Sitzung: 28.05.2019 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0185/2019
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt. Für die Grundstücke 163/9 und 163/10, Flur 3, Gemarkung
Karwitz wurde die Änderung beantragt. Die Grünfläche soll um 50 m (Abweichend
zum Antrag mündlich beantragt) nach Osten verkleinert werden. Stattdessen würde
hier ebenso wie auf dem restlichen Teil der Grundstücke Kleinsiedlungsgebiet
(WS) festgesetzt werden. Die Baugrenze würde nicht verschoben werden, sodass
hier lediglich Nebenanlagen zulässig werden.
Die Änderung ist
erforderlich, um bereits bestehende bauliche Anlagen planungsrechtlich zu
sichern und die Genehmigungsfähigkeit herzustellen. Kosten entstehen der
Gemeinde nicht.
Rh Mützel erkundigt
sich nach evtl. zu schaffenden Ausgleichsflächen.
Herr Donnerstag
erklärt, dass sich das im Laufe des Änderungsverfahrens herausstellen wird. Der
Abschluss des städtebaulichen Vertrages bewirkt, dass sämtliche sich ergebende
Auflagen durch den Antragsteller zu erfüllen sind.
Rh. Dübler nimmt ab
19.40 Uhr an der Sitzung teil.
Nach kurzer
Erläuterung fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Karwitz leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes
Mittelweg Lenzen ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher
Vertrag geschlossen.