Sitzung: 11.09.2019 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 14/0285/2019
Sachverhalt:
Frau Martin
erläutert, dass die Schulleiterin Frau Hartmann in einem Gespräch am 05.06.2019
darauf hingewiesen hat, dass zum Schuljahr 2020/2021 derzeit mit 33
Schulanfängern zu rechnen ist und damit eine Zweizügigkeit für die Grundschule Gusborn
eintreten würde.
Diese Entwicklung
für eine kleine Dorfschule ist eine schöne Entwicklung, stellt die Grundschule
und die Samtgemeinde als Schulträger jedoch auch vor ein Problem, da die Schule
nur über 4 allgemeine Klassenräume verfügt und einzügig ausgerichtet ist.
Die Planung zum
jetzigen Zeitpunkt gestaltet sich auch deshalb schwierig, da von diesen 33
Schulanfängern allein 7 Kinder sogenannte „Flexi-Kinder“ sind, d.h. die Kinder
sind zwar Schulpflichtig, jedoch treffen die Eltern bis zum 01.05.2020 die
Entscheidung, ob sie ihre Kinder in die Grundschule oder ein weiteres Jahr in
die KiTa geben.
In diesem Jahr
machten beispielsweise alle Eltern von ihrem Recht Gebrauch die Kinder weiter
in die Kindertagesstätte zu schicken, sodass im kommenden Jahr also 5
zusätzliche Kinder eingeschult werden. Zudem liegen 2 weitere Anmeldungen durch
Zuzug vor.
Die
Schulentwicklungszahlen an der Grundschule Gusborn (s. Anlage) zeigen nur das
kommende Schuljahr als „Ausreißer“ mit einer Schülerzahl von 26 Kindern (Stand
25.6.19).
Gemeinsam mit der
Schulleiterin Frau Hartmann, Frau Demmer und Frau Lütge (vom FD 31) sowie Frau
Scharf (FD 14) wurden verschiedene Möglichkeiten gesucht, einen weiteren
Klassenraum auszuweisen.
1. Computerraum und
Besprechungsraum zusammenlegen und mit einem Durchbruch zu verbinden
2. Nutzung des
Bewegungsraums
3. Auslagerung der
Mensa (wohin?)
4. Verwaltungstrakt
vom Altbau (Lehrerzimmer, Schulleitungsbüro und Sekretariat) in den Neubau
(Computerraum und Besprechungsraum) verlagern, die freiwerdenden Räume zum
Klassenraum umbauen
5. Container
anmieten
6. Neubau
Die Zweizügigkeit
wird nach Schulentwicklungszahlen sowie der daraus resultierenden Prognose nur
einmalig sein, d.h. nur für die 4 Schuljahre beginnend ab 01.08.2020.
Aus diesem Grund
sollte die Maßnahme – aus Verwaltungssicht – möglichst in den vorhandenen
Räumen umgesetzt werden, sodass vorrangig die Punkte 1 bis 4 betrachtet worden
sind.
Selbstverständlich
ist aus pädagogischer Sicht eine Erweiterung wünschenswert und im Hinblick auf
Ganztagsbetreuung auch durchaus nachvollziehbar.
Der Rechtsanspruch
auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, der ab 2025 angedacht ist, kann
derzeit aufgrund fehlender Richtlinien und konkreten Aussagen zur Finanzierung
und Zuständigkeit (Schule oder Jugendhilfe) jedoch noch nicht geplant werden.
Es werden die
Vorteile und Nachteile der verschiedenen Varianten aus Verwaltungssicht von
Frau Lütge vorgestellt:
Der Computerraum
wurde in Erwartung des Digitalpaktes noch nicht ausgestattet und wird derzeit
nur in eingeschränktem Rahmen genutzt. Inwieweit der Besprechungsraum gänzlich
aufgegeben werden müsste oder ob eine gemeinsame Nutzung durch Klasse und
Kollegium möglich ist (Nachmittag/Abend) bliebe zu klären. Grundsätzlich käme
die Größe von 36 m² für den Computerraum und 22,5 m² für den Besprechungs-raum
für einen Klassenraum in Frage.
Die Raumnutzung
könnte durch eine andere Schultischgeometrie verbessert werden (z.B. durch
Trapeztische aber auch durch verschiebbare Regale und Schränke).
Als bauliche Maßnahme kann ein Durchbruch in
die vorhandene Trennwand als Verbindung beider Räume ausgeführt werden.
Im Abrissbereich sind Anpassungen bzw.
Reparaturen im Boden- und Wandanschlüssen erforderlich.
Die Umsetzbarkeit ist in diesem Fall gut und
die Kosten lägen hierfür bei ca. 15.000,- EUR.
