Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Rh Krull beantragt, die Empfehlung zu diesem Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Es bestehen naturschutzrechtliche Bedenken und es wird ein erhöhter Kostenaufwand erforderlich sein.

 

Ursula Fallapp erläutert:

 

Die Brücke ist als bauliche Anlage und anders, als bisher signalisiert, nicht als Weg eingeordnet. Damit ist eine Befreiung von der LSG-Verordnung erforderlich. Die Unterlagen für die Befreiung sind umfangreicher als die einer Ausnahme. Ulrike Hagemann ist mit der Materie durch das Schutz-, Pflege- und Maßnahmenkonzept vertraut. Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) hat dieses gefertigt. Ulrike Hagemann wird auch die Unterlagen zu dem Ausnahmegenehmigungsantrag erarbeiten. Dafür wird der Stadt in den nächsten Tagen ein konkretes Angebot vorgelegt. Nach Rücksprache vom heutigen Tage wird Ulrike Hagemann ein Kostenangebot über einen Betrag von rund 1.800,00 € vorlegen. Demzufolge werden 1.800,00 € Kosten mehr erwartet.

AV Block stellt den Antrag zur Abstimmung.

Bei 2 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen ist der Antrag abgelehnt.

 

Ursula Fallapp erläutert:

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) ist in das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ aufgenommen worden. Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 das Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzept verabschiedet. Dieses Konzept umfasst viele verschiedene Baumaßnahmen am Thielenburger See, am Amtsberg sowie in deren unmittelbarer Nähe.

 

Als Teil der Sanierungsmaßnahme, die dem Thielenburger See zugeordnet wird, soll eine neue Fußgängerbrücke über die „Alte Jeetzel“ am Schulzentrum gebaut werden. Zur Vorbereitung wurde bereits der Böschungsbewuchs im Rahmen der Herstellung von Sichtachsen gerodet. Teil der Maßnahme ist auch eine Fahrbahnverjüngung sowie farbliche und strukturelle Kennzeichnung (Pflaster) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich des westlichen Brückenkopfes.

 

Der Weg rund um den See soll generell besser erschlossen werden. Um die Nutzungsfrequenz, insbesondere durch den Schülerverkehr (Radfahrer, Fußgänger), aus und zu den nördlichen und östlichen Stadtteilen zu erhöhen und die Strecke entlang des Sees verkehrlich attraktiver zu gestalten, ist eine Brücke an der geplanten Stelle gegenüber dem Schulzentrum erforderlich. Eine etwa 125 m nördlich (flussabwärts) gelegene Brücke ist für die Erschließung des Schulzentrums aus Richtung See und umgekehrt ungeeignet.  Für die Schüler entsteht ein Umweg, diese Brücke wird nicht genutzt. Der Radverkehr verläuft derzeit überwiegend durch den Innenstadtbereich (Schlossgraben, Kuhmarkt, Marschtorstraße).  Der Innenstadtverkehr soll durch den Bau der Brücke entlastet, die Sicherheit des Schülerverkehrs verbessert und die Aufenthaltshäufigkeit am Thielenburger See durch einen erleichterten Zugang erhöht werden.

 

Im Anschluss entwickelt sich eine Diskussion über einzelne planerische Fragen. So wird zunächst ein Poller im Eingangsbereich der Brücke angedacht, der in der Beschlusslage nicht empfohlen wird.

 

Die Nachfrage nach der Brüstungshöhe von Rh Brüggemann wird mit dem Wunsch des Unterhaltungsverbandes begründet, entsprechende Mäharbeiten durchführen zu können.

Einen wesentlichen Anteil der Diskussion macht der parkende Verkehr auf dem Lindenweg vom ZOB bis zur Sporthalle aus. Die Ausschussmitglieder sind der Meinung, dass hier ein Parkverbot dringend geprüft werden muss. Ob eine Beschilderung ausreichend ist oder durch Baumaßnahmen in den Lindenweg eingegriffen werden muss, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu klären. Die Prüfung eines Parkverbotes ist in der Beschlusslage mit vorzusehen.

 

Ohne weitere Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales folgenden

 


Beschluss:

Der Bau einer Fußgängerbrücke am Schulzentrum über die „Alte Jeetzel“ wird beschlossen.

Die Prüfung eines Parkverbotes hat zu erfolgen.