Sachverhalt:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) ist Eigentümerin des Flurstückes 234/1 der Flur 7 in der
Gemarkung Prisser. Dabei handelt es sich um einen Teil des „Prisserischen
Bach“.
Nach intensiver
Recherche hat sich herausgestellt, dass auch die Stauanlage sowie der Auslauf
des Baches zum Eigentum der Stadt Dannenberg (Elbe) gehören.
An der Stauanlage
in diesem Bereich gibt es erhebliche technische Probleme, welche auch das
anliegende Wohnhaus gefährden.
Die Eigentümerin
des Nachbargrundstückes war daher gewollt, das Wehr zu sichern und das Wohnhaus
zu schützen.
Entsprechende
Sicherungsmaßnahmen sind bereits in Abstimmung mit allen betroffenen Behörden
durchgeführt worden. Die Kosten dafür sind von der Eigentümerin des
Nachbargrundstückes übernommen worden.
Um zukünftig
Rechtssicherheit zu erlangen, möchte die Eigentümerin des Nachbargrundstückes
daher das Flurstück 234/1 der Flur 7 in der Gemarkung Prisser von der Stadt
Dannenberg (Elbe) übertragen bekommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) überträgt eine Teilfläche des Flurstücks 234/1 der Flur 7 in
der Gemarkung Prisser mit einer Größe von ca. 773 m³ kostenlos an die
Eigentümerin des Nachbarflurstückes 76/3.
Die Notarkosten
sowie die Vermessungskosten trägt die Käuferin.