Der Bewegungsraum
sollte Schule und Kita weiterhin zur Verfügung stehen, die sportliche
Betätigung darf keinesfalls eingeschränkt werden und die Nutzung anderer
Räumlichkeiten z.B. der Turnhalle GS Dannenberg gestaltet sich auch schwierig
und wäre nur per Bus erreichbar.
Der Bewegungsraum
ist für eine Klasse viel zu groß, müsste also getrennt werden und die
Beleuchtung ist nicht für einen Klassenraum ausgerichtet.
Die Umsetzbarkeit ist somit nicht wünschenswert
und die Kosten hierfür wurden deshalb nicht ermittelt.
Die Mensa war in
früheren Jahren Klassenraum und Bewegungsraum, kommt in jedem Fall von der
Größe, Beleuchtung und Fensterfront in Frage, jedoch ist eine Auslagerung
derzeit nicht vorstellbar, da seitens der Verwaltung keine passenden
Räumlichkeiten zur Verfügung stehen und der Umbau sowie die Auslagerung der
Küche mit hohen Kosten verbunden wären.
Die Umsetzbarkeit gestaltet sich in dieser
Variante schwierig und verursacht hohe Kosten.
Der jetzige
Verwaltungsbereich liegt zwischen zwei Klassenräumen und besteht aus 3 Räumen,
das Zimmer des Lehrpersonals, das Schulleitungsbüro und das Sekretariat. Der
Raumbedarf könnte auch durch Nutzung des Computer- und des Besprechungsraums
gedeckt werden. Gleichfalls kann durch Umbauten ein Klassenraum von ca. 48,- m² geschaffen werden, so Frau
Lütge.
Die Umsetzbarkeit wäre durch kostenintensive
Anpassungsarbeiten durchaus möglich, es wären Maurer-, Tischler- und
Elektroarbeiten notwendig und würden Kosten von ca. 55.000,- EUR verursachen.
Aufgrund der hohen
Kosten und der schwierigen Prognose, ob die Schulanfängerzahl tatsächlich eine
Zweizügigkeit für die nächsten 4 Schuljahre mit sich bringt, hält die
Verwaltung diese beiden Varianten für nachrangig. Dieses wären einmal die
„Containerklasse“ sowie der An- bzw. Neubau eines Klassenraumes.
Die Umsetzbarkeit wäre durchaus möglich,
verursache jedoch Kosten für einen Anbau von ca. 65 m² reine Baukosten von rd.
400.000,- Euro plus 30 % NK mit der
Summe von ca. 130.975,- Euro. Hinzu kommen Kosten für die Einbindung
am Bestandsgebäude und Herrichtung der Außenanlagen.
Die Ermittlung der Kosten für eine mobile
Raumlösung in Form eines Klassencontainers gestaltet sich schwieriger, da im
Vorwege über die Ausstattung, Größe und Miete/Kauf entschieden werden müsste.
Bei einer Anmietung wären ungefähre Kosten
von 150.000 Euro/jährlich einzuplanen, so die Information aus anderen Schulen,
die sich für diese Lösung entschieden haben.
Die Varianten 1 und
4 sind grundsätzlich gut umsetzbar und könnten zeitlich zum Ende des
Schuljahres 2019/2020 umgesetzt werden, wenn der tatsächliche Bedarf einer
Zweizügigkeit endgültig festgestellt wurde.
Die Schulleitung
sowie das Lehrpersonal haben ihrerseits eine Stellungnahme aus pädagogischer
Sicht zu den verschiedenen Varianten abgegeben, diese ausführliche
Stellungnahme lag der Einladung zur heutigen Sitzung bei.
Frau Hartmann
erläutert, dass es aus Sicht der Schule realistisch ist, dass die erste Klasse
des Schuljahres 2020/2021 zweizügig wird.
Nach den genaueren
Berechnungen werden 29 Kinder eingeschult und die Zahl steigt voraussichtlich
auf 33 Kinder an, mögliche Zuzüge und Ausnahmegenehmigungen nicht eingerechnet.
Somit wäre die
Teilungsgrenze von 27 überschritten und ein 5. separater Klassenraum wird
erforderlich.
Frau Bodendieck,
Lehrerin der Grundschule Gusborn, möchte darauf hinweisen, dass im Zuge des
Digitalpaktes der Computerraum benötigt wird, es wurden die notwendigen
Leitungen verlegt, nun darf dieser Raum nicht anders genutzt werden. Weiter
sollte auch honoriert werden, dass die Grundschule Gusborn sowie die KiTa so
gut von den Eltern angenommen werden.
Die Lernlandschaft
Gusborn wird immer beliebter.
