Sitzung: 09.05.2019 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0184/2019
Frau Tollschnibbe
erläutert den Sachverhalt.
Die Gemeinde Jameln
plant den Bau eines Gemeindezentrums in Breselenz. In einer Konzeptstudie
wurden Gesamtkosten von 1.477.456,40 € brutto ermittelt. Der Anteil der KG 700
(Kostengruppe Baunebenkosten, worin auch alle Planungskosten enthalten sind)
beträgt netto 206.400,- € und liegt somit (auch in der Summe) unter dem derzeit
anzusetzenden Schwellenwert von 221.000,- € (Bei Kosten über dem Schwellenwert
hätte eine europaweite Ausschreibung erfolgen müssen). Für die Vergabe der
Architekten- und Außenanlagenplanung wurden somit 3 Architekturbüros nach
Vorgabe durch Bgm. U. Sperling zur Angebotsabgabe aufgefordert.
1. Architekturbüro
B. Pauker 29451
Dannenberg (E)
2. Architekturbüro
E.-J. Kamlade, 29439 Lüchow
3. Architekturbüro
R. Pohlmann 29496
Waddeweitz
Neben
Erfahrungswerten sollten hierbei auch Kosten von besonderen Leistungen und die
Nebenkostenhöhe in die Wertung einfließen. Die Vergütung der Planungsaufträge
erfolgt nach der HOAI, die anzuwenden ist.
Die Wertung
erfolgte über ein Punktesystem.
Die Hälfte der
Punkte konnten über Vergleichsobjekte, Fördermittelprojekte und Bauvorhaben mit
öffentlichen Auftraggebern erzielt werden.
Diese Kriterien
erfüllten alle 3 Bewerber vollständig.
Die den Preis
betreffenden Angebotsunterpunkte mit unterschiedlicher Wertigkeit wurden
folgendermaßen gewertet. Das günstigste Angebot erhält in diesem Abschnitt die
maximale Punktzahl. Die nächstgünstigsten erhalten einen Abzug an Punkten in
Höhe der prozentualen Mehrkosten, so dass ein doppelt so hoher Preis (100 %
Mehrkosten) schließlich zu 0 Punkten in diesem Unterabschnitt zur Folge hat.
Die Submission fand
am 16.04.2019 im Hause der Samtgemeinde unter Leitung von FDL 30 Uwe Donnerstag
statt.
Das Architekturbüro
B. Pauker aus 29451 Dannenberg (E) hat mit den im Beschlussvorschlag
enthaltenen Preisen und einer Nebenkostenpauschale von 0,00 % das
wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Die Gesamtkosten
der Planung ergeben sich aus den Honoraren nach HOAI zu den vergebenden
Planungsaufträgen Gebäude und Freianlagen unter Berücksichtigung von 0%
Nebenkosten sowie 1.700,- für die besonderen Leistungen gemäß Nr. 3-6 des
Beschlussvorschlages.
Rh Wiezorek fragt
nach, ob die entstehenden Nebenkosten tatsächlich vom Architekten übernommen
werden. Dies wird von Herrn Donnerstag bestätigt.
Bgm Sperling
schlägt vor den vorliegenden Beschlussvorschlag en Block zu tätigen.
Zum besseren
Verständnis verliest Herr Donnerstag diesen Beschlussvorschlag.
Auf Nachfrage von
Rh Wiezorek erläutert Herr Donnerstag, dass unter Zugrundelegung des
Masterplanes die Ausschreibung erfolgt ist. Die ermittelten Honorarkosten in
Höhe von 140.000 € liegen weit unter dem Schwellenwert und somit muss eine
europaweite Ausschreibung nicht erfolgen.
Rh Wieckenberg
teilt mit, dass er sich bei der Beschlussfassung enthalten wird, da zu diesem
Projekt keine realen Zahlen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit vorgelegt
werden.
Rh Grunzke weist
auf den fehlenden Finanzierungplan und eine Liquiditätsberechnung für die
nächsten drei Jahre hin. Er erkundigt sich nach der Fälligkeit für die erste
Abschlagsrate.
Herr Donnerstag
erklärt, dass die Auszahlung nach Baufortschritt erfolgt.
Rh Grunzke stellt
fest, dass die Gemeinde hier dann in Vorleistung gehen muss. Herr Donnerstag
bestätigt dies. Die Abrufung der Mittel kann jedoch zeitnah bei der N-Bank
erfolgen. Eine Erstattung erfolgt zumeist kurzfristig. Mit der Fertigstellung
ist Ende 2020 zu rechnen. Danach wird ein Verwendungsnachweis gefertigt, mit
dem dann auch die Restmittel zum Frühjahr 2021 erstattet werden.
Rh Grunzke spricht
des weiteren nochmals die Betriebskosten bzw. die Abschreibungskosten für die
Maßnahme an. Hierzu kann Herr Donnerstag keine Auskunft geben. Diese
Sachbearbeitung liegt in den Händen der Kämmerei.
Weiterhin spricht
Rh Grunzke die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine Kindertagesstätte an.
Herr Donnerstag erklärt, dass diese Maßnahme mit der vorliegenden Maßnahme
nichts zu tun hat und auch hier zu den finanziellen Belangen die Kämmerei der
Ansprechpartner ist.
Nach eingehender
Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Jameln den
Beschluss:
1) Der
Planungsauftrag gemäß § 33 ff HOAI (Gebäude und Innenräume), Honorarzone III,
Mindestsatz wird an das Architekturbüro B. Pauker aus 29451 Dannenberg (E)
vergeben.
2) Der Planungsauftrag gemäß § 38 ff HOAI (Freianlagen), Honorarzone III, Mindestsatz wird an das Architekturbüro B. Pauker aus 29451 Dannenberg (E) vergeben.
Zu 1) und 2) wird schriftlich im Vertrag ein Nebenkostenausschluss vereinbart.
3) Auftrag zur Planung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination wird an das Architekturbüro B. Pauker aus 29451 Dannenberg (E) zu einem Angebotspreis von brutto 500,- € vergeben.
4) Auftrag zur Planung des Wärmeschutznachweises und Energieausweises wird an das Architekturbüro B. Pauker aus 29451 Dannenberg (E) zu einem Angebotspreis von brutto 500,- € vergeben.
5) Auftrag zur Planung der Flucht- und Rettungswege wird an das Architekturbüro B. Pauker aus 29451 Dannenberg (E) zu einem Angebotspreis von brutto 200,- € vergeben.
6) Auftrag zur Erstellung des Brandschutzkonzeptes wird an das Architekturbüro B. Pauker aus 29451 Dannenberg (E) zu einem Angebotspreis von brutto 500,- € vergeben.