Sitzung: 14.09.2020 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0308/2020
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am
17.10.2017 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplanes
„Pörmke Nord“ in der Stadt Dannenberg
(Elbe) zu ändern. Anlass der Änderungen ist die Umsiedlung und Erweiterung des
bestehenden Hagebaumarktes in Dannenberg in das Plangebiet.
Die zuvor festgesetzte gemischte Baufläche
wird in ein Sondergebiet Einkauf geändert. Im nordöstlichen Plangebiet wird ein
Gewerbegebiet festgesetzt.
Der Bebauungsplan
wird im Parallelverfahren durch die Stadt Dannenberg (Elbe) geändert.
a) Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB lag der Entwurf des Flächennutzungsplanes sowie der
Entwurf der Begründung in der Zeit vom 02.09.2019 bis einschließlich 02.10.2019
aus.
Einzuarbeitende
Stellungnahmen wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit vorgebracht, siehe Anlage I zur Vorlage:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Deutsche Telekom Uelzen
- Avacon Salzwedel
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
- Industrie- und Handelskammer
Lüneburg-Wolfsburg
- Naturpark Elbhöhen-Drawehn
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege
- Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr
- Landesamt für Geoinformation und
Landvermessung Niedersachsen
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Altmarkkreis Salzwedel
- Naturschutzbund Deutschland, Kreisgruppe
Lüchow-Dannenberg
- Bürger aus Braasche
Die Stellungnahmen
wurden in die Entwürfe eingearbeitet.
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 16.07.
bis einschließlich 17.08.2020 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von
folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Polizeiinspektion Lüneburg,
Lüchow-Dannenberg, Uelzen
- Wasserverband Dannenberg-Hitzacker köAR
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
- Industrie- und Handelskammer
Lüneburg-Wolfsburg
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege
- Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr
- Landkreis Lüneburg
- Landkreis Uelzen
- Naturschutzbund Deutschland, Kreisgruppe
Lüchow-Dannenberg
- Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage II zur Vorlage) abgewogen. Seitens der Träger öffentlicher Belange
werden keine Bedenken geäußert, es wurden lediglich eine redaktionelle Änderung
im Umweltbericht gefordert sowie Hinweise gegeben.
Seitens der
Öffentlichkeit wurden in der Hauptsache Bedenken zur Bekanntmachung und
öffentlichen Auslegung sowie zum Artschutzfachbeitrag vorgetragen. Die Bedenken
werden im Ergebnis nicht geteilt. Auch der Landkreis als untere
Naturschutzbehörde hat in seiner Stellungnahme explizit darauf hingewiesen,
dass die naturschutzfachlichen und rechtlichen Belange ausreichend gewürdigt
worden sind und bei Einhaltung der Minimierung- und Kompensationsmaßnahmen der
F-Plan mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist.
Änderung in der
Planzeichnung wurden nicht vorgenommen, lediglich in der Begründung um im
Umweltbericht gab es kleinere Ergänzungen.
b) Mit der Abwägung und der Beschlussfassung
über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung der 95.
Änderung des Flächennutzungsplanes abgeschlossen, sodass der
Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
Rh Siemke beantragt, gemäß
der Vorlage zu empfehlen.
Ohne weitere Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.
b) Die 95. Änderung des Flächennutzungsplans
und die Begründung zur 95. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen
(Feststellungsbeschluss).