Sitzung: 27.06.2019 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2
Vorlage: 31/0230/2019
Sachverhalt:
Frau Tollschnibbe
erläutert, dass die „Alte Schule„ in Siemen öffentlich zum Verkauf angeboten
wurde. Die Frist zur Abgabe der Angebote ist am 11.05.2019, 24.00 Uhr,
abgelaufen.
Es gab vier
Interessenten, drei dieser Interessenten haben das Objekt auch vor Ort
besichtigt.
Bis zum Ablauf der
Frist ist ein Angebot eingegangen.
Das Angebot wurde
am 14.05.2019 eröffnet.
Die Niederschrift
über die Angebotseröffnung wurde der Einladung zur heutigen Sitzung als Anlage
beigefügt.
Der Gemeinde
Gusborn wird ein Betrag i.H.v. 95.000,00 € für das Objekt „Alte Schule“
angeboten, gemäß § 125 Absatz 1 NKomVG darf die Gemeinde Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert
veräußern, dieser Angebotspreis liegt sogar noch über dem Verkehrswert.
Die Rechnung für
die Erstellung des Verkehrswertgutachtens lag bei 2.731,05 €. Dieser Betrag
wird mit dem Verkaufserlös verrechnet werden, so Frau Tollschnibbe.
Bgm Ringel ergänzt,
dass sich drei Interessenten das Objekt angeschaut haben.
Rh Struck möchte
wissen wo der Verkauf beworben wurde.
Frau Tollschnibbe
erklärt, dass der Verkauf in der Elbe-Jeetzel-Zeitung sowie auf der Homepage
der Samtgemeinde Elbtalaue bekanntgemacht wurde.
Rh Struck findet
diese Art der Bekanntmachung zu gering, seiner Ansicht schon fast
dilettantisch. Wenn die Gemeinde einen hohen Verkaufserlös erzielen möchte,
dann muss der Verkauf auch ausreichend bekanntgemacht werden.
Er rechnet noch
einmal vor, dass bei 750,- Euro monatlichen Mieteinnahmen im Jahr sind 9.000
Euro Einnahmen und so hat man nach 10 Jahren den Kaufpreis drin, so macht eine
Vermietung für Rh Struck mehr Sinn in der Wirtschaftlichkeit als ein Verkauf.
Rh Beckmann
pflichtet dem bei und möchte wissen, wer die Bekanntmachung in dieser Form
entschieden hat und warum keine weiteren Anzeigen veröffentlicht wurden.
Die Art und Weise
der Veröffentlichung hält auch er für sehr unprofessionell.
Bgm Ringel
erläutert, dass der Fachdienst Liegenschaften und er dies entschieden haben.
Es haben sich nach
der Anzeige mehrere Interessenten gemeldet. Bgm Ringel ist außerdem mit
mehreren Personen in Kontakt getreten, die bekannt dafür sind, Gebäude dieser
Art zu kaufen. Rein rechtlich sieht er hier keine Problematik und verbittet
sich, dass Frau Tollschnibbe und ihm hier unprofessionelles Verhalten
vorgeworfen wird.
Stellv. Bgm Fahren
ergänzt, dass die Form der Anzeige bereits in der letzten Sitzung besprochen
wurde und die Niederschrift zu dieser Sitzung wurde soeben genehmigt.
Es ist ein Angebot
eingegangen und alle sollten glücklich sein, dass es eine Familie aus Siemen
ist, die ortsgebunden ist und gut. Stellv. Bgm Fahren beantragt Abstimmung nach
Vorlage.
Rh Schnell
pflichtet dem bei, er und auch viele weitere Einwohner aus Siemen sind froh,
dass ein Angebot einer Siemener Familie vorliegt und nicht 4-5 Angebote von
außerhalb, das Angebot liegt auch noch über dem ermittelten Verkehrswert, dies
macht die Entscheidung über den Verkauf doch eigentlich eindeutig.
Rh Struck
appelliert nochmals an den Rat, dass der Verkauf noch abgewendet werden kann,
jedes Ratsmitgliede soll noch einmal darüber nachdenken, ob mit dem Verkauf des
Objektes wirklich das bestmögliche Ergebnis für die Gemeinde Gusborn erzielt
wird.
Er macht deutlich,
dass er den Verkauf nicht mitträgt.
Stellv. Bgm
Burmester sieht die Gemeinde nicht in der Lage die notwendigen Investionen zu
leisten um aus der Alten Schule ein attraktives Wohngebäude zu machen, um dort
Einnahmen durch Miete entstehen könnte.
Er sieht die
Immobilie als Fass ohne Boden, das Angebot liegt über dem ermittelten
Verkehrgutachten.
Rh Beckmann merkt
an, dass er das Verkehrsgutachten weiterhin anzweifelt, wird sich aber dennoch
an der Abstimmung beteiligen.
Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Das vorliegende
Angebot für den Erwerb der „Alten Schule“ in Siemen, Schulstraße 7, 29476
Gusborn, wird angenommen; Das Objekt wird für 95.000,00 € verkauft.
Der Erwerber tritt
in das Mietverhältnis der Wohnung im Dachgeschoss ein.
Die Notarkosten
trägt der Käufer.
Die Kosten der
Grundstücksteilung und -vermessung übernimmt die Gemeinde Gusborn.