Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der TOP wird zusammen mit dem TOP 18 „Stand und weiterer Ablauf Erweiterung Allfein (Antrag der SOLI-Fraktion)“ behandelt.

 

Die ansässige Firma im Breeser Weg plant die Erweiterung des Betriebes und hat dazu die Änderung des Bebauungsplanes beantragt (siehe Anlage I zur Vorlage). Die Leistung des geflügelfleischverarbeitenden Betriebes soll erhöht werden, sodass die Herstellung von Convenience-Produkten von 75t pro Tag auf max. 200t pro Tag gesteigert werden kann.

Derzeit ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Erweiterung soll ein Sondergebiet Lebensmittelverarbeitung ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan müsste ebenfalls geändert werden.

Die Übernahme der Planungskosten wurde vorab bestätigt. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

Herr Pötzsch erläutert die Planung. Durch die Erhöhung der Produktion fällt die Anlage unter die Genehmigungspflicht nach dem Bundesimmissionsgesetz und wäre in einem eingeschränkten Gewerbegebiet nicht genehmigungsfähig.

 

Auf Nachfrage von Rh Schmidtke hinsichtlich der Lärmbelästigung von vor zwei Jahren, erläutern Herr Kaufmann und Herr Pötzsch die, aus eigenem Betreiben, vorgenommenen Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms und dass 2017 ein Lärmgutachten erstellt worden ist. Die derzeitigen Werte liegen unter den zulässigen Lärmwerten.

Die Produktionserhöhung hat keine Auswirkung auf die Lärmentwicklung, weil keine Produktionslinien und Gebäude hinzukommen und die Anlagen wie Kondensator und Kühlung ohnehin auf Volllast laufen. Die Produktionssteigerung soll durch eine höhere Auslastung der vorhandenen vier Produktionslinien erreicht werden. Auch erfolgt keine Erhöhung des Lkw-Verkehrs, weil die Lkw zurzeit aufgrund der relativ niedrigen Produktion nur halb bis dreiviertel voll fahren und zukünftig voll ausgelastet fahren könnten.

Aufgrund der nahen Wohnbebauung ist eine Erhöhung der Lärmwerte nach den Vorgaben der Lärmrichtlinie auch nicht zulässig.

 

Rh Herzog stört die Vorgehensweise. Bevor über eine Bebauungsplanänderung beraten wird ist darzulegen was im Bestand zulässig ist und was in Zukunft zulässig sein soll, und es ist ein Nachweis vorzulegen, dass keine höheren Belastungen entstehen. Die heutigen Informationen sind zu spät um sich ein Bild zu machen und Nachforschungen vornehmen zu können. Er weist darauf hin, dass er bei sich zu Hause in der Bahnhofstraße nur mit geschlossenem Fenster schlafen kann.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 20:38 Uhr.

 

Die Anwohner in der Bahnhofstraße und in der Straße Am Probsteikamp, Frauen Lemke, Schubach-Weber und Frau Ehlert, weisen auf Lärm (regelmäßiges Scheppern und Piepen von Fahrzeugen) nach 22:00 Uhr und an Sonnabenden hin, weil im Schichtbetrieb gearbeitet wird. Sie befürchten eine zunehmende Lärmbelästigung, bauliche Erweiterungen und die Ausweitung des Schichtbetriebes auf sonntags.

 

Herr Kaufmann erläutert nochmals die Gründe warum keine Änderungen der Lärmentwicklung und keine baulichen Erweiterungen zu erwarten sind.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 20:47 Uhr wieder.

 

Rh Herzog sieht keine Eilbedürftigkeit für eine heutige Empfehlung und verweist auf die wenig substanzvolle Vorlage. Er schlägt vor, Rechtsbeistand einzuholen und beantragt, den Punkt zu vertagen.

 

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Ja 2  Nein 4  Enthaltung 1

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Breeser Weg ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.