Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Rh Koopmann erläutert nochmals seinen Antrag. Der Tagesordnungspunkt ist in der letzten Sitzung von ihm beantragt worden. Hintergrund des Antrages ist die Notwendigkeit des rechtssicheren Umganges mit dem durch die Dürresituation 2018 entstandenen erhöhten Aufkommens an Totholz an den öffentlichen Verkehrsflächen im Gemeindegebiet. Die Beseitigung sollte durch Selbstwerber mit einem gültigen Sägeschein und der entsprechenden Erklärung (Anlage zur Vorlage) erfolgen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zur Herstellung der Verkehrssicherheit besteht die Notwendigkeit, das anfallende Totholz zu beseitigen. Wenn dies durch private Personen passieren soll muss sich die Gemeinde dahingehend absichern, dass sie von jeglichen Haftungsansprüchen, sowohl der durchführenden Personen als auch möglicher Dritter, freigestellt wird.

Des Weiteren haben die durchführenden Personen ihre Sachkunde durch Vorlage einer Kopie ihres Sachkundenachweises (Sägeschein) nachzuweisen. An Bereichen mit erheblicher Verkehrsbelastung sollte die Beseitigung generell durch einen fachkundigen Unternehmer durchgeführt werden, da hier umfangreichere Absperrmaßnahmen erforderlich sein dürften, welche durch ein Unternehmen mit den entsprechenden Berechtigungen (Sachkundenachweis zum Aufstellen von Verkehrszeichen) erfüllt werden können.

Der Vorlage ist als Anlage  I der Vordruck „Erklärung zum Selbstwerbereinsatz“ der FBG Ostheide beigefügt. Dieser Vordruck könnte neben der Vorlage des Sägescheines zur Absicherung der Gemeinde verwendet werden.

 

Stellv. Bgm’in Gröning fragt nach, wer denn feststellt und entscheidet, ob es sich um Totholz handelt.

Rh Koopmann traut sich zu, im Volkfiener Bereich zu entscheiden, welche Bäume in Frage kommen. Den entsprechenden Vordruck würde er unterschreiben lassen und beim Bürgermeister abgeben. Bgm Sperling wird die Bereiche Jameln, Platenlaase und Breese i.d.Bruche überwachen. Rh Görmann kann sich dies für Breselenz vorstellen, bittet jedoch um entsprechende Karten, damit er Kenntnis von den Gemeindegrundstücken bekommt. Bgm Sperling teilt mit, dass entsprechende Karten gedruckt werden können.

Rh Thiele merkt an, dass bei einem entsprechenden Beschluss, dieses den Mitbürgern mitgeteilt werden muss. Eine Möglichkeit bietet hier die Homepage.

Stellv. Bgm’in Merke merkt an, dass dieses in der Gemeinde bleiben sollte, zumal erwartet wird, dass der Selbstwerber danach auch den Bereich aufräumt.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Jameln auf Vorschlag von Bgm Sperling den 

 


Beschluss:

 

Das Totholz auf den gemeindeeigenen Flächen wird entsprechend der Richtlinie der FBG (Forstbetriebsgemeinschaft) Ostheide für Selbstwerber kostenfrei freigegeben.