Betreff
Raumkonzept für den Neu-, An- und Umbau von Feuerwehrhäusern für Stützpunktfeuerwehren
Vorlage
40/0182/2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Beratung zur Vorlage 40/0182/2020 in der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 23.06.2020 wurde o. g. Beschlussvorschlag zum Raumkonzept für Feuerwehrhäuser von Stützpunktfeuerwehren zurück an den Fachausschuss (BSAE) verwiesen.

 

In Bezug auf die Größe der einzelnen erforderlichen Räumlichkeit wurde Verkleinerungspotential und damit einhergehend Einsparungspotenzial gesehen.

 

Die Projektgruppe zur Planung eines Feuerwehrhauses für Stützpunktfeuerwehren in Samtgemeinde Elbtalaue hat nunmehr das auf Grundlage der DIN 14092-1 erarbeitete Raumkonzept unter o. g. Gesichtspunkt erneut betrachtetet.

 

Insbesondere bei der Fahrzeughalle sowie beim Schulungsraum wurden Möglichkeiten der Verkleinerung und damit einhergehenden Einsparungsmöglichkeiten herausgearbeitet.

 

Das überarbeitete Raumkonzept sieht nunmehr bei dem Feuerwehrhaus einer Stützpunktfeuerwehr folgende Platzbedarfe vor:

 

Räumlichkeit

Grundsätzlicher Platzbedarf

Bezug auf das Feuerwehrhaus Göhrde- Metzingen

Fahrzeughalle

ausreichend Stellplätze der Stellplatzgröße 1

ca. 180 m² anstelle zuvor 200 m²; weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung

Lager

12 m²

Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN

Werkstatt

12 m²

Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN

Umkleideraum Herren

Anzahl der „überprüften“ Mitglieder Einsatzabteilung x 1,2 m²

Erläuterungen erfolgen in der Sitzung

WC/ Dusche Herren

Abhängig von der Anzahl der „überprüften“ Mitglieder der Einsatzabteilung

Erläuterungen erfolgen in der Sitzung

Umkleideraum Damen

Anzahl der „überprüften“ Mitglieder Einsatzabteilung x 1,2 m²

Erläuterungen erfolgen in der Sitzung

WC/ Dusche Damen

Abhängig von der Anzahl der „überprüften“ Mitglieder der Einsatzabteilung

Erläuterungen erfolgen in der Sitzung

Abstellraum

4 m²

Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN

Technik- und Heizungsraum

10 m²

Keine Verkleinerung

Küche

 

8 m²

Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN

Schulungsraum

Anzahl der „überprüften“ Mitglieder der Einsatzabteilung x 1,5 m², maximal jedoch 80 m²

80 m² anstelle zuvor 113 m²

Flur

Abhängig von Bauplanung

Erläuterungen erfolgen in der Sitzung

Büro

12 m²

Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN

 

Erläuterungen:

 

Fahrzeughalle:      

Ursprünglich wurden ausreichend Stellplätze der Stellplatzgröße 2 (4,5 m x 12,5 m) vorgesehen. Nach erneuter Überprüfung wird jedoch die Berücksichtigung von Stellplätzen der Stellplatzgröße 1 (4,5 m x 10 m) als ausreichend erachtet. Stellplätze der Stellplatzgröße 1 sind für Einsatzfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von bis zu 8 m auskömmlich. Im Regelfall wird diese Fahrzeuglänge bei den Einsatzfahrzeugen der Stützpunktfeuerwehren nicht überschritten. Für ein jedes Bauvorhaben ist dies einzelfallbezogen zu überprüfen. Bezogen auf das Bauvorhaben des Feuerwehrhauses Göhrde- Metzingen überschreiten die unterzustellenden Einsatzfahrzeuge die maximale Länge von 8 m nicht.

 

Schulungsraum:

Die DIN 14092-1 sieht bei der Planung der Größe des Schulungsraumes 1,5 m² je Einsatzabteilungsmitglied vor. Die Projektgruppe erachtet diesbezüglich eine Abweichung von der DIN insoweit für vertretbar, dass die maximale Größe des Schulungsraumes auf 80 m² beschränkt wird. Bei größeren Veranstaltungen (Dienstversammlungen, Mitgliederversammlungen etc.) kann auf die Fahrzeughalle zurückgegriffen werden.

 

„überprüfte Anzahl der Mitglieder der Einsatzabteilung“:

Bei der Zugrundelegung der Mitglieder der Einsatzabteilungen ist der vorhandene Personalstamm sowie die Altersstruktur der jeweiligen Ortsfeuerwehr zu berücksichtigen. Es können nur Einsatzkräfte berücksichtigt werden, die am Einsatz- und Übungsgeschehen teilnehmen, d. h. unterjährig eine entsprechende Anzahl an Übungs- und/oder Einsatzstunden vorweisen können. Auf Grundlage der Auswertung der jeweiligen Altersstruktur können etwaig erforderliche „Reserven“ bei der Raumplanung ermittelt werden. Die Auswertung kann mit Hilfe des Verwaltungsprogramms „FeuerON“ erfolgen.

 

Die Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Göhrde- Metzingen umfasst „überprüft“ 58 Mitglieder (Teilnahme an Einsatz- und Übungsdiensten), von denen 20 weiblich sind (34,48 %). Die personelle Stärke der Einsatzabteilung beträgt somit 161,11 % der nach dem Feuerwehrbedarfsplan für die Stützpunktfeuerwehr Göhrde- Metzingen festgelegten Mindeststärke von 36 Mitgliedern. Die Altersstruktur kann der Anlage 1 entnommen werden.

Bis zum Jahr 2027 scheiden vier Mitglieder aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze aus; bis 2030 folgen weitere vier Mitglieder.
Nachwuchsarbeit wird bei der Ortsfeuerwehr Göhrde- Metzingen durch eine Kinder- und Jugendfeuerwehr betrieben.

 

Die Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Harlingen umfasst „überprüft“ 20 Mitglieder (Teilnahme an Einsatz- und Übungsdiensten), von denen eines weiblich (5 %) ist. Die personelle Stärke der Einsatzabteilung beträgt somit 83,3 % der nach dem Feuerwehrbedarfsplan für die Grundausstattungsfeuerwehr Harlingen festgelegten Mindeststärke von 24 Mitgliedern. Die Altersstruktur kann der Anlage 2 entnommen werden.

Bis zum Jahr 2027 scheiden vier Mitglieder aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze aus; bis 2034 scheiden sodann keine weiteren Mitglieder altersbedingt aus.
In der Ortsfeuerwehr Harlingen sind keine Nachwuchsabteilungen vorhanden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt,

 

a)        künftige Neubau, Anbau- und Umbaumaßnahmen von Feuerwehrhäusern für Stützpunktfeuerwehren werden nach dem nachstehenden Raumkonzept geplant und ausgeführt. Anpassungen sind nach den tatsächlichen Erfordernissen der jeweiligen Stützpunktfeuerwehr zu berücksichtigen.