Sitzung: 09.07.2020 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 40/0182/2020/1
SgBM Meyer trägt den Sachverhalt
anhand der Vorlage vor:
Im Rahmen der Beratung zur Vorlage
40/0182/2020 in der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 23.06.2020
wurde o. g. Beschlussvorschlag zum Raumkonzept für Feuerwehrhäuser von Stützpunktfeuerwehren
zurück an den Fachausschuss (BSAE) verwiesen.
In Bezug auf die Größe der
einzelnen erforderlichen Räumlichkeit wurde Verkleinerungspotential und damit
einhergehend Einsparungspotenzial gesehen.
Die Projektgruppe zur Planung eines
Feuerwehrhauses für Stützpunktfeuerwehren in Samtgemeinde Elbtalaue hat nunmehr
das auf Grundlage der DIN 14092-1 erarbeitete Raumkonzept unter o. g.
Gesichtspunkt erneut betrachtet.
Frau
Meyer-Herms berichtet eingehend anhand einer Präsentation die neue Vorgehensweise
der Projektplanung.
Insbesondere bei der Fahrzeughalle
sowie beim Schulungsraum wurden Möglichkeiten der Verkleinerung und damit
einhergehenden Einsparungsmöglichkeiten herausgearbeitet.
Das überarbeitete Raumkonzept sieht
nunmehr bei dem Feuerwehrhaus einer Stützpunktfeuerwehr folgende Platzbedarfe
vor:
Räumlichkeit |
Grundsätzlicher
Platzbedarf |
Bezug auf
das Feuerwehrhaus Göhrde- Metzingen |
Fahrzeughalle |
ausreichend Stellplätze der Stellplatzgröße 1 |
ca. 180 m² anstelle zuvor 200 m²; weitere Erläuterungen erfolgen in der
Sitzung |
Lager |
12 m² |
Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN |
Werkstatt |
12 m² |
Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN |
Umkleideraum Herren |
Anzahl der „überprüften“ Mitglieder Einsatzabteilung x 1,2 m² |
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung |
WC/ Dusche Herren |
Abhängig von der Anzahl der „überprüften“ Mitglieder der
Einsatzabteilung |
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung |
Umkleideraum Damen |
Anzahl der „überprüften“ Mitglieder Einsatzabteilung x 1,2 m² |
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung |
WC/ Dusche Damen |
Abhängig von der Anzahl der „überprüften“ Mitglieder der
Einsatzabteilung |
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung |
Abstellraum |
4 m² |
Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN |
Technik- und Heizungsraum |
10 m² |
Keine Verkleinerung |
Küche |
8 m² |
Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN |
Schulungsraum |
Anzahl der „überprüften“ Mitglieder der Einsatzabteilung x 1,5 m²,
maximal jedoch 80 m² |
80 m² anstelle zuvor 113 m² |
Flur |
Abhängig von Bauplanung |
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung |
Büro |
12 m² |
Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN |
Erläuterungen:
Fahrzeughalle:
Ursprünglich wurden ausreichend
Stellplätze der Stellplatzgröße 2 (4,5 m x 12,5 m) vorgesehen. Nach erneuter
Überprüfung wird jedoch die Berücksichtigung von Stellplätzen der
Stellplatzgröße 1 (4,5 m x 10 m) als ausreichend erachtet. Stellplätze der
Stellplatzgröße 1 sind für Einsatzfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von bis zu 8
m auskömmlich. Im Regelfall wird diese Fahrzeuglänge bei den Einsatzfahrzeugen
der Stützpunktfeuerwehren nicht überschritten. Für ein jedes Bauvorhaben ist
dies einzelfallbezogen zu überprüfen. Bezogen auf das Bauvorhaben des
Feuerwehrhauses Göhrde- Metzingen überschreiten die unterzustellenden
Einsatzfahrzeuge die maximale Länge von 8 m nicht.
Schulungsraum:
Die DIN 14092-1 sieht bei der
Planung der Größe des Schulungsraumes 1,5 m² je Einsatzabteilungsmitglied vor.
Die Projektgruppe erachtet diesbezüglich eine Abweichung von der DIN insoweit
für vertretbar, dass die maximale Größe des Schulungsraumes auf 80 m²
beschränkt wird. Bei größeren Veranstaltungen (Dienstversammlungen,
Mitgliederversammlungen etc.) kann auf die Fahrzeughalle zurückgegriffen
werden.
„überprüfte Anzahl der Mitglieder
der Einsatzabteilung“:
Bei der Zugrundelegung der
Mitglieder der Einsatzabteilungen ist der vorhandene Personalstamm sowie die
Altersstruktur der jeweiligen Ortsfeuerwehr zu berücksichtigen. Es können nur
Einsatzkräfte berücksichtigt werden, die am Einsatz- und Übungsgeschehen teilnehmen,
d. h. unterjährig eine entsprechende Anzahl an Übungs- und/oder Einsatzstunden
vorweisen können. Auf Grundlage der Auswertung der jeweiligen Altersstruktur
können etwaig erforderliche „Reserven“ bei der Raumplanung ermittelt werden.
Die Auswertung kann mit Hilfe des Verwaltungsprogramms „FeuerON“ erfolgen.
Die Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr
Göhrde- Metzingen umfasst „überprüft“ 58 Mitglieder (Teilnahme an Einsatz-
und Übungsdiensten), von denen 20 weiblich sind (34,48 %). Die personelle
Stärke der Einsatzabteilung beträgt somit 161,11 % der nach dem
Feuerwehrbedarfsplan für die Stützpunktfeuerwehr Göhrde- Metzingen festgelegten
Mindeststärke von 36 Mitgliedern. Die Altersstruktur kann der Anlage 1
entnommen werden.
