Betreff
Städtebauförderung - Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (vormals Stadtgrün); Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur in der Stadt Dannenberg (Elbe); Festlegung des Fördergebietes
Vorlage
04/0305/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:
In der Städtebauförderung ist das Programm „Zukunft Stadtgrün“ durch das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ ersetzt worden.

 

Die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur in der Stadt Dannenberg (Elbe)“ fällt in dieses Programm. Die parzellenscharfe Festlegung des Fördergebietes ist für die Städtebauförderung eine grundlegende Entscheidung und es darf kein Zweifel darüber bestehen, welche Flächen in das Fördergebiet des ProgrammesWachstum und nachhaltige Erneuerung“ einbezogen sind. Das Fördergebiet festzulegen ist keine Aufgabe der Kommune im eigenen Wirkungskreis, sondern des Landes. Von der Kommune wird aber ein Abgrenzungsvorschlag erbeten. Dieser ist vom Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) zu beschließen. Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 29. Januar 2018 das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ beschlossen.

 

Der Ratsbeschluss über das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ vom 29. Januar 2018 war ein der Programmaufnahme vorhergehender notwendiger Verfahrensschritt. Nun ist der parzellenscharfe Abgrenzungsvorschlag dem Land vorzulegen. Der Abgrenzungsvorschlag ist dieser Vorlage in der Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt, dem Abgrenzungsvorschlag zuzustimmen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) legt das in der Anlage festgelegte Fördergebiet für die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur in der Stadt Dannenberg (Elbe)“ fest.