Sitzung: 24.09.2019 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0405/2019
Der Rat der Stadt
Dannenberg hat am 18.09.2018 beschlossen, die Ergänzungssatzung Klein Heide
aufzustellen. Mit der Ergänzungssatzung wird eine Außenbereichsfläche im
Südosten des Ortsteils Klein Heide in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
einbezogen, um eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs zu ermöglichen.
Hierdurch werden bis zu 2 neue Bauplätze geschaffen.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz
1 Nr. 2 und 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der
Ergänzungssatzung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 27.06.2019
bis einschließlich 27.07.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
(LBU):
- Nds. Landesamt für Geoinformation und
Vermessung (LGLN):
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung
Archäologie:
- Nds. Landesforsten, Forstamt Göhrde:
- Samtgemeinde Elbtalaue:
- Bürger aus Klein Heide
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung
soweit abgeschlossen, dass die Ergänzungssatzung Klein Heide als Satzung beschlossen werden kann.
Der Rat der Stadt
Dannenberg hat am 19.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Hinter den
Höfen – 3. Änderung und Hinter den Höfen Nord – 1. Änderung beschlossen. Mit
der Änderung wird die Grundflächenzahl von 0,2 auf 0,35 geändert. Außerdem wird
eine Ausnahme zur Überschreitung der Baugrenze durch Gebäudeteile oder durch
das gesamte Gebäude festgesetzt.
Zu a)
Im Rahmen der Beteiligung
der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 26.07.19 bis
einschließlich 26.08.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde Elbtalaue
- Avacon Netz AG, Salzwedel
- Bürger aus Braasche
Anregungen und Bedenken
wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage
I zur Vorlage) abgewogen.
Wesentliche Änderungen
wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung der
Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Hinter den Höfen – 3. Änderung und Hinter
den Höfen Nord – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann (siehe Anlage
II zur Vorlage).
Herr Hesebeck erläutert anhand
vom Karten an der Leinwand den Anlass der Planung und die wesentlichen
Anregungen und Bedenken die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen
sind sowie die vorgeschlagenen Abwägungen dieser Anregungen und Bedenken.
Nach kurzer Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB abgewogen
und beschlossen.
b) Die Ergänzungssatzung Klein Heide wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zur Ergänzungssatzung beschlossen.