Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2

Sachverhalt:

Frau Tollschnibbe erläutert, dass die „Alte Schule„ in Siemen öffentlich zum Verkauf angeboten wurde. Die Frist zur Abgabe der Angebote ist am 11.05.2019, 24.00 Uhr, abgelaufen.

Es gab vier Interessenten, drei dieser Interessenten haben das Objekt auch vor Ort besichtigt.

Bis zum Ablauf der Frist ist ein Angebot eingegangen.

Das Angebot wurde am 14.05.2019 eröffnet.

Die Niederschrift über die Angebotseröffnung wurde der Einladung zur heutigen Sitzung als Anlage beigefügt.

Der Gemeinde Gusborn wird ein Betrag i.H.v. 95.000,00 € für das Objekt „Alte Schule“ angeboten, gemäß § 125 Absatz 1 NKomVG darf die Gemeinde Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußern, dieser Angebotspreis liegt sogar noch über dem Verkehrswert.

 

Die Rechnung für die Erstellung des Verkehrswertgutachtens lag bei 2.731,05 €. Dieser Betrag wird mit dem Verkaufserlös verrechnet werden, so Frau Tollschnibbe.

 

Bgm Ringel ergänzt, dass sich drei Interessenten das Objekt angeschaut haben.

 

Rh Struck möchte wissen wo der Verkauf beworben wurde.

 

Frau Tollschnibbe erklärt, dass der Verkauf in der Elbe-Jeetzel-Zeitung sowie auf der Homepage der Samtgemeinde Elbtalaue bekanntgemacht wurde.

 

Rh Struck findet diese Art der Bekanntmachung zu gering, seiner Ansicht schon fast dilettantisch. Wenn die Gemeinde einen hohen Verkaufserlös erzielen möchte, dann muss der Verkauf auch ausreichend bekanntgemacht werden.

Er rechnet noch einmal vor, dass bei 750,- Euro monatlichen Mieteinnahmen im Jahr sind 9.000 Euro Einnahmen und so hat man nach 10 Jahren den Kaufpreis drin, so macht eine Vermietung für Rh Struck mehr Sinn in der Wirtschaftlichkeit als ein Verkauf.

 

Rh Beckmann pflichtet dem bei und möchte wissen, wer die Bekanntmachung in dieser Form entschieden hat und warum keine weiteren Anzeigen veröffentlicht wurden.

Die Art und Weise der Veröffentlichung hält auch er für sehr unprofessionell.

 

Bgm Ringel erläutert, dass der Fachdienst Liegenschaften und er dies entschieden haben.

Es haben sich nach der Anzeige mehrere Interessenten gemeldet. Bgm Ringel ist außerdem mit mehreren Personen in Kontakt getreten, die bekannt dafür sind, Gebäude dieser Art zu kaufen. Rein rechtlich sieht er hier keine Problematik und verbittet sich, dass Frau Tollschnibbe und ihm hier unprofessionelles Verhalten vorgeworfen wird.

 

Stellv. Bgm Fahren ergänzt, dass die Form der Anzeige bereits in der letzten Sitzung besprochen wurde und die Niederschrift zu dieser Sitzung wurde soeben genehmigt.

Es ist ein Angebot eingegangen und alle sollten glücklich sein, dass es eine Familie aus Siemen ist, die ortsgebunden ist und gut. Stellv. Bgm Fahren beantragt Abstimmung nach Vorlage.

 

Rh Schnell pflichtet dem bei, er und auch viele weitere Einwohner aus Siemen sind froh, dass ein Angebot einer Siemener Familie vorliegt und nicht 4-5 Angebote von außerhalb, das Angebot liegt auch noch über dem ermittelten Verkehrswert, dies macht die Entscheidung über den Verkauf doch eigentlich eindeutig.

 

Rh Struck appelliert nochmals an den Rat, dass der Verkauf noch abgewendet werden kann, jedes Ratsmitgliede soll noch einmal darüber nachdenken, ob mit dem Verkauf des Objektes wirklich das bestmögliche Ergebnis für die Gemeinde Gusborn erzielt wird.

Er macht deutlich, dass er den Verkauf nicht mitträgt.

 

Stellv. Bgm Burmester sieht die Gemeinde nicht in der Lage die notwendigen Investionen zu leisten um aus der Alten Schule ein attraktives Wohngebäude zu machen, um dort Einnahmen durch Miete entstehen könnte.

Er sieht die Immobilie als Fass ohne Boden, das Angebot liegt über dem ermittelten Verkehrgutachten.

 

Rh Beckmann merkt an, dass er das Verkehrsgutachten weiterhin anzweifelt, wird sich aber dennoch an der Abstimmung beteiligen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden


Beschluss:

Das vorliegende Angebot für den Erwerb der „Alten Schule“ in Siemen, Schulstraße 7, 29476 Gusborn, wird angenommen; Das Objekt wird für 95.000,00 € verkauft.

Der Erwerber tritt in das Mietverhältnis der Wohnung im Dachgeschoss ein.

Die Notarkosten trägt der Käufer.

Die Kosten der Grundstücksteilung und -vermessung übernimmt die Gemeinde Gusborn.