Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

Frau Martin erläutert, dass die Schulleiterin Frau Hartmann in einem Gespräch am 05.06.2019 darauf hingewiesen hat, dass zum Schuljahr 2020/2021 derzeit mit 33 Schulanfängern zu rechnen ist und damit eine Zweizügigkeit für die Grundschule Gusborn eintreten würde.

Diese Entwicklung für eine kleine Dorfschule ist eine schöne Entwicklung, stellt die Grundschule und die Samtgemeinde als Schulträger jedoch auch vor ein Problem, da die Schule nur über 4 allgemeine Klassenräume verfügt und einzügig ausgerichtet ist.

 

Die Planung zum jetzigen Zeitpunkt gestaltet sich auch deshalb schwierig, da von diesen 33 Schulanfängern allein 7 Kinder sogenannte „Flexi-Kinder“ sind, d.h. die Kinder sind zwar Schulpflichtig, jedoch treffen die Eltern bis zum 01.05.2020 die Entscheidung, ob sie ihre Kinder in die Grundschule oder ein weiteres Jahr in die KiTa geben.

In diesem Jahr machten beispielsweise alle Eltern von ihrem Recht Gebrauch die Kinder weiter in die Kindertagesstätte zu schicken, sodass im kommenden Jahr also 5 zusätzliche Kinder eingeschult werden. Zudem liegen 2 weitere Anmeldungen durch Zuzug vor.

 

Die Schulentwicklungszahlen an der Grundschule Gusborn (s. Anlage) zeigen nur das kommende Schuljahr als „Ausreißer“ mit einer Schülerzahl von 26 Kindern (Stand 25.6.19).

 

Gemeinsam mit der Schulleiterin Frau Hartmann, Frau Demmer und Frau Lütge (vom FD 31) sowie Frau Scharf (FD 14) wurden verschiedene Möglichkeiten gesucht, einen weiteren Klassenraum auszuweisen.

 

1. Computerraum und Besprechungsraum zusammenlegen und mit einem Durchbruch zu verbinden

2. Nutzung des Bewegungsraums

3. Auslagerung der Mensa (wohin?)

4. Verwaltungstrakt vom Altbau (Lehrerzimmer, Schulleitungsbüro und Sekretariat) in den Neubau (Computerraum und Besprechungsraum) verlagern, die freiwerdenden Räume zum Klassenraum umbauen

5. Container anmieten

6. Neubau

 

Die Zweizügigkeit wird nach Schulentwicklungszahlen sowie der daraus resultierenden Prognose nur einmalig sein, d.h. nur für die 4 Schuljahre beginnend ab 01.08.2020.

Aus diesem Grund sollte die Maßnahme – aus Verwaltungssicht – möglichst in den vorhandenen Räumen umgesetzt werden, sodass vorrangig die Punkte 1 bis 4 betrachtet worden sind.

 

Selbstverständlich ist aus pädagogischer Sicht eine Erweiterung wünschenswert und im Hinblick auf Ganztagsbetreuung auch durchaus nachvollziehbar.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, der ab 2025 angedacht ist, kann derzeit aufgrund fehlender Richtlinien und konkreten Aussagen zur Finanzierung und Zuständigkeit (Schule oder Jugendhilfe) jedoch noch nicht geplant werden.

 

Es werden die Vorteile und Nachteile der verschiedenen Varianten aus Verwaltungssicht von Frau Lütge vorgestellt:

 

Der Computerraum wurde in Erwartung des Digitalpaktes noch nicht ausgestattet und wird derzeit nur in eingeschränktem Rahmen genutzt. Inwieweit der Besprechungsraum gänzlich aufgegeben werden müsste oder ob eine gemeinsame Nutzung durch Klasse und Kollegium möglich ist (Nachmittag/Abend) bliebe zu klären. Grundsätzlich käme die Größe von 36 m² für den Computerraum und 22,5 m² für den Besprechungs-raum für einen Klassenraum in Frage.

Die Raumnutzung könnte durch eine andere Schultischgeometrie verbessert werden (z.B. durch Trapeztische aber auch durch verschiebbare Regale und Schränke).

Als bauliche Maßnahme kann ein Durchbruch in die vorhandene Trennwand als Verbindung beider Räume  ausgeführt werden.

Im Abrissbereich sind Anpassungen bzw. Reparaturen im Boden- und Wandanschlüssen erforderlich.

Die Umsetzbarkeit ist in diesem Fall gut und die Kosten lägen hierfür bei ca. 15.000,- EUR.

