Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Bgm’in Deegen erläutert den Sachverhalt.

 

Seit April 2009 beträgt die Miete für die Wohnung im EG des Dorfgemeinschaftshauses in Langendorf 180,00 €/Monat inklusive aller Nebenkosten. Ein schriftlicher Mietvertrag liegt nicht vor. Die Vereinbarung wurde seinerzeit zwischen dem damals amtierenden Bürgermeister und dem Nutzer/Mieter mündlich getroffen.

Bei der Anpassung der Miete ist eine Kappungsgrenze in Höhe von 20 % zu beachten, sodass die Miete maximal um 36,00 € auf 216,00 € angehoben werden darf. (Hinweis: Der Lebenshaltungsindex ist im Zeitraum von 2009 bis 2019 um 14,2 % gestiegen).

 

Bgm’in Deegen ergänzt, dass die Erhöhung der Miete auf 216,- € nach den vielen Jahren immer noch als gering anzusehen ist, und deshalb zusätzlich eine Nebenkostenpauschale von 64,- € erhoben werden sollte, wenn der Mietvertrag sowieso neu schriftlich abgeschlossen werden soll. 

Sie habe mit den Mietern Wohlers und Cordt gesprochen und diese wären damit einverstanden.
Der Vertrag soll zum 01.06.2020 aufgesetzt werden.

Zudem sollen die Gaszähler für das DGH getrennt werden, d. h. je ein Zähler soll für das DGH, für den Schießstand und für die „Jägerwohnung“ eingebaut werden. Dies wird ca. 900,- € kosten.

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Miete für die Erdgeschoss-Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Langendorf wird unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum nächstmöglichen Termin auf 216,00 €/Monat festgesetzt. Als Nebenkosten-Pauschale werden 64,- € erhoben. Ein schriftlicher Mietvertrag mit den Mietern Rainer Wohlers und Jörgen Cordt soll zum 01.06.2020 aufgesetzt bzw. abgeschlossen werden.