Herr Schulz trägt
den Sachverhalt vor. Zu Beschlussvorschlag 1 erläutert er, dass der
Ausbaubeschluss in der vorgestellten Variante mit berechneten Kosten von
2.319.275,37 € zum Bau der Begegnungsstätte mit Umkleideräumen aufgehoben
werden muss, damit eine Umplanung erfolgen kann.
Stellv. Bgm’in
Merke beantragt, gemäß der Vorlage zu 1 zu beschließen.
Gemäß Vorlage fasst
der Rat der Gemeinde Jameln auf Antrag von Bgm’in Merke, den Beschluss zu 1):
Der Ratsbeschluss zum Bau der Kultur- und Begegnungsstätte,
Ausbaubeschluss Vorlage 31/0261/2019 wird einstimmig aufgehoben.
Herr Schulz führt
zu Beschlussvorschlag 2 weiter aus, das der zur Verfügung stehende Finanzrahmen
aus dem Förderprogramm 1,5 Mio. € zzgl. 10 % Eigenanteil ergibt einen Gesamtbetrag
in Höhe von 1,65 Mio. € ohne zusätzliche Eigenmittel nicht ausreicht.
Bgm. Udo Sperling
hatte die Idee, den Umkleidetrakt für den Sportverein aus der Planung
herauszunehmen und so zu dem ursprünglichen Gedanken der Begegnungsstätte
zurückzukehren. Der Umkleidetrakt ist bezogen auf die ausgebaute Fläche der
teuerste Bereich. Neben geringerer Fläche entfallen auch Warmwasserbereitung,
separate Lüftungsanlage, Sanitärobjekte und Fliesenarbeiten. Die Kosten für die
verkleinerte Variante müssen neu berechnet werden.
Herr Siems-Wedhorn
ergänzt, dass es sich bei der Fördersumme von 1,5 Mio.€ um eine derzeitige
Förderzusage handelt. Alles Weitere wäre über Kredite zu finanzieren. Im
Hinblick auf den geplanten Kindergarten ist der Kreditrahmen in Höhe von 400.000
– 600.000 € nicht finanzierbar.
Auf die Anfrage von
Rh Grunzke, ob die Kostenschätzung incl. Mehrwertsteuer erfolgt ist, erläutert
Herr Pauker, dass die Mehrwertsteuer immer enthalten ist. Rh Grunzke spricht
die Kostensteigerung in Höhe von ca. 20 % an. Er ist der Meinung, dass nicht
alles gleich ausgeschöpft werden muss.
Rh Koopmann wehrt
sich dagegen, einen Beschluss zu fassen über eine Maßnahme, bei der die Kosten
nicht bekannt sind. Stellv. Bgm’in Gröning weist darauf hin, dass erst nach der
Fassung des Beschlusses eine genaue Berechnung erfolgen wird.
Rh Koopmann gibt
zur Kenntnis, dass er dagegen stimmen wird.
Es entsteht eine
rege Aussprache.
Rh Wieckenberg regt
an, aus dem Beschlussvorschlag das Wort „gebaut“ zu entfernen.
Herr Schulz weist darauf
hin, dass es sich hier um eine Willensbekundung handelt. Hiernach ist noch der
zu fassende Ausbaubeschluss notwendig, wenn die Kosten ermittelt wurden.
Herr Donnerstag
merkt an, dass hier auch der vorbereitende Beschluss zum nächsten
Tagesordnungspunkt, in dem es um die Lage geht, gefasst wird. Wenn nur geplant
wird, braucht die Maßnahme nicht weiter verfolgt werden. Die anzustrebende
Bauleitplanung gemeinsam mit dem Landkreis erübrigt sich dann. Hier geht es
einfach um vorbereitende Beschlüsse, die notwendig sind für den Fortgang der
Maßnahme.
Stellv. Bgm’in
Merke beantragt gem. Vorlage zu 2) zu beschließen.
Rh Koopmann fragt
nach konkreten Aussagen von interessierten Nutzern, die den Mehrzweckraum gegen
Entgelt nutzen möchten.
Herr Donnerstag
weist darauf hin, dass das Integrierte Entwicklungskonzept für Jameln nicht
mehr neu aufgerollt werden kann, da bereits seit ca. 4 Jahren entsprechende
Gespräche und Vorbereitungen geführt wurden. Vereine, Gruppierungen sind
beteiligt worden, Willensbekundungen sind erfolgt, Beschlüsse wurden gefasst,
die Förderung in Höhe von 1,5 Mio. € wird erfolgen.
Eine
Gebührenordnung kann erst festgelegt werden, wenn das Gebäude fertiggestellt
wurde. Die wird dann vom Rat beschlossen. Dieses sollte in Absprache mit der Verwaltung
erfolgen, da ständige Einnahmen zur Minderung der Förderung führen können. Hier
handelt es sich jedoch um Detailfragen, die noch nicht zur Debatte stehen.
Nach eingehender
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Jameln auf Antrag von stellv. Bgm’in
Merke folgenden Beschluss zu 2)
Mit 7 Stimmen bei 3 Gegenstimmen wird die
Kultur- und Begegnungsstätte ohne Umkleideräume für den Sportverein in
verkleinerter Variante geplant und gebaut.
Beschluss zu 3)
Mit 7 Stimmen bei 3 Gegenstimmen erhält das
Architekturbüro B. Pauker im Rahmen seiner Auftragserteilung zur Planung der
Begegnungsstätte Vorlage 31/0184/2019 den Auftrag zur Umplanung in
verkleinerter Form.
Beschluss zu 4)
Mit 7 Stimmen bei 3 Gegenstimmen erhält das
Ingenieurbüro Wittmaack im Rahmen seiner Auftragserteilung zur Fachplanung,
Vorlage 31/0257/2019, den Auftrag zur Umplanung in verkleinerter Variante.
Zusammenfassung
der Beschlüsse:
1) Der
Ratsbeschluss zum Bau der Kultur-und Begegnungsstätte, Ausbaubeschluss Vorlage
31/0261/2019wird einstimmig aufgehoben.
2) Mit 7 Stimmen
bei 3 Gegenstimmen wird die Kultur-und Begegnungsstätte ohne Umkleideräume für den
Sportverein in verkleinerter Variante geplant und gebaut.
3) Mit 7 Stimmen
bei 3 Gegenstimmen erhält das Architekturbüro B. Pauker im Rahmen seiner
Auftragserteilung zur Planung der Begegnungsstätte Vorlage 31/0184/2019 den
Auftrag zur Umplanung in verkleinerter Variante.
4) Mit 7 Stimmen
bei 3 Gegenstimmen erhält das Ingenieurbüro Wittmaack im Rahmen seiner Auftragserteilung zur
Fachplanung, Vorlage 31/0257/2019, den
Auftrag zur Umplanung in verkleinerter Variante.