Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Personalstundensatz für die Abrechnung der Arbeiten des Eigenbetriebes Kommunale Dienste ist  jährlich neu zu berechnen. Dabei sind tarifliche Änderungen und die allgemeinen Preissteigerungen zu berücksichtigen. Die voraussichtlichen jährlichen Jahresarbeitsstunden sind dem zu deckenden Aufwand gegenüberzustellen.

Die Zusammenstellung der Jahresarbeitsstunden und die Unterlagen für die Berechnung des Personalstundensatzes sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

 

Betriebsleiter Klafak entschuldigt sich für die späte Nachreichung der Unterlagen und erläutert den Sachverhalt. Er erörtert die Jahresarbeitsstunden, die mit 200 Nettoarbeitstagen zu Grunde gelegt werden. Die personenbezogenden Verlust- und Erholungszeiten werden 3% berücksichtigt. In den Vorjahren wurden dort nur 2% berücksichtigt. Kalkuliert wurde mit 17 Mitarbeitern, wovon eine Stelle neu ausgeschrieben wurde. Es sind 20 Bewerbungen für diese Stelle eingegangen.

 

Rh Zuther nimmt ab 19.40 Uhr an der Sitzung teil.

 

 

Rh Schaper- Biemann stellt fest, dass in der Zusammenstellung der Jahresarbeitsstunden bei einer Stelle keine Stunden eingetragen sind. Dadurch ergibt sich ein korrigierter Personalstundensatz von 40,32 € anstatt 42,80 €.

 

Betriebsleiter Klafak gibt zu verstehen, dass der jetzige Stundensatz bei 42,48 € liegt. Die Stundensätze anderer Gemeinden liegen z. B. in Lüchow bei 39 €, in Uelzen bei 49 € und in Bad Bevensen bei 42 €.

 

Desweiteren erklärt er, dass die Straßenreinigung und das Bestattungswesen kostendeckend zu berechnen sind.

 

Rh Flindt merkt an, dass die Beerdigungskosten oder die anfallenden Stunden für Beerdigungen rauszurechnen sind, da die Gebührenkalkulation so für ihn nicht richtig ist. Seiner Ansicht nach ist dadurch der kalkulierte Personalstundensatz fehlerhaft berechnet. Außerdem ist die Anzahl der Krankentage in der Kalkulation für den Personalstundensatz nicht korrekt berücksichtigt worden.

Dieses betrifft auch die Kalkulation der Gebühren für die Straßenreinigung.

 

Rh Bodendieck schlägt vor, dass ein weiteres Gespräch zwischen Rh Flindt, dem Betriebsleiter, dem Ausschussvorsitzenden und dem Kämmerer stattfinden sollte, um die Einzelheiten nochmals zu besprechen.

 

Betriebsleiter Klafak erläutert nochmals, dass für die Kalkulation des Personalstundensatzes 200 Nettoarbeitstagen angesetzt worden sind. Dabei handelt es sich um einen statistischen Durchschnittswert. Dort werden nicht die tatsächlichen Krankheitstage, sondern die statischen Werte berücksichtigt.

Rh Flindt regt an, dass dort die tatsächlichen Krankheitstage zu Grunde gelegt werden müssten.

Betriebsleiter Klafak gibt zu verstehen, dass bei einer Kalkulation mit den tatsächlichen Zahlen sich der Stundensatz weiter erhöhen würde.

 

Rh Bodendieck regt an, den Stundensatz bei den jetzigen 42,48 € zu belassen.

 

 

Nach weiter Aussprache empfiehlt der BKDE folgenden

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Berechnung des Personalstundensatzes für das Jahr 2020 des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.