Sitzung: 29.06.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04/0228/2020
Sachverhalt:
Rh
Krull beantragt, die Empfehlung zu diesem Tagesordnungspunkt zurückzustellen.
Es bestehen naturschutzrechtliche Bedenken und es wird ein erhöhter
Kostenaufwand erforderlich sein.
Ursula
Fallapp erläutert:
Die Brücke ist als bauliche Anlage und
anders, als bisher signalisiert, nicht als Weg eingeordnet. Damit ist eine
Befreiung von der LSG-Verordnung erforderlich. Die Unterlagen für die Befreiung
sind umfangreicher als die einer Ausnahme. Ulrike Hagemann ist mit der Materie
durch das Schutz-, Pflege- und Maßnahmenkonzept vertraut. Die Niedersächsische
Landgesellschaft mbH (NLG) hat dieses gefertigt. Ulrike Hagemann wird auch die
Unterlagen zu dem Ausnahmegenehmigungsantrag erarbeiten. Dafür wird der Stadt in
den nächsten Tagen ein konkretes Angebot vorgelegt. Nach Rücksprache vom
heutigen Tage wird Ulrike Hagemann ein Kostenangebot über einen Betrag von rund
1.800,00 € vorlegen. Demzufolge werden 1.800,00 € Kosten mehr erwartet.
AV Block stellt den Antrag zur Abstimmung.
Bei 2 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen und 2
Enthaltungen ist der Antrag abgelehnt.
Ursula
Fallapp erläutert:
Die
Stadt Dannenberg (Elbe) ist in das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“
aufgenommen worden. Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung
am 10.12.2019 das Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzept verabschiedet.
Dieses Konzept umfasst viele verschiedene Baumaßnahmen am Thielenburger See, am
Amtsberg sowie in deren unmittelbarer Nähe.
Als
Teil der Sanierungsmaßnahme,
die dem Thielenburger See
zugeordnet wird, soll eine neue
Fußgängerbrücke über die „Alte Jeetzel“ am
Schulzentrum gebaut werden. Zur Vorbereitung
wurde bereits der Böschungsbewuchs im Rahmen der Herstellung von Sichtachsen
gerodet. Teil der Maßnahme ist auch eine Fahrbahnverjüngung sowie farbliche und
strukturelle Kennzeichnung (Pflaster) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
im Bereich des westlichen Brückenkopfes.
Der
Weg rund um den See soll generell besser erschlossen werden. Um die
Nutzungsfrequenz, insbesondere durch den Schülerverkehr (Radfahrer, Fußgänger),
aus und zu den nördlichen und östlichen Stadtteilen zu erhöhen und die Strecke
entlang des Sees verkehrlich attraktiver zu gestalten, ist eine Brücke an
der geplanten Stelle gegenüber dem Schulzentrum erforderlich. Eine etwa 125 m
nördlich (flussabwärts) gelegene Brücke ist für die Erschließung des
Schulzentrums aus Richtung See und umgekehrt ungeeignet. Für die Schüler entsteht
ein Umweg, diese Brücke wird nicht genutzt.
Der Radverkehr verläuft
derzeit überwiegend durch den Innenstadtbereich
(Schlossgraben, Kuhmarkt, Marschtorstraße). Der
Innenstadtverkehr soll durch den Bau der Brücke entlastet, die Sicherheit des
Schülerverkehrs verbessert und die Aufenthaltshäufigkeit am Thielenburger See durch
einen erleichterten Zugang erhöht werden.
Im Anschluss entwickelt sich eine Diskussion über einzelne planerische
Fragen. So wird zunächst ein Poller im Eingangsbereich der Brücke angedacht,
der in der Beschlusslage nicht empfohlen wird.
Die Nachfrage nach der Brüstungshöhe von Rh Brüggemann wird mit dem
Wunsch des Unterhaltungsverbandes begründet, entsprechende Mäharbeiten
durchführen zu können.
Einen wesentlichen Anteil der Diskussion macht der parkende Verkehr auf
dem Lindenweg vom ZOB bis zur Sporthalle aus. Die Ausschussmitglieder sind der
Meinung, dass hier ein Parkverbot dringend geprüft werden muss. Ob eine
Beschilderung ausreichend ist oder durch Baumaßnahmen in den Lindenweg
eingegriffen werden muss, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu klären. Die
Prüfung eines Parkverbotes ist in der Beschlusslage mit vorzusehen.
Ohne weitere Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Soziales folgenden
Beschluss:
Der Bau einer
Fußgängerbrücke am Schulzentrum über die „Alte Jeetzel“ wird beschlossen.
Die Prüfung eines
Parkverbotes hat zu erfolgen.