Sachverhalt:
In der Städtebauförderung ist das Programm „Zukunft Stadtgrün“ durch das
Programm „Wachstum und
nachhaltige Erneuerung“ ersetzt
worden.
Die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Verbesserung der urbanen, grünen
Infrastruktur in der Stadt Dannenberg (Elbe)“ fällt in dieses Programm. Die
parzellenscharfe Festlegung des Fördergebietes ist für die Städtebauförderung
eine grundlegende Entscheidung und es darf kein Zweifel darüber bestehen,
welche Flächen in das Fördergebiet des Programmes „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ einbezogen sind. Das
Fördergebiet festzulegen ist keine Aufgabe der Kommune im eigenen
Wirkungskreis, sondern des Landes. Von der Kommune wird aber ein
Abgrenzungsvorschlag erbeten. Dieser ist vom Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) zu
beschließen. Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 29. Januar 2018 das
„Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ beschlossen.
Der Ratsbeschluss über das „Integrierte Städtebauliche
Entwicklungskonzept“ vom 29. Januar 2018 war ein der Programmaufnahme
vorhergehender notwendiger Verfahrensschritt. Nun ist der parzellenscharfe
Abgrenzungsvorschlag dem Land vorzulegen. Der Abgrenzungsvorschlag ist dieser
Vorlage in der Anlage beigefügt.
Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt, dem Abgrenzungsvorschlag
zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) legt das in der Anlage festgelegte Fördergebiet für die
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur in der Stadt
Dannenberg (Elbe)“ fest.