Sitzung: 10.09.2020 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: 22/0202/2020/1
Sachverhalt:
Nachdem die
gesetzlichen Neuerungen zur Erhebung der einmaligen Straßenausbaubeiträge dem
FCD vorgestellt worden sind, hat die Verwaltung eine Änderungssatzung
erarbeitet. Sie beinhaltet die aus rechtlicher Sicht gebotenen und nach
finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten tragbaren Änderungen.
Die zuletzt
erfolgte Änderung des NKAG (neuer § 6 b) beinhaltet die
a) Möglichkeit zur Beschränkung des
beitragspflichtigen Aufwandes;
b) Ermächtigung zur erweiterten
Zuschussanrechnung;
c) Ermächtigung zur Einführung von Tiefenbegrenzungen
und Eckgrundstücksvergünstigungen;
d) Einführung von weitgehenden
Zahlungserleichterungen – Verrentung bis zu 20 Jahren.
Die inhaltlichen
Einzelheiten der obigen Themen sind in der Sitzung des FCD am 10.6.2020
(FCD/X/22 TOP 12) erläutert und beraten worden.
Die Änderung unter
Pkt. 1 (§ 7 Abs. 3) ist eine Anpassung zur Fehlerkorrektur sowie eine durch die
Rechtsprechung geforderte Konkretisierung. Fehlerhaft sind in Satz 1 der Bezug
auf § 6 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 (momentan falsch § 5 …) sowie in b)
…‘Baumassenzahl‘… statt richtigerweise …‘Gebäudehöhe‘ ….
Eindeutig zu fassen
war die Rundungsregel für die Umrechnung der Gebäudehöhe. Die Änderungen sind
im Satzungsentwurf grau hinterlegt.
Um die finanzielle
Leistungsfähigkeit der Stadt Dannenberg (Elbe) nicht zu gefährden, wurde darauf
verzichtet von den obigen Ermächtigungen unter a) und b) Gebrauch zu machen.
Zwar wären die Belastungsminderungen konform mit den
kommunalverfassungsrechtlichen Grundsätzen der Einnahmebeschaffung. Sie hätten
jedoch bei nötiger Kreditfinanzierung von Investitionen zur Folge, dass der
Stadt Kreditgenehmigungen verweigert würden, weil spezielle Entgelte (z.B.
Beiträge) gegenüber Krediten vorrangig sind. Auf die entsprechenden
Ausführungen des Kämmerers in der FCD-Sitzung wird verwiesen.
Eine
Tiefenbegrenzungsregelung, im ganz oder teilweise im Außenbereich gelegene
Grundstücke günstiger stellt, enthält die Straßenausbaubeitragssatzung (SABS)
bereits seit Langem.
Wie die meisten
Kommunen hat auch Dannenberg bislang auf eine
Eckgrundstücks-/Mehrfachvergünstigung verzichtet, weil die Minderungen -anders
als bei Erschließungsbeiträgen- von den Kommunen zu tragen sind. Eine
entsprechende Regelung ist in die Änderungssatzung -optional- aufgenommen
worden. Sie ist aufgrund der abweichenden Vorteilssituation zum
Erschließungsbeitragsrecht für die Beitragspflichtigen nur relativ selten
anwendbar und hat deswegen nur eine begrenzte Entlastungswirkung. Andererseits
produziert sie bei Einführung eine trügerische Erwartungshaltung seitens der
Beitragspflichtigen mit hohem Streitpotenzial und verwaltungsseitigem Aufwand.
Da die Regelung nur eine begrenzte Entlastungswirkung beinhaltet,
streitanfällig ist und Einnahmeverluste komplett gemeindeseitig anfallen, ist
es naheliegend, auf ihre Einführung zu verzichten.
Die wesentliche
Neuerung liegt in der Einführung von Zahlungserleichterungen in Form der
Verrentung ohne individuelle Solvenzprüfung. Hierzu enthält der Satzungsentwurf
3 Alternativvorschläge.
Alternative 1
übernimmt den Gesetzesinhalt ohne weitere Vorgaben, wodurch ein weitreichendes
Entscheidungsspektrum vorläge, jedoch keine proportionellen Anhaltswerte
bezüglich der Laufzeit.
Alternative 2
beinhaltet eine Einstiegssumme um die Verrentung von Kleinbeträgen zu
vermeiden. Die Teilzahlung von Kleinbeträgen ist im Einzelfall über die
allgemeine Stundungsregelung möglich.
