Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Frau Fallapp erläutert den Sachverhalt. In der Städtebauförderung ist das Programm „Zukunft Stadtgrün“ durch das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ ersetzt worden.

 

Die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur in der Stadt Dannenberg (Elbe)“ fällt in dieses Programm. Die parzellenscharfe Festlegung des Fördergebietes ist für die Städtebauförderung eine grundlegende Entscheidung und es darf kein Zweifel darüber bestehen, welche Flächen in das Fördergebiet des ProgrammesWachstum und nachhaltige Erneuerung“ einbezogen sind. Das Fördergebiet festzulegen ist keine Aufgabe der Kommune im eigenen Wirkungskreis, sondern des Landes. Von der Kommune wird aber ein Abgrenzungsvorschlag erbeten. Dieser ist vom Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) zu beschließen. Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 29. Januar 2018 das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ beschlossen.

 

Der Ratsbeschluss über das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ vom 29. Januar 2018 war ein der Programmaufnahme vorhergehender notwendiger Verfahrensschritt. Nun ist der parzellenscharfe Abgrenzungsvorschlag dem Land vorzulegen. Der Abgrenzungsvorschlag ist dieser Vorlage in der Anlage beigefügt. Weiterhin verweist Frau Fallapp auf die Ergänzungsvorschläge von Rh Herzog in der Sitzung für Stadtentwicklung und Soziales. Die Verbindung des Ostbereiches zu dem Rundweg um den Thielenburger See wurde mit aufgenommen und um eine kleine Stichstraße erweitert und empfohlen zu beschließen.   

 

Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt, dem Abgrenzungsvorschlag zuzustimmen.

 

Rh Schmidtke fragt nach, warum das Eckgrundstück Landgraben Nr. 1 explizit von der Planung ausgeklammert wurde.

Frau Fallapp erläutert, dass das Ministerium während der Begehung das Fördergebiet so wie vorliegend festgelegt hat.

Rh Siemke fragt nach, ob es Gründe gibt, dass der Radweg, der über die Esso-Wiese in Richtung Zebrastreifen führen soll, nicht in der Planung enthalten ist. Hierbei handelt es sich um eine Radwegeanbindung, über die bereits einige Male verhandelt wurde.

StDir Meyer bemerkt, dass dieses Vorhaben ander geregelt werden muss, da es zu weit außerhalb der Planung liegt. Es entsteht eine kurze Aussprache.

Stellv. Bgm Schultz bittet zu Protokoll zu nehmen, dass dieses Vorhaben nachträglich in die Planung und Erschließung eingefügt und ergänzt wird, schon aus Vernunftgründen. Hier muss seitens der Verwaltung nachgearbeitet werden.

 

Nach Aussprache fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) gemäß Vorlage den

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) legt das in der Anlage festgelegte Fördergebiet für die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur in der Stadt Dannenberg (Elbe)“ fest.