Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

 

SgBM Meyer trägt den Sachverhalt anhand der Vorlage vor:

 

Im Rahmen der Beratung zur Vorlage 40/0182/2020 in der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 23.06.2020 wurde o. g. Beschlussvorschlag zum Raumkonzept für Feuerwehrhäuser von Stützpunktfeuerwehren zurück an den Fachausschuss (BSAE) verwiesen.

 

In Bezug auf die Größe der einzelnen erforderlichen Räumlichkeit wurde Verkleinerungspotential und damit einhergehend Einsparungspotenzial gesehen.

 

Die Projektgruppe zur Planung eines Feuerwehrhauses für Stützpunktfeuerwehren in Samtgemeinde Elbtalaue hat nunmehr das auf Grundlage der DIN 14092-1 erarbeitete Raumkonzept unter o. g. Gesichtspunkt erneut betrachtet.

 

Frau Meyer-Herms berichtet eingehend anhand einer Präsentation die neue Vorgehensweise der Projektplanung.

 

Insbesondere bei der Fahrzeughalle sowie beim Schulungsraum wurden Möglichkeiten der Verkleinerung und damit einhergehenden Einsparungsmöglichkeiten herausgearbeitet.

 

Das überarbeitete Raumkonzept sieht nunmehr bei dem Feuerwehrhaus einer Stützpunktfeuerwehr folgende Platzbedarfe vor:

 

Räumlichkeit

Grundsätzlicher Platzbedarf

Bezug auf das Feuerwehrhaus Göhrde- Metzingen

Fahrzeughalle

ausreichend Stellplätze der Stellplatzgröße 1

ca. 180 m² anstelle zuvor 200 m²; weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung

Lager

12 m²

Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN

Werkstatt

12 m²

Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN

Umkleideraum Herren

Anzahl der „überprüften“ Mitglieder Einsatzabteilung x 1,2 m²

Erläuterungen erfolgen in der Sitzung

WC/ Dusche Herren

Abhängig von der Anzahl der „überprüften“ Mitglieder der Einsatzabteilung

Erläuterungen erfolgen in der Sitzung

Umkleideraum Damen

Anzahl der „überprüften“ Mitglieder Einsatzabteilung x 1,2 m²

Erläuterungen erfolgen in der Sitzung

WC/ Dusche Damen

Abhängig von der Anzahl der „überprüften“ Mitglieder der Einsatzabteilung

Erläuterungen erfolgen in der Sitzung

Abstellraum

4 m²

Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN

Technik- und Heizungsraum

10 m²

Keine Verkleinerung

Küche

 

8 m²

Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN

Schulungsraum

Anzahl der „überprüften“ Mitglieder der Einsatzabteilung x 1,5 m², maximal jedoch 80 m²

80 m² anstelle zuvor 113 m²

Flur

Abhängig von Bauplanung

Erläuterungen erfolgen in der Sitzung

Büro

12 m²

Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN

 

Erläuterungen:

 

Fahrzeughalle:      

Ursprünglich wurden ausreichend Stellplätze der Stellplatzgröße 2 (4,5 m x 12,5 m) vorgesehen. Nach erneuter Überprüfung wird jedoch die Berücksichtigung von Stellplätzen der Stellplatzgröße 1 (4,5 m x 10 m) als ausreichend erachtet. Stellplätze der Stellplatzgröße 1 sind für Einsatzfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von bis zu 8 m auskömmlich. Im Regelfall wird diese Fahrzeuglänge bei den Einsatzfahrzeugen der Stützpunktfeuerwehren nicht überschritten. Für ein jedes Bauvorhaben ist dies einzelfallbezogen zu überprüfen. Bezogen auf das Bauvorhaben des Feuerwehrhauses Göhrde- Metzingen überschreiten die unterzustellenden Einsatzfahrzeuge die maximale Länge von 8 m nicht.

 

Schulungsraum:

Die DIN 14092-1 sieht bei der Planung der Größe des Schulungsraumes 1,5 m² je Einsatzabteilungsmitglied vor. Die Projektgruppe erachtet diesbezüglich eine Abweichung von der DIN insoweit für vertretbar, dass die maximale Größe des Schulungsraumes auf 80 m² beschränkt wird. Bei größeren Veranstaltungen (Dienstversammlungen, Mitgliederversammlungen etc.) kann auf die Fahrzeughalle zurückgegriffen werden.

 

„überprüfte Anzahl der Mitglieder der Einsatzabteilung“:

Bei der Zugrundelegung der Mitglieder der Einsatzabteilungen ist der vorhandene Personalstamm sowie die Altersstruktur der jeweiligen Ortsfeuerwehr zu berücksichtigen. Es können nur Einsatzkräfte berücksichtigt werden, die am Einsatz- und Übungsgeschehen teilnehmen, d. h. unterjährig eine entsprechende Anzahl an Übungs- und/oder Einsatzstunden vorweisen können. Auf Grundlage der Auswertung der jeweiligen Altersstruktur können etwaig erforderliche „Reserven“ bei der Raumplanung ermittelt werden. Die Auswertung kann mit Hilfe des Verwaltungsprogramms „FeuerON“ erfolgen.

 

Die Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Göhrde- Metzingen umfasst „überprüft“ 58 Mitglieder (Teilnahme an Einsatz- und Übungsdiensten), von denen 20 weiblich sind (34,48 %). Die personelle Stärke der Einsatzabteilung beträgt somit 161,11 % der nach dem Feuerwehrbedarfsplan für die Stützpunktfeuerwehr Göhrde- Metzingen festgelegten Mindeststärke von 36 Mitgliedern. Die Altersstruktur kann der Anlage 1 entnommen werden.