Alternative 3
beinhaltet zusätzlich zur Einstiegssumme eine Staffelung. Hierdurch erfolgt
eine Entscheidungsvorgabe, mit dem Ziel, die Laufzeit der Verrentungen der
Forderungshöhe anzupassen.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die 1. Satzung zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) vom 05.05.2014 wird beschlossen.
FDL Maatsch teilt
eine geänderte Anlage zur Vorlage 22/0202/2020/1 aus und erläutert den
Sachverhalt gemäß der Vorlage.
Stellv. Bgm Hanke
bedankt sich bei FDL Maatsch für die detaillierten Ausführungen und verweist
auf die Beratungen im letzten Finanzausschuss. Stellv. Bgm Hanke ist der
Meinung, dass es nicht mehr zeitgemäß ist, dass die Anwohner die
Straßenausbaubeiträge bezahlen müssen. Im Rahmen der Änderungssatzung ist die
Alternative C die beste Lösung und spricht sich dafür aus.
Rh Schwidder führt
aus, dass es wenig Möglichkeiten gibt, dem Vorschlag der Verwaltung nicht zu
folgen.
Was machen Personen
mit einer kleinen Rente bei der Alternative C? Dem Beschluss fehlt der
Spielraum dem Bürger bessere Jahresleistungen anzubieten, weil diese
Bestimmungen dann durchgesetzt werden müssen.
Rh Schwidder spricht
sich daher für Alternative A aus, weil damit gewisse Härtefälle ausgeglichen
werden können.
Stellv. Bgm Behning
fragt an, ob die Verwaltung einen gewissen Spielraum in Bezug auf Alternative C
besitzt, dem Zahlungspflichtigen entgegen zu kommen.
FDL Maatsch sieht
keinen Grund, in begründeten Ausnahmefällen davon abzuweichen.
Rh Schwidder
erkundigt sich, ob für so einen Ausnahmefall dann ein Ratsbeschluss nötig ist.
FDL Maatsch
bestätigt dieses und schlägt vor, einen entsprechenden Zusatz bei Alternative C
aufzunehmen.
Rh. Block merkt an,
dass der Begriff, begründete Ausnahme, zu leger ist, der Zusatz sollte
Rechtsfest sein, Spielraum sollte definiert werden.
Rh. Schwidder
bittet die Verwaltung um Prüfung für die rechtssichere Formulierung bevor es dem
Va und dem Rat vorgelegt wird.
Bgm Voss fragt an,
in wie weit es eine Hilfestellung für den Beitragszahler seitens der Verwaltung
gibt.
FDL Maatsch führt
aus, dass nach Zugang des Beitragsbescheides der Bürger den Kontakt sucht, sich
entsprechend beraten lässt und eine adäquate Lösung gefunden wird. Des Weiteren
gibt es vorab Info- und Anliegerversammlungen für die Bürger.
Stellv. Bgm Behning
fasst aufgrund der vorgehenden Beratung zusammen das die Alternative C mit
entsprechendem Zusatz hinzugefügt wird, die eine Härtefallregelung umfasst.
Der FCD empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Die 1. Satzung zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) vom 05.05.2014 wird beschlossen.
Für den Satzungstext wird Alternative C mit folgendem Wortlaut aufgenommen:
-Alternative C
(analog NKAG mit Staffelung)-
Die Beitragsgläubigerin kann auf Antrag eine Zahlung des Beitrages für Verkehrsanlagen in Form einer Rente mit höchstens 20 Jahresleistungen zulassen. Die monatliche Zahlung der Jahresleistungen ist möglich. Dabei sind Forderungen von mehr als
a) 1.000 – 4.000 € in bis zu vier Jahresleistungen,
b) 4.000 – 10.000 € in bis zu 10 Jahresleistungen,
c) 10.000 € in bis zu 20 Jahresleistungen zu erbringen
Über eine abweichende Anzahl der Jahresleistungen in Härtefällen entscheidet im Einzelfall der Verwaltungsausschuss. Der Antrag ist vor Fälligkeit des Beitrages zu stellen. Der jeweilige Restbetrag der Forderung wird mit 3 Prozent über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatzes nach § 247 BGB verzinst. Bei Veräußerung des Grundstückes oder Erbbaurechts wird der Beitrag in voller Höhe fällig.