Aus Sicht der
Schulleitung und des Lehrpersonals wäre die einzig sinnvollste Lösung der Anbau
bzw. Neubau eines Klassenraums an das Schulgebäude.
Dies ist in der
kurzen Zeit schwer umsetzbar, eine Ausschreibung frisst Zeit, die einzelnen
Gewerke müssten auch zur Verfügung stehen und die finanziellen Mittel hierfür
fehlen einfach im Samtgemeindehaushalt, so Frau Lütge.
Rh Zühlke merkt an,
dass er einem Neubau sofort zustimmen könnte, wenn dies nicht nur für 4 Jahre
notwendig wäre. Es sollten die genauen Kosten für die Containerlösung ermittelt
werden.
Rh Hanke ergänzt,
dass man diese Situation bereits in der Bauplanung hätte berücksichtigen
sollen, die Geburtszahlen lagen seinerzeit bereits vor und hätten in die
Kalkulation und Raumplanung berücksichtigt werden müssen.
Rh Thiele schlägt
vor, dass die Kosten einer Containerlösung beim Landkreis erfragt werden und in
der nächsten Sitzung vorgelegt werden. Der Landkreis besitzt ja allein in
Clenze mindestens 10 Container.
Herr Beitz macht
klar, dass die Erwartungshaltung der Verwaltung war, dass heute ggfs. sich 2-3
Varianten herauskristallisieren, die in der Realisierung möglich wären.
Frau Hartmann
möchte wissen, ob es überhaupt möglich wäre diesen Aus- bzw. Neubau bis zum
Schuljahr 2020 durchzuführen.
Wenn
Rf Geuder merkt an,
dass in der KiTa ein weiterer Raum in der Baugenehmigung vorgehalten wurde.
Dies wäre die einzige Möglichkeit schnell einen notwendigen Raum zu schaffen.
Frau Hartmann
möchte noch den Hinweis geben, dass nach den 4 Jahren der Zweizügigkeit eine
Nutzbarkeit durch die Ganztagsbetreuung sowie eine Hortbetreuung möglich wäre.
Vor diesem Hinblick
wäre die Nutzung des neugeschaffenen Raumes weiterhin gesichert.
Rh Zühlke möchte
nochmal deutlich machen, dass die Lobby für die Belange der Schulen in diesem
Ausschuss gegeben ist und wenn der politische Wille gegeben ist, dann sind
Entscheidungen und Maßnahmen durchaus zeitnah möglich.
Zur Not durch einen
Nachtragshaushaltsplan für die Samtgemeinde.
Rh Hanke sieht die
Umsetzung der Maßnahme für das Schuljahr 2020/2021 nicht, so blauäugig möchte
er nicht sein und falsche Erwartungen schaffen.
Dennoch möchte Frau
Bodendieck am Ball bleiben und vernünftige Lösungen suchen.
Der zeitliche Druck
kann ja nicht der Grund sein, dass man es nicht einmal versucht.
AV Mattiesch möchte
ebenfalls nicht falsche Hoffnungen wecken, dass zum August 2020 hier ein Neubau
in Gusborn steht. Dies hält er für unrealistisch, der Zukunftsvertrag schwebt
über uns allen und auch dies muss berücksichtigt.
Frau Burmester,
Lehrerin an der Grundschule Hitzacker, weist auch nochmal darauf hin, wie lange
es gedauert hat bis endlich Gelder für Hitzacker zur Verfügung standen.
Rh Hanke bittet
darum, dass die Schülerzahlen der anderen Schulen nach Klassen zur nächsten
Sitzung mitgeteilt werden.
Frau Hartmann teilt
mit, dass es in Gusborn in der 1. Klasse derzeit 14 Schüler, in der 2. Klasse
15 Schüler sind, in der 3. Klasse 14 Schüler und in der 4. Klasse 15 Schüler
sind.
Die Zahlen der
übrigen Schulen wird Frau Martin zur nächsten Sitzung zusammentragen.
Nach einer weiteren
kurzen Diskussion stellt Rh Thiele folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird
beauftragt bis zur nächsten Sitzung im Oktober 2019 genauere Kosten und
notwendige Baumaßnahmen zu den Varianten 1 Nutzung Computer- und
Besprechungsraum, Variante 5 Nutzung eines Containers sowie Variante 6 Nutzung
eines Neubaus zu benennen und vorzustellen. (Antrag Rh Thiele)
Der Ausschuss fasst
folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt bis zur nächsten Sitzung im Oktober 2019 genauere Kosten und
notwendige Baumaßnahmen zu den Varianten 1 Nutzung Computer- und
Besprechungsraum, Variante 5 Nutzung eines Containers sowie Variante 6 Nutzung
eines Neubaus zu benennen und vorzustellen. (Antrag Rh Thiele)