Sachverhalt:
Am 16.12.2019 hat
der Kreistag über das Ergebnis der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen zum Nahverkehrsplanentwurf und den Nahverkehrsplan
(NVP) 2019 beschlossen.
Hierin ist u.a.
eine Prioritätenliste als Empfehlung für die Errichtung von barrierefreien
Bushaltestellen enthalten.
Diese
Prioritätenliste enthält 3 Stufen:
A = empfohlene
Umsetzung bis 2024
B = empfohlene
Umsetzung bis 2026
C = empfohlene
Umsetzung nach 2026
Die Bushaltestellen
der Gemeinde Göhrde sind in der Anlage zur Vorlage priorisiert.
Unabhängig vom
Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Städte oder Gemeinden für die
Straßennebenflächen (Gehwege/Bushaltestellen etc.) eigenverantwortlich.
Die Kosten für die
Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle belaufen sich derzeit auf bis zu
ca. 30.000,- €, diese können aber erst nach Festlegung der jeweiligen
Haltestelle und deren exakte Ausbauweise genau
beziffert werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass in der Regel eine
Haltestelle auf beiden Seiten
der jeweiligen Straße umzubauen ist.
Die Errichtung der
barrierefreien Bushaltestellen kann aus Mitteln des ÖPNV zu 75 % gefördert
werden. Hierfür ist eine entsprechende Antragstellung bis zum 31.05. für das
jeweils folgende Jahr erforderlich (z.B. 31.05.2020 für 2021).
Der Rat der
Gemeinde Göhrde kann entscheiden, welche der vorhandenen Bushaltestellen zu
barrierefreien Bushaltestellen umgebaut werden. Bei einer entsprechenden
Beschlussfassung ist das Jahr des Umbaus festzulegen und es sind entsprechende
Eigenmittel im Haushalt einzuplanen
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung