Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Der Rat der Stadt Dannenberg hat am 18.09.2018 beschlossen, die Ergänzungssatzung Klein Heide aufzustellen. Mit der Ergänzungssatzung wird eine Außenbereichsfläche im Südosten des Ortsteils Klein Heide in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen, um eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs zu ermöglichen. Hierdurch werden bis zu 2 neue Bauplätze geschaffen.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der Ergänzungssatzung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 27.06.2019 bis einschließlich 27.07.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU):

-       Nds. Landesamt für Geoinformation und Vermessung (LGLN):

-       Nds. Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Archäologie:

-       Nds. Landesforsten, Forstamt Göhrde:

-       Samtgemeinde Elbtalaue:

-       Bürger aus Klein Heide

-       Bürger aus Braasche

 

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.

Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung soweit abgeschlossen, dass die Ergänzungssatzung Klein Heide als Satzung beschlossen werden kann.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg hat am 19.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Hinter den Höfen – 3. Änderung und Hinter den Höfen Nord – 1. Änderung beschlossen. Mit der Änderung wird die Grundflächenzahl von 0,2 auf 0,35 geändert. Außerdem wird eine Ausnahme zur Überschreitung der Baugrenze durch Gebäudeteile oder durch das gesamte Gebäude festgesetzt.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 26.07.19 bis einschließlich 26.08.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-              Landkreis Lüchow-Dannenberg

-              Samtgemeinde Elbtalaue

-              Avacon Netz AG, Salzwedel

-              Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I zur Vorlage) abgewogen.

Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Hinter den Höfen – 3. Änderung und Hinter den Höfen Nord – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann (siehe Anlage II zur Vorlage).

 

Herr Hesebeck erläutert anhand vom Karten an der Leinwand den Anlass der Planung und die wesentlichen Anregungen und Bedenken die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen sind sowie die vorgeschlagenen Abwägungen dieser Anregungen und Bedenken.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Die Ergänzungssatzung Klein Heide wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zur Ergänzungssatzung beschlossen.