Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt. Für die Grundstücke 163/9 und 163/10, Flur 3, Gemarkung Karwitz wurde die Änderung beantragt. Die Grünfläche soll um 50 m (Abweichend zum Antrag mündlich beantragt) nach Osten verkleinert werden. Stattdessen würde hier ebenso wie auf dem restlichen Teil der Grundstücke Kleinsiedlungsgebiet (WS) festgesetzt werden. Die Baugrenze würde nicht verschoben werden, sodass hier lediglich Nebenanlagen zulässig werden.

 

Die Änderung ist erforderlich, um bereits bestehende bauliche Anlagen planungsrechtlich zu sichern und die Genehmigungsfähigkeit herzustellen. Kosten entstehen der Gemeinde nicht.

 

Rh Mützel erkundigt sich nach evtl. zu schaffenden Ausgleichsflächen.

Herr Donnerstag erklärt, dass sich das im Laufe des Änderungsverfahrens herausstellen wird. Der Abschluss des städtebaulichen Vertrages bewirkt, dass sämtliche sich ergebende Auflagen durch den Antragsteller zu erfüllen sind.

 

Rh. Dübler nimmt ab 19.40 Uhr an der Sitzung teil.

 

Nach kurzer Erläuterung fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Karwitz leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Mittelweg Lenzen ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.