Bis zum Jahr 2027 scheiden vier
Mitglieder aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze aus; bis
2030 folgen weitere vier Mitglieder.
Nachwuchsarbeit wird bei der Ortsfeuerwehr Göhrde- Metzingen durch eine Kinder-
und Jugendfeuerwehr betrieben.
Die Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr
Harlingen umfasst „überprüft“ 20 Mitglieder (Teilnahme an Einsatz- und
Übungsdiensten), von denen eines weiblich (5 %) ist. Die personelle Stärke der
Einsatzabteilung beträgt somit 83,3 % der nach dem Feuerwehrbedarfsplan für die
Grundausstattungsfeuerwehr Harlingen festgelegten Mindeststärke von 24
Mitgliedern. Die Altersstruktur kann der Anlage 2 entnommen werden.
Bis zum Jahr 2027 scheiden
vier Mitglieder aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze aus;
bis 2034 scheiden sodann keine weiteren Mitglieder altersbedingt aus.
In der Ortsfeuerwehr Harlingen sind keine Nachwuchsabteilungen vorhanden.
Von den Ratsmitgliedern kommt die
Frage nach den genauen Kosten für den Bau des Gerätehauses in Metzingen auf.
Frau Meyer-Herms entgegnet, dass
es noch keine genaue Größenplanung für das Gerätehaus sowie dessen Einrichtung
in Metzingen gibt. Erst, wenn dies geklärt ist, kann eine genaue
Kostenberechnung erfolgen. Sofern sich bei der Größe (ca. 500m²) an das
Gerätehaus der Feuerwehr Wustrow orientiert wird, kann nach heutigem Stand mit
etwa 1,3 Millionen Euro gerechnet werden.
Frau Meyer-Herms betont nochmals,
dass es sich bei den 1,3 Millionen Euro nur um den Nettopreis für das Gebäude
handelt. Hier sind, bis auf die Teeküche, keine weiteren
Einrichtungsgegenstände berücksichtigt. Ebenfalls mit einkalkuliert sind die
Bepflasterungen für die Zufahrten sowie die Stellplätze für die Einsatzkräfte.
Rh Beckmann erkundigt sich, ob die
Jugendfeuerwehr bzw. die Floriangruppe dieselben Umkleiden und Duschen wie die
aktiven Mitglieder nutzen.
GemBM Meyer schildert, dass es
letztendlich eine organisatorische Angelegenheit der jeweiligen Feuerwehr ist.
Grundsätzlich ist es aber zu empfehlen, für die Florian- und Jugendgruppe keine
eigenen Duschmöglichkeiten zu planen. Diese nehmen nicht an Einsätzen teil. Vor
diesem Hintergrund sind sie nicht von einer Kontaminierung betroffen. Für die
Jugendfeuerwehr ist nur der Schulungsraum berücksichtigt. Dieser ist teilbar.
Somit kann bei Bedarf ein separater Raum für die Jugendfeuerwehr/Floriangruppe
geschaffen werden.
Rf Unterste-Wilms bekundet ihre
Irritation darüber, dass in der heutigen Sitzung über die Bauweise für das
Gerätehaus in Metzingen diskutiert wird. Gemäß der Ladung soll es im
Allgemeinen um das Raumkonzept für den Neubau von Stützpunktwehren gehen. Sie
weist ebenfalls daraufhin, dass sie für die Konstruktion auch die Mobilbauweise
beleuchtet haben möchtet.
SgBM Meyer erläutert, dass der
Auftrag aus dem Samtgemeinderat darin bestand, ein allgemeines künftiges Raster
zu entwickeln. Das von Frau Meyer-Herms vorgestellte Raster kann individuell an
die entsprechende Feuerwehr angepasst werden.
FDL Demmer ergänzt, dass es noch
konkrete Kostenberechnungen zu den jeweiligen Bauweisen geben wird. In der
heutigen Sitzung geht es allein um die Entscheidung, wie groß das Gerätehaus
gebaut wird. Sofern dies entschieden ist, kann durch Frau Meyer-Herms
entsprechende Rechnungsbeispiele dem Brandschutzausschuss vorgelegt werden. In
dieser Sitzung wird nicht entschieden, welche Bauweise für das Gerätehaus in
Metzingen gewählt wird.
Die Größenklasse wurde einstimmig
auf Größenklasse 1 empfohlen.
(8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
Mehrheitlich empfohlen wurde der
Schulungsraum auf 80m².
(7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)
SgBM Meyer berichtet über den
weiteren Punkt, über welchen abgestimmt werden muss. Die Frage nach der
Mitgliederanzahl für das Feuerwehrgerätehaus muss geklärt werden. Es steht im
Raum, für 55 Mitglieder (rein Metzingen) oder für 65 Mitglieder (eventuell
künftige Kooperation mit der Ortsfeuerwehr Harlingen).
Rh Beckmann stellt die Frage, ob
bei der Berechnung der Feuerwehrbedarfsplan berücksichtigt wurde.
Gemäß GemBM Meyer wurde bei der
Berechnung nichts außen vorgelassen.
Es wurde einstimmig empfohlen,
dass bei der Berechnung für das Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Göhrde-Metzingen
65 Personen berücksichtigt werden.
(9 Ja-Stimmen)
Der Brandschutzausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
Künftige Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen von Feuerwehrhäusern für
Stützpunktfeuerwehren werden nach dem vorgetragenen Raumkonzept geplant und
ausgeführt. Anpassungen sind nach den tatsächlichen Erfordernissen der
jeweiligen Stützpunktfeuerwehr zu berücksichtigen.