Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Bgm Stegemann erläutert, dass am 16.12.2019 der Kreistag über das Ergebnis der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zum Nahverkehrsplanentwurf und den Nahverkehrsplan (NVP) 2019 beschlossen hat.

Hierin ist u.a. eine Prioritätenliste als Empfehlung für die Errichtung von barrierefreien Bushaltestellen enthalten.

Diese Prioritätenliste enthält 3 Stufen:

A = empfohlene Umsetzung bis 2024

B = empfohlene Umsetzung bis 2026

C = empfohlene Umsetzung nach 2026

 

Die Bushaltestellen der Gemeinde Göhrde sind in der Anlage zur Vorlage priorisiert.

 

Unabhängig vom Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Städte oder Gemeinden für die Straßennebenflächen (Gehwege/Bushaltestellen etc.) eigenverantwortlich.

 

Die Kosten für die Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle belaufen sich derzeit auf bis zu ca. 30.000,- €, diese können aber erst nach Festlegung der jeweiligen Haltestelle und deren exakte Ausbauweise genau beziffert werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass in der Regel eine Haltestelle auf beiden Seiten der jeweiligen Straße umzubauen ist.

 

Die Errichtung der barrierefreien Bushaltestellen kann aus Mitteln des ÖPNV zu 75 % gefördert werden. Hierfür ist eine entsprechende Antragstellung bis zum 31.05. für das jeweils folgende Jahr erforderlich (z.B. 31.05.2020 für 2021). 

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde kann entscheiden, welche der vorhandenen Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen umgebaut werden. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung ist das Jahr des Umbaus festzulegen und es sind entsprechende Eigenmittel im Haushalt einzuplanen.

 

Rh Niebuhr fragt sich wie eine kleine Gemeinde wie die Göhrde sich diese Umbauten bis zum Jahr 2026 leisten soll.

 

Stellv. Bgmin Klappstein erklärt, dass bis 2026 ja lediglich an zwei Bushaltestellen, nämlich in Metzingen am Feuerwehrgerätehaus sowie innerorts an der B216, die Maßnahmen umgesetzt werden müssen.

 

Sie stellt den Antrag, dass die Maßnahme für das HH-Jahr 2022 eingeplant und im Jahr 2021 die notwendigen Förderanträge gestellt werden. Der Umbau sollte nur bei einer mindestens 75% Förderung erfolgen.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden 

 

 

 


Beschluss:

Vorbehaltlich einer Förderung in Höhe von 75 % wird die Umsetzung der Maßnahme für das Haushaltsjahr 2022 aufgenommen. Kosten für die Bushaltestelle Metzingen sind einzuplanen.

Der Antrag auf Förderung wird im Jahr 2021 gestellt. (Antrag stellv. Bgmin Klappstein)