Sitzung: 30.10.2019 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0464/2019
Rh Koopmann
erläutert nochmals seinen Antrag. Der Tagesordnungspunkt ist in der letzten
Sitzung von ihm beantragt worden. Hintergrund des Antrages ist die
Notwendigkeit des rechtssicheren Umganges mit dem durch die Dürresituation 2018
entstandenen erhöhten Aufkommens an Totholz an den öffentlichen Verkehrsflächen
im Gemeindegebiet. Die Beseitigung sollte durch Selbstwerber mit einem gültigen
Sägeschein und der entsprechenden Erklärung (Anlage zur Vorlage) erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Herstellung der
Verkehrssicherheit besteht die Notwendigkeit, das anfallende Totholz zu
beseitigen. Wenn dies durch private Personen passieren soll muss sich die
Gemeinde dahingehend absichern, dass sie von jeglichen Haftungsansprüchen,
sowohl der durchführenden Personen als auch möglicher Dritter, freigestellt
wird.
Des Weiteren haben
die durchführenden Personen ihre Sachkunde durch Vorlage einer Kopie ihres
Sachkundenachweises (Sägeschein) nachzuweisen. An Bereichen mit erheblicher
Verkehrsbelastung sollte die Beseitigung generell durch einen fachkundigen
Unternehmer durchgeführt werden, da hier umfangreichere Absperrmaßnahmen
erforderlich sein dürften, welche durch ein Unternehmen mit den entsprechenden
Berechtigungen (Sachkundenachweis zum Aufstellen von Verkehrszeichen) erfüllt
werden können.
Der Vorlage ist als
Anlage I der Vordruck „Erklärung
zum Selbstwerbereinsatz“ der FBG Ostheide beigefügt. Dieser Vordruck könnte
neben der Vorlage des Sägescheines zur Absicherung der Gemeinde verwendet
werden.
Stellv. Bgm’in Gröning fragt nach, wer denn feststellt und entscheidet, ob es sich um Totholz handelt.
Rh Koopmann traut sich zu, im Volkfiener Bereich zu entscheiden, welche Bäume in Frage kommen. Den entsprechenden Vordruck würde er unterschreiben lassen und beim Bürgermeister abgeben. Bgm Sperling wird die Bereiche Jameln, Platenlaase und Breese i.d.Bruche überwachen. Rh Görmann kann sich dies für Breselenz vorstellen, bittet jedoch um entsprechende Karten, damit er Kenntnis von den Gemeindegrundstücken bekommt. Bgm Sperling teilt mit, dass entsprechende Karten gedruckt werden können.
Rh Thiele merkt an, dass bei einem entsprechenden Beschluss, dieses den Mitbürgern mitgeteilt werden muss. Eine Möglichkeit bietet hier die Homepage.
Stellv. Bgm’in Merke merkt an, dass dieses in der Gemeinde bleiben sollte, zumal erwartet wird, dass der Selbstwerber danach auch den Bereich aufräumt.
Nach eingehender Aussprache fasst der Rat der Gemeinde
Jameln auf Vorschlag von Bgm Sperling den
Beschluss:
Das Totholz auf den
gemeindeeigenen Flächen wird entsprechend der Richtlinie der FBG
(Forstbetriebsgemeinschaft) Ostheide für Selbstwerber kostenfrei freigegeben.