Sitzung: 20.08.2019 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0357/2019
Der TOP wird
zusammen mit dem TOP 18 „Stand und weiterer Ablauf Erweiterung Allfein (Antrag
der SOLI-Fraktion)“ behandelt.
Die ansässige Firma
im Breeser Weg plant die Erweiterung des Betriebes und hat dazu die Änderung
des Bebauungsplanes beantragt (siehe Anlage I zur Vorlage). Die Leistung des
geflügelfleischverarbeitenden Betriebes soll erhöht werden, sodass die
Herstellung von Convenience-Produkten von 75t pro Tag auf max. 200t pro Tag
gesteigert werden kann.
Derzeit ist ein
eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Zur planungsrechtlichen Absicherung
der Erweiterung soll ein Sondergebiet Lebensmittelverarbeitung ausgewiesen
werden. Der Flächennutzungsplan müsste ebenfalls geändert werden.
Die Übernahme der
Planungskosten wurde vorab bestätigt. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen.
Herr Pötzsch erläutert die
Planung. Durch die Erhöhung der Produktion fällt die Anlage unter die
Genehmigungspflicht nach dem Bundesimmissionsgesetz und wäre in einem
eingeschränkten Gewerbegebiet nicht genehmigungsfähig.
Auf Nachfrage von Rh
Schmidtke hinsichtlich der Lärmbelästigung von vor zwei Jahren, erläutern Herr
Kaufmann und Herr Pötzsch die, aus eigenem Betreiben, vorgenommenen Maßnahmen
zur Reduzierung des Lärms und dass 2017 ein Lärmgutachten erstellt worden ist.
Die derzeitigen Werte liegen unter den zulässigen Lärmwerten.
Die Produktionserhöhung hat
keine Auswirkung auf die Lärmentwicklung, weil keine Produktionslinien und
Gebäude hinzukommen und die Anlagen wie Kondensator und Kühlung ohnehin auf
Volllast laufen. Die Produktionssteigerung soll durch eine höhere Auslastung
der vorhandenen vier Produktionslinien erreicht werden. Auch erfolgt keine
Erhöhung des Lkw-Verkehrs, weil die Lkw zurzeit aufgrund der relativ niedrigen
Produktion nur halb bis dreiviertel voll fahren und zukünftig voll ausgelastet
fahren könnten.
Aufgrund der nahen
Wohnbebauung ist eine Erhöhung der Lärmwerte nach den Vorgaben der
Lärmrichtlinie auch nicht zulässig.
Rh Herzog stört die
Vorgehensweise. Bevor über eine Bebauungsplanänderung beraten wird ist
darzulegen was im Bestand zulässig ist und was in Zukunft zulässig sein soll,
und es ist ein Nachweis vorzulegen, dass keine höheren Belastungen entstehen.
Die heutigen Informationen sind zu spät um sich ein Bild zu machen und
Nachforschungen vornehmen zu können. Er weist darauf hin, dass er bei sich zu
Hause in der Bahnhofstraße nur mit geschlossenem Fenster schlafen kann.
AV Siemke unterbricht die
Sitzung um 20:38 Uhr.
Die Anwohner in der
Bahnhofstraße und in der Straße Am Probsteikamp, Frauen Lemke, Schubach-Weber
und Frau Ehlert, weisen auf Lärm (regelmäßiges Scheppern und Piepen von
Fahrzeugen) nach 22:00 Uhr und an Sonnabenden hin, weil im Schichtbetrieb
gearbeitet wird. Sie befürchten eine zunehmende Lärmbelästigung, bauliche
Erweiterungen und die Ausweitung des Schichtbetriebes auf sonntags.
Herr Kaufmann erläutert
nochmals die Gründe warum keine Änderungen der Lärmentwicklung und keine
baulichen Erweiterungen zu erwarten sind.
AV Siemke eröffnet die
Sitzung um 20:47 Uhr wieder.
Rh Herzog sieht keine
Eilbedürftigkeit für eine heutige Empfehlung und verweist auf die wenig
substanzvolle Vorlage. Er schlägt vor, Rechtsbeistand einzuholen und beantragt,
den Punkt zu vertagen.
Der Antrag wird
mehrheitlich abgelehnt.
Ja 2 Nein 4
Enthaltung 1
Ohne weitere Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes Breeser Weg ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein
städtebaulicher Vertrag geschlossen.