Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Im Jahre 2015 wurde von einem Beschwerdeführer bemängelt, dass ein Weg über sein Grundstück verläuft. Daraufhin wurde nach den historischen Vorgängen geforscht.

Es wurde ermittelt, dass an der strittigen Stelle bereits im Jahre 2002 Vermessungsarbeiten stattgefunden hatten. Es wurden die Flurstücke 15/2 Flur 1 Gemarkung Sammatz (Gebiet der Gem. Neu Darchau) und Flurstücke 226/6 und 195/2 der Gemarkung Wietzetze (Gebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) in Anlage 1 zu erkennen, neu gebildet. Warum die Angelegenheit dann nicht weiter verfolgt wurde, ist nicht mehr zu nachzuvollziehen.

 

Im Anschluss daran erfolgte ein reger Schrift-, Mail- und Telefonverkehr.

 

Der bisherige Verlauf der Angelegenheit im Wesentlichen:

 

  1. 21.06.2002 - Grenztermin zur Feststellung der Grenzpunkte und mögliche Verlegung des Weges zum Ankauf von Grundstücksflächen
  2. 11.05.2015 – Hinweise an die Gemeinde Neu Darchau, dass hier ein Grundstücksproblem besteht.
    Vorschlag: Gemeinde Neu Darchau kauft die Wegefläche an oder der Wegeverlauf wird verändert
    Rückmeldung Gemeinde Neu Darchau: klären, ob Ankauf möglich ist, ansonsten soll ein Gespräch stattfinden (zw. Gemeinde Neu Darchau und Grundstückseigentümer)
  3. 27.05.2015 – Anschreiben an den Grundstückseigentümer
  4. 01.06.2015 – Rückmeldung vom Grundstückseigentümer, dass aus seiner Sicht alles so bleiben kann
  5. 25.04.2016 – Anschreiben des Grundstückseigentümers, dass ein Verkauf oder Tausch nicht in Betracht kommt und Hinweis, dass die Zuwegung nachhaltig gesperrt wurde (im Rahmen einer Problematik mit anderen Nutzern des Weges)
  6. 03.08.2016 – Ortstermin; Zusage seitens der Verwaltung, dass zwei Durchfahrtsverbotsschilder aufgestellt werden und andere Nutzer werden seitens der Verwaltung aufgefordert, den widerrechtlich entfernten Grenzstein wieder einbauen zu lassen
  7. 26.11.2018 – Hinweis an das Ordnungsamt „Ordnungswidrigkeitenbeschwerde“ über die Sperrung eines Wege in der Gemarkung Hitzacker /Wietzetze
  8. 2019 – Prüfung eines Rezesses seitens der Verwaltung, demnach ist von Schutschur nach Wietzetze ein Fussweg festgesetzt, allerdings liegt dem Rezess keine Karte bei, sodass ein konkreter Verlauf des Weges nicht nachvollzogen werden kann.

 

Stellv. StDir Kern erläutert den Sachverhalt.

Er berichtet, dass der Weg aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht vollständig befahrbar sei.

Um diese Problematik zu lösen, werden die Stadt Hitzacker (Elbe) und die Gemeinde Neu Darchau zwei umliegende Flurstücke erwerben, um den gesperrten Bereich zu umgehen.

Rh Flindt merkt an, dass anders als im Sachverhalt dargestellt, der Weg von Wietzetze nach Schutschur führt, dies ist die Gemarkung Drethem.

Auf  Nachfrage von Rh Weiss erläutert der stellv. StDir Kern, dass die zu erwerbenden Flächen eine Größe von jeweils 150 m² aufweisen.


Kenntnis genommen