Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Frau Tollschnibbe erläutert den Sachverhalt.

Die Gemeinde Jameln plant den Bau eines Gemeindezentrums in Breselenz. In einer Konzeptstudie wurden Gesamtkosten von 1.477.456,40 € brutto ermittelt. Der Anteil der KG 700 (Kostengruppe Baunebenkosten, worin auch alle Planungskosten enthalten sind) beträgt netto 206.400,- € und liegt somit (auch in der Summe) unter dem derzeit anzusetzenden Schwellenwert von 221.000,- € (Bei Kosten über dem Schwellenwert hätte eine europaweite Ausschreibung erfolgen müssen). Für die Vergabe der Architekten- und Außenanlagenplanung wurden somit 3 Architekturbüros nach Vorgabe durch Bgm. U. Sperling zur Angebotsabgabe aufgefordert.

 

1. Architekturbüro B. Pauker                     29451 Dannenberg (E) 

2. Architekturbüro E.-J. Kamlade,            29439 Lüchow                  

3. Architekturbüro R. Pohlmann                              29496 Waddeweitz

                              

Neben Erfahrungswerten sollten hierbei auch Kosten von besonderen Leistungen und die Nebenkostenhöhe in die Wertung einfließen. Die Vergütung der Planungsaufträge erfolgt nach der HOAI, die anzuwenden ist.

Die Wertung erfolgte über ein Punktesystem.

Die Hälfte der Punkte konnten über Vergleichsobjekte, Fördermittelprojekte und Bauvorhaben mit öffentlichen Auftraggebern erzielt werden.

Diese Kriterien erfüllten alle 3 Bewerber vollständig.

Die den Preis betreffenden Angebotsunterpunkte mit unterschiedlicher Wertigkeit wurden folgendermaßen gewertet. Das günstigste Angebot erhält in diesem Abschnitt die maximale Punktzahl. Die nächstgünstigsten erhalten einen Abzug an Punkten in Höhe der prozentualen Mehrkosten, so dass ein doppelt so hoher Preis (100 % Mehrkosten) schließlich zu 0 Punkten in diesem Unterabschnitt zur Folge hat.

Die Submission fand am 16.04.2019 im Hause der Samtgemeinde unter Leitung von FDL 30 Uwe Donnerstag statt.

 

Das Architekturbüro B. Pauker aus 29451 Dannenberg (E) hat mit den im Beschlussvorschlag enthaltenen Preisen und einer Nebenkostenpauschale von 0,00 % das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Die Gesamtkosten der Planung ergeben sich aus den Honoraren nach HOAI zu den vergebenden Planungsaufträgen Gebäude und Freianlagen unter Berücksichtigung von 0% Nebenkosten sowie 1.700,- für die besonderen Leistungen gemäß Nr. 3-6 des Beschlussvorschlages.

 

Rh Wiezorek fragt nach, ob die entstehenden Nebenkosten tatsächlich vom Architekten übernommen werden. Dies wird von Herrn Donnerstag bestätigt.

Bgm Sperling schlägt vor den vorliegenden Beschlussvorschlag en Block zu tätigen.

Zum besseren Verständnis verliest Herr Donnerstag diesen Beschlussvorschlag.

Auf Nachfrage von Rh Wiezorek erläutert Herr Donnerstag, dass unter Zugrundelegung des Masterplanes die Ausschreibung erfolgt ist. Die ermittelten Honorarkosten in Höhe von 140.000 € liegen weit unter dem Schwellenwert und somit muss eine europaweite Ausschreibung nicht erfolgen.

Rh Wieckenberg teilt mit, dass er sich bei der Beschlussfassung enthalten wird, da zu diesem Projekt keine realen Zahlen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit vorgelegt werden.

 

Rh Grunzke weist auf den fehlenden Finanzierungplan und eine Liquiditätsberechnung für die nächsten drei Jahre hin. Er erkundigt sich nach der Fälligkeit für die erste Abschlagsrate.

Herr Donnerstag erklärt, dass die Auszahlung nach Baufortschritt erfolgt.

Rh Grunzke stellt fest, dass die Gemeinde hier dann in Vorleistung gehen muss. Herr Donnerstag bestätigt dies. Die Abrufung der Mittel kann jedoch zeitnah bei der N-Bank erfolgen. Eine Erstattung erfolgt zumeist kurzfristig. Mit der Fertigstellung ist Ende 2020 zu rechnen. Danach wird ein Verwendungsnachweis gefertigt, mit dem dann auch die Restmittel zum Frühjahr 2021 erstattet werden.

Rh Grunzke spricht des weiteren nochmals die Betriebskosten bzw. die Abschreibungskosten für die Maßnahme an. Hierzu kann Herr Donnerstag keine Auskunft geben. Diese Sachbearbeitung liegt in den Händen der Kämmerei.

Weiterhin spricht Rh Grunzke die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine Kindertagesstätte an. Herr Donnerstag erklärt, dass diese Maßnahme mit der vorliegenden Maßnahme nichts zu tun hat und auch hier zu den finanziellen Belangen die Kämmerei der Ansprechpartner ist.

 

Nach eingehender Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Jameln den

 

 

 


Beschluss:

1) Der Planungsauftrag gemäß § 33 ff HOAI (Gebäude und Innenräume), Honorarzone III, Mindestsatz wird an das Architekturbüro B. Pauker aus 29451 Dannenberg (E) vergeben.

 

2) Der Planungsauftrag gemäß § 38 ff HOAI (Freianlagen), Honorarzone III, Mindestsatz wird an das Architekturbüro B. Pauker aus 29451 Dannenberg (E) vergeben.

Zu 1) und 2) wird schriftlich im Vertrag ein Nebenkostenausschluss vereinbart.

3) Auftrag zur Planung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination wird an das Architekturbüro B. Pauker aus 29451 Dannenberg (E) zu einem Angebotspreis von brutto 500,- € vergeben.

4) Auftrag zur Planung des Wärmeschutznachweises und Energieausweises wird an das Architekturbüro B. Pauker aus 29451 Dannenberg (E) zu einem Angebotspreis von brutto 500,- € vergeben.

 

5) Auftrag zur Planung der Flucht- und Rettungswege wird an das Architekturbüro B. Pauker aus 29451 Dannenberg (E) zu einem Angebotspreis von brutto 200,- € vergeben.

 

6) Auftrag zur Erstellung des Brandschutzkonzeptes wird an das Architekturbüro B. Pauker aus 29451 Dannenberg (E) zu einem Angebotspreis von brutto 500,- € vergeben.