Sitzung: 19.05.2020 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0109/2020
Bgm’in Deegen erläutert den Sachverhalt.
Seit April 2009
beträgt die Miete für die Wohnung im EG des Dorfgemeinschaftshauses in
Langendorf 180,00 €/Monat inklusive aller Nebenkosten. Ein schriftlicher
Mietvertrag liegt nicht vor. Die Vereinbarung wurde seinerzeit zwischen dem
damals amtierenden Bürgermeister und dem Nutzer/Mieter mündlich getroffen.
Bei der Anpassung
der Miete ist eine Kappungsgrenze in Höhe von 20 % zu beachten, sodass die
Miete maximal um 36,00 € auf 216,00 € angehoben werden darf. (Hinweis: Der
Lebenshaltungsindex ist im Zeitraum von 2009 bis 2019 um 14,2 % gestiegen).
Bgm’in Deegen
ergänzt, dass die Erhöhung der Miete auf 216,- € nach den vielen Jahren immer
noch als gering anzusehen ist, und deshalb zusätzlich eine Nebenkostenpauschale
von 64,- € erhoben werden sollte, wenn der Mietvertrag sowieso neu schriftlich
abgeschlossen werden soll.
Sie habe mit den
Mietern Wohlers und Cordt gesprochen und diese wären damit einverstanden.
Der Vertrag soll zum 01.06.2020 aufgesetzt werden.
Zudem sollen die
Gaszähler für das DGH getrennt werden, d. h. je ein Zähler soll für das DGH,
für den Schießstand und für die „Jägerwohnung“ eingebaut werden. Dies wird ca.
900,- € kosten.
Der Rat der
Gemeinde Langendorf fasst folgenden
Beschluss:
Die Miete für die
Erdgeschoss-Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Langendorf wird unter Beachtung
der gesetzlichen Bestimmungen zum nächstmöglichen Termin auf 216,00 €/Monat
festgesetzt. Als Nebenkosten-Pauschale werden 64,- € erhoben. Ein schriftlicher
Mietvertrag mit den Mietern Rainer Wohlers und Jörgen Cordt soll zum 01.06.2020
aufgesetzt bzw. abgeschlossen werden.