bezeichnen.

 

5.2 Bestätigung

Der Verlauf, die Chancen und die Risiken der Haushaltsentwicklung wurden verwaltungsseitig dargestellt. Besondere Risiken, die zu außergewöhnlichen Belastungen in den folgenden Haushaltsjahren führen könnten, sind daneben nicht erkennbar.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit dieser Bericht keine Einschränkungen enthält, wird gem. § 156 Abs. 1 NKomVG bestätigt, dass

  • der Haushaltsplan eingehalten wurde,
  • die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und

der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) den

 Rh Herzog nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

a) Der Jahresabschluss 2019 wird beschlossen.

b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 61.832,76 Euro wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 300.919,04 Euro wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.