Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

SB’in Tollschnibbe stellt kurz den Sachverhalt vor:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) ist Eigentümerin des Flurstückes 234/1 der Flur 7 in der Gemarkung Prisser. Dabei handelt es sich um einen Teil des „Prisserischen Bach“.

Nach intensiver Recherche hat sich herausgestellt, dass auch die Stauanlage sowie der Auslauf des Baches zum Eigentum der Stadt Dannenberg (Elbe) gehören.

 

An der Stauanlage in diesem Bereich gibt es erhebliche technische Probleme, welche auch das anliegende Wohnhaus gefährden.

Die Eigentümerin des Nachbargrundstückes war daher gewollt, das Wehr zu sichern und das Wohnhaus zu schützen.

Entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind bereits in Abstimmung mit allen betroffenen Behörden durchgeführt worden. Die Kosten dafür sind von der Eigentümerin des Nachbargrundstückes übernommen worden.

 

Um zukünftig Rechtssicherheit zu erlangen, möchte die Eigentümerin des Nachbargrundstückes daher das Flurstück 234/1 der Flur 7 in der Gemarkung Prisser von der Stadt Dannenberg (Elbe) übertragen bekommen.

 

Sie ergänzt, dass es sich nicht um die Flur 7 sondern um die Flur 6 handelt.

 

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden  

 

 


Beschluss:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) überträgt eine Teilfläche des Flurstücks 234/1 der Flur 6 in der Gemarkung Prisser mit einer Größe von ca. 773 m² kostenlos an die Eigentümerin des Nachbarflurstückes 76/3.

Die Notarkosten sowie die Vermessungskosten trägt die Käuferin.