Sitzung: 26.03.2019 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 31/0123/2019
Sachverhalt:
Im Jahre 2015 wurde
von einem Beschwerdeführer bemