Betreff
Personalstundensatz 2020 für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue
Vorlage
08/0440/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Personalstundensatz für die Abrechnung der Arbeiten des Eigenbetriebes Kommunale Dienste ist  jährlich neu zu berechnen. Dabei sind tarifliche Änderungen und die allgemeinen Preissteigerungen zu berücksichtigen. Die voraussichtlichen jährlichen Jahresarbeitsstunden sind dem zu deckenden Aufwand gegenüberzustellen.

Die Zusammenstellung der Jahresarbeitsstunden und die Unterlagen für die Berechnung des Personalstundensatzes sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Berechnung des Personalstundensatzes für das Jahr 2020 des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.