Sitzung: 18.05.2020 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 3
Vorlage: 30/0103/2020
Sachverhalt:
Bgm Stegemann
erläutert, dass am 16.12.2019 der Kreistag über das Ergebnis der im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zum Nahverkehrsplanentwurf
und den Nahverkehrsplan (NVP) 2019 beschlossen hat.
Hierin ist u.a.
eine Prioritätenliste als Empfehlung für die Errichtung von barrierefreien
Bushaltestellen enthalten.
Diese
Prioritätenliste enthält 3 Stufen:
A = empfohlene
Umsetzung bis 2024
B = empfohlene
Umsetzung bis 2026
C = empfohlene
Umsetzung nach 2026
Die Bushaltestellen
der Gemeinde Göhrde sind in der Anlage zur Vorlage priorisiert.
Unabhängig vom
Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Städte oder Gemeinden für die
Straßennebenflächen (Gehwege/Bushaltestellen etc.) eigenverantwortlich.
Die Kosten für die
Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle belaufen sich derzeit auf bis zu
ca. 30.000,- €, diese können aber erst nach Festlegung der jeweiligen
Haltestelle und deren exakte Ausbauweise genau beziffert werden. Weiterhin ist
zu bedenken, dass in der Regel eine Haltestelle auf beiden Seiten der jeweiligen Straße umzubauen ist.
Die Errichtung der
barrierefreien Bushaltestellen kann aus Mitteln des ÖPNV zu 75 % gefördert
werden. Hierfür ist eine entsprechende Antragstellung bis zum 31.05. für das
jeweils folgende Jahr erforderlich (z.B. 31.05.2020 für 2021).
Der Rat der
Gemeinde Göhrde kann entscheiden, welche der vorhandenen Bushaltestellen zu
barrierefreien Bushaltestellen umgebaut werden. Bei einer entsprechenden
Beschlussfassung ist das Jahr des Umbaus festzulegen und es sind entsprechende
Eigenmittel im Haushalt einzuplanen.
Rh Niebuhr fragt
sich wie eine kleine Gemeinde wie die Göhrde sich diese Umbauten bis zum Jahr
2026 leisten soll.
Stellv. Bgmin
Klappstein erklärt, dass bis 2026 ja lediglich an zwei Bushaltestellen, nämlich
in Metzingen am Feuerwehrgerätehaus sowie innerorts an der B216, die Maßnahmen
umgesetzt werden müssen.
Sie stellt den
Antrag, dass die Maßnahme für das HH-Jahr 2022 eingeplant und im Jahr 2021 die
notwendigen Förderanträge gestellt werden. Der Umbau sollte nur bei einer
mindestens 75% Förderung erfolgen.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Vorbehaltlich einer
Förderung in Höhe von 75 % wird die Umsetzung der Maßnahme für das
Haushaltsjahr 2022 aufgenommen. Kosten für die Bushaltestelle Metzingen sind
einzuplanen.
Der Antrag auf
Förderung wird im Jahr 2021 gestellt. (Antrag stellv. Bgmin Klappstein)