Sitzung: 21.10.2019 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 08/0440/2019
Sachverhalt:
Der
Personalstundensatz für die Abrechnung der Arbeiten des Eigenbetriebes
Kommunale Dienste ist jährlich neu zu
berechnen. Dabei sind tarifliche Änderungen und die allgemeinen
Preissteigerungen zu berücksichtigen. Die voraussichtlichen jährlichen
Jahresarbeitsstunden sind dem zu deckenden Aufwand gegenüberzustellen.
Die
Zusammenstellung der Jahresarbeitsstunden und die Unterlagen für die Berechnung
des Personalstundensatzes sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
Betriebsleiter
Klafak entschuldigt sich für die späte Nachreichung der Unterlagen und
erläutert den Sachverhalt. Er erörtert die Jahresarbeitsstunden, die mit 200
Nettoarbeitstagen zu Grunde gelegt werden. Die personenbezogenden Verlust- und
Erholungszeiten werden 3% berücksichtigt. In den Vorjahren wurden dort nur 2%
berücksichtigt. Kalkuliert wurde mit 17 Mitarbeitern, wovon eine Stelle neu
ausgeschrieben wurde. Es sind 20 Bewerbungen für diese Stelle eingegangen.
Rh Zuther nimmt ab
19.40 Uhr an der Sitzung teil.
Rh Schaper- Biemann
stellt fest, dass in der Zusammenstellung der Jahresarbeitsstunden bei einer
Stelle keine Stunden eingetragen sind. Dadurch ergibt sich ein korrigierter
Personalstundensatz von 40,32 € anstatt 42,80 €.
Betriebsleiter
Klafak gibt zu verstehen, dass der jetzige Stundensatz bei 42,48 € liegt. Die
Stundensätze anderer Gemeinden liegen z. B. in Lüchow bei 39 €, in Uelzen bei
49 € und in Bad Bevensen bei 42 €.
Desweiteren erklärt
er, dass die Straßenreinigung und das Bestattungswesen kostendeckend zu berechnen
sind.
Rh Flindt merkt an,
dass die Beerdigungskosten oder die anfallenden Stunden für Beerdigungen
rauszurechnen sind, da die Gebührenkalkulation so für ihn nicht richtig ist.
Seiner Ansicht nach ist dadurch der kalkulierte Personalstundensatz fehlerhaft
berechnet. Außerdem ist die Anzahl der Krankentage in der Kalkulation für den
Personalstundensatz nicht korrekt berücksichtigt worden.
Dieses betrifft
auch die Kalkulation der Gebühren für die Straßenreinigung.
Rh Bodendieck
schlägt vor, dass ein weiteres Gespräch zwischen Rh Flindt, dem Betriebsleiter,
dem Ausschussvorsitzenden und dem Kämmerer stattfinden sollte, um die
Einzelheiten nochmals zu besprechen.
Betriebsleiter
Klafak erläutert nochmals, dass für die Kalkulation des Personalstundensatzes
200 Nettoarbeitstagen angesetzt worden sind. Dabei handelt es sich um einen
statistischen Durchschnittswert. Dort werden nicht die tatsächlichen
Krankheitstage, sondern die statischen Werte berücksichtigt.
Rh Flindt regt an,
dass dort die tatsächlichen Krankheitstage zu Grunde gelegt werden müssten.
Betriebsleiter
Klafak gibt zu verstehen, dass bei einer Kalkulation mit den tatsächlichen
Zahlen sich der Stundensatz weiter erhöhen würde.
Rh Bodendieck regt
an, den Stundensatz bei den jetzigen 42,48 € zu belassen.
Nach weiter
Aussprache empfiehlt der BKDE folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Berechnung des
Personalstundensatzes für das Jahr 2020 des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.