 

Der Bewegungsraum sollte Schule und Kita weiterhin zur Verfügung stehen, die sportliche Betätigung darf keinesfalls eingeschränkt werden und die Nutzung anderer Räumlichkeiten z.B. der Turnhalle GS Dannenberg gestaltet sich auch schwierig und wäre nur per Bus erreichbar.

Der Bewegungsraum ist für eine Klasse viel zu groß, müsste also getrennt werden und die Beleuchtung ist nicht für einen Klassenraum ausgerichtet.

Die Umsetzbarkeit ist somit nicht wünschenswert und die Kosten hierfür wurden deshalb nicht ermittelt.

 

Die Mensa war in früheren Jahren Klassenraum und Bewegungsraum, kommt in jedem Fall von der Größe, Beleuchtung und Fensterfront in Frage, jedoch ist eine Auslagerung derzeit nicht vorstellbar, da seitens der Verwaltung keine passenden Räumlichkeiten zur Verfügung stehen und der Umbau sowie die Auslagerung der Küche mit hohen Kosten verbunden wären.

Die Umsetzbarkeit gestaltet sich in dieser Variante schwierig und verursacht hohe Kosten.

 

 

Der jetzige Verwaltungsbereich liegt zwischen zwei Klassenräumen und besteht aus 3 Räumen, das Zimmer des Lehrpersonals, das Schulleitungsbüro und das Sekretariat. Der Raumbedarf könnte auch durch Nutzung des Computer- und des Besprechungsraums gedeckt werden. Gleichfalls kann durch Umbauten ein Klassenraum  von  ca. 48,- m² geschaffen werden, so Frau Lütge.

Die Umsetzbarkeit wäre durch kostenintensive Anpassungsarbeiten durchaus möglich, es wären Maurer-, Tischler- und Elektroarbeiten notwendig und würden Kosten von ca. 55.000,- EUR verursachen.

 

Aufgrund der hohen Kosten und der schwierigen Prognose, ob die Schulanfängerzahl tatsächlich eine Zweizügigkeit für die nächsten 4 Schuljahre mit sich bringt, hält die Verwaltung diese beiden Varianten für nachrangig. Dieses wären einmal die „Containerklasse“ sowie der An- bzw. Neubau eines Klassenraumes.

Die Umsetzbarkeit wäre durchaus möglich, verursache jedoch Kosten für einen Anbau von ca. 65 m² reine Baukosten von rd. 400.000,- Euro plus 30 % NK  mit der Summe von ca.  130.975,-  Euro. Hinzu kommen Kosten für die Einbindung am Bestandsgebäude und Herrichtung der Außenanlagen.

                    

Die Ermittlung der Kosten für eine mobile Raumlösung in Form eines Klassencontainers gestaltet sich schwieriger, da im Vorwege über die Ausstattung, Größe und Miete/Kauf entschieden werden müsste.

Bei einer Anmietung wären ungefähre Kosten von 150.000 Euro/jährlich einzuplanen, so die Information aus anderen Schulen, die sich für diese Lösung entschieden haben.               

 

Die Varianten 1 und 4 sind grundsätzlich gut umsetzbar und könnten zeitlich zum Ende des Schuljahres 2019/2020 umgesetzt werden, wenn der tatsächliche Bedarf einer Zweizügigkeit endgültig festgestellt wurde.

 

Die Schulleitung sowie das Lehrpersonal haben ihrerseits eine Stellungnahme aus pädagogischer Sicht zu den verschiedenen Varianten abgegeben, diese ausführliche Stellungnahme lag der Einladung zur heutigen Sitzung bei.

 

Frau Hartmann erläutert, dass es aus Sicht der Schule realistisch ist, dass die erste Klasse des Schuljahres 2020/2021 zweizügig wird.

Nach den genaueren Berechnungen werden 29 Kinder eingeschult und die Zahl steigt voraussichtlich auf 33 Kinder an, mögliche Zuzüge und Ausnahmegenehmigungen nicht eingerechnet.

Somit wäre die Teilungsgrenze von 27 überschritten und ein 5. separater Klassenraum wird erforderlich.

 

Frau Bodendieck, Lehrerin der Grundschule Gusborn, möchte darauf hinweisen, dass im Zuge des Digitalpaktes der Computerraum benötigt wird, es wurden die notwendigen Leitungen verlegt, nun darf dieser Raum nicht anders genutzt werden. Weiter sollte auch honoriert werden, dass die Grundschule Gusborn sowie die KiTa so gut von den Eltern angenommen werden.

Die Lernlandschaft Gusborn wird immer beliebter.

Aus Sicht der Schulleitung und des Lehrpersonals wäre die einzig sinnvollste Lösung der Anbau bzw. Neubau eines Klassenraums an das Schulgebäude.