Bis zum Jahr 2027 scheiden vier Mitglieder aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze aus; bis 2030 folgen weitere vier Mitglieder.
Nachwuchsarbeit wird bei der Ortsfeuerwehr Göhrde- Metzingen durch eine Kinder- und Jugendfeuerwehr betrieben.

 

Die Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Harlingen umfasst „überprüft“ 20 Mitglieder (Teilnahme an Einsatz- und Übungsdiensten), von denen eines weiblich (5 %) ist. Die personelle Stärke der Einsatzabteilung beträgt somit 83,3 % der nach dem Feuerwehrbedarfsplan für die Grundausstattungsfeuerwehr Harlingen festgelegten Mindeststärke von 24 Mitgliedern. Die Altersstruktur kann der Anlage 2 entnommen werden.

Bis zum Jahr 2027 scheiden vier Mitglieder aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze aus; bis 2034 scheiden sodann keine weiteren Mitglieder altersbedingt aus.
In der Ortsfeuerwehr Harlingen sind keine Nachwuchsabteilungen vorhanden.

 

Von den Ratsmitgliedern kommt die Frage nach den genauen Kosten für den Bau des Gerätehauses in Metzingen auf.

 

Frau Meyer-Herms entgegnet, dass es noch keine genaue Größenplanung für das Gerätehaus sowie dessen Einrichtung in Metzingen gibt. Erst, wenn dies geklärt ist, kann eine genaue Kostenberechnung erfolgen. Sofern sich bei der Größe (ca. 500m²) an das Gerätehaus der Feuerwehr Wustrow orientiert wird, kann nach heutigem Stand mit etwa 1,3 Millionen Euro gerechnet werden.

Frau Meyer-Herms betont nochmals, dass es sich bei den 1,3 Millionen Euro nur um den Nettopreis für das Gebäude handelt. Hier sind, bis auf die Teeküche, keine weiteren Einrichtungsgegenstände berücksichtigt. Ebenfalls mit einkalkuliert sind die Bepflasterungen für die Zufahrten sowie die Stellplätze für die Einsatzkräfte.

 

Rh Beckmann erkundigt sich, ob die Jugendfeuerwehr bzw. die Floriangruppe dieselben Umkleiden und Duschen wie die aktiven Mitglieder nutzen.

 

GemBM Meyer schildert, dass es letztendlich eine organisatorische Angelegenheit der jeweiligen Feuerwehr ist. Grundsätzlich ist es aber zu empfehlen, für die Florian- und Jugendgruppe keine eigenen Duschmöglichkeiten zu planen. Diese nehmen nicht an Einsätzen teil. Vor diesem Hintergrund sind sie nicht von einer Kontaminierung betroffen. Für die Jugendfeuerwehr ist nur der Schulungsraum berücksichtigt. Dieser ist teilbar. Somit kann bei Bedarf ein separater Raum für die Jugendfeuerwehr/Floriangruppe geschaffen werden.

 

Rf Unterste-Wilms bekundet ihre Irritation darüber, dass in der heutigen Sitzung über die Bauweise für das Gerätehaus in Metzingen diskutiert wird. Gemäß der Ladung soll es im Allgemeinen um das Raumkonzept für den Neubau von Stützpunktwehren gehen. Sie weist ebenfalls daraufhin, dass sie für die Konstruktion auch die Mobilbauweise beleuchtet haben möchtet.

 

SgBM Meyer erläutert, dass der Auftrag aus dem Samtgemeinderat darin bestand, ein allgemeines künftiges Raster zu entwickeln. Das von Frau Meyer-Herms vorgestellte Raster kann individuell an die entsprechende Feuerwehr angepasst werden.

 

FDL Demmer ergänzt, dass es noch konkrete Kostenberechnungen zu den jeweiligen Bauweisen geben wird. In der heutigen Sitzung geht es allein um die Entscheidung, wie groß das Gerätehaus gebaut wird. Sofern dies entschieden ist, kann durch Frau Meyer-Herms entsprechende Rechnungsbeispiele dem Brandschutzausschuss vorgelegt werden. In dieser Sitzung wird nicht entschieden, welche Bauweise für das Gerätehaus in Metzingen gewählt wird.

 

Die Größenklasse wurde einstimmig auf Größenklasse 1 empfohlen.

(8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

Mehrheitlich empfohlen wurde der Schulungsraum auf 80m².

(7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

 

SgBM Meyer berichtet über den weiteren Punkt, über welchen abgestimmt werden muss. Die Frage nach der Mitgliederanzahl für das Feuerwehrgerätehaus muss geklärt werden. Es steht im Raum, für 55 Mitglieder (rein Metzingen) oder für 65 Mitglieder (eventuell künftige Kooperation mit der Ortsfeuerwehr Harlingen).

 

Rh Beckmann stellt die Frage, ob bei der Berechnung der Feuerwehrbedarfsplan berücksichtigt wurde.

Gemäß GemBM Meyer wurde bei der Berechnung nichts außen vorgelassen.

 

Es wurde einstimmig empfohlen, dass bei der Berechnung für das Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Göhrde-Metzingen 65 Personen berücksichtigt werden.

(9 Ja-Stimmen)

 

 


Der Brandschutzausschuss empfiehlt folgenden

 

Beschluss:

Künftige Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen von Feuerwehrhäusern für Stützpunktfeuerwehren werden nach dem vorgetragenen Raumkonzept geplant und ausgeführt. Anpassungen sind nach den tatsächlichen Erfordernissen der jeweiligen Stützpunktfeuerwehr zu berücksichtigen.