Sachverhalt:
Für die Grundstücke
163/9 und 163/10, Flur 3, Gemarkung Karwitz wurde die Änderung beantragt. Die
Grünfläche soll um 50 m (Abweichend zum Antrag mündlich beantragt) nach Osten
verkleinert werden. Stattdessen würde hier ebenso wie auf dem restlichen Teil der
Grundstücke Kleinsiedlungsgebiet (WS) festgesetzt werden. Die Baugrenze würde
nicht verschoben werden, sodass hier lediglich Nebenanlagen zulässig werden.
Die Änderung ist
erforderlich, um bereits bestehende bauliche Anlagen planungsrechtlich zu
sichern und die Genehmigungsfähigkeit herzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Karwitz leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes
Mittelweg Lenzen ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher
Vertrag geschlossen.