 

Dies ist in der kurzen Zeit schwer umsetzbar, eine Ausschreibung frisst Zeit, die einzelnen Gewerke müssten auch zur Verfügung stehen und die finanziellen Mittel hierfür fehlen einfach im Samtgemeindehaushalt, so Frau Lütge.

 

Rh Zühlke merkt an, dass er einem Neubau sofort zustimmen könnte, wenn dies nicht nur für 4 Jahre notwendig wäre. Es sollten die genauen Kosten für die Containerlösung ermittelt werden.

 

Rh Hanke ergänzt, dass man diese Situation bereits in der Bauplanung hätte berücksichtigen sollen, die Geburtszahlen lagen seinerzeit bereits vor und hätten in die Kalkulation und Raumplanung berücksichtigt werden müssen.

 

Rh Thiele schlägt vor, dass die Kosten einer Containerlösung beim Landkreis erfragt werden und in der nächsten Sitzung vorgelegt werden. Der Landkreis besitzt ja allein in Clenze mindestens 10 Container.

 

Herr Beitz macht klar, dass die Erwartungshaltung der Verwaltung war, dass heute ggfs. sich 2-3 Varianten herauskristallisieren, die in der Realisierung möglich wären.

 

Frau Hartmann möchte wissen, ob es überhaupt möglich wäre diesen Aus- bzw. Neubau bis zum Schuljahr 2020 durchzuführen.

Wenn

 

Rf Geuder merkt an, dass in der KiTa ein weiterer Raum in der Baugenehmigung vorgehalten wurde. Dies wäre die einzige Möglichkeit schnell einen notwendigen Raum zu schaffen.

 

Frau Hartmann möchte noch den Hinweis geben, dass nach den 4 Jahren der Zweizügigkeit eine Nutzbarkeit durch die Ganztagsbetreuung sowie eine Hortbetreuung möglich wäre.

Vor diesem Hinblick wäre die Nutzung des neugeschaffenen Raumes weiterhin gesichert.

 

Rh Zühlke möchte nochmal deutlich machen, dass die Lobby für die Belange der Schulen in diesem Ausschuss gegeben ist und wenn der politische Wille gegeben ist, dann sind Entscheidungen und Maßnahmen durchaus zeitnah möglich.

Zur Not durch einen Nachtragshaushaltsplan für die Samtgemeinde.

 

Rh Hanke sieht die Umsetzung der Maßnahme für das Schuljahr 2020/2021 nicht, so blauäugig möchte er nicht sein und falsche Erwartungen schaffen.

 

Dennoch möchte Frau Bodendieck am Ball bleiben und vernünftige Lösungen suchen.

Der zeitliche Druck kann ja nicht der Grund sein, dass man es nicht einmal versucht.

 

AV Mattiesch möchte ebenfalls nicht falsche Hoffnungen wecken, dass zum August 2020 hier ein Neubau in Gusborn steht. Dies hält er für unrealistisch, der Zukunftsvertrag schwebt über uns allen und auch dies muss berücksichtigt.

 

Frau Burmester, Lehrerin an der Grundschule Hitzacker, weist auch nochmal darauf hin, wie lange es gedauert hat bis endlich Gelder für Hitzacker zur Verfügung standen.

 

Rh Hanke bittet darum, dass die Schülerzahlen der anderen Schulen nach Klassen zur nächsten Sitzung mitgeteilt werden.

 

Frau Hartmann teilt mit, dass es in Gusborn in der 1. Klasse derzeit 14 Schüler, in der 2. Klasse 15 Schüler sind, in der 3. Klasse 14 Schüler und in der 4. Klasse 15 Schüler sind.

 

Die Zahlen der übrigen Schulen wird Frau Martin zur nächsten Sitzung zusammentragen.

 

Nach einer weiteren kurzen Diskussion stellt Rh Thiele folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten Sitzung im Oktober 2019 genauere Kosten und notwendige Baumaßnahmen zu den Varianten 1 Nutzung Computer- und Besprechungsraum, Variante 5 Nutzung eines Containers sowie Variante 6 Nutzung eines Neubaus zu benennen und vorzustellen. (Antrag Rh Thiele)

 

Der Ausschuss fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten Sitzung im Oktober 2019 genauere Kosten und notwendige Baumaßnahmen zu den Varianten 1 Nutzung Computer- und Besprechungsraum, Variante 5 Nutzung eines Containers sowie Variante 6 Nutzung eines Neubaus zu benennen und vorzustellen. (Antrag Rh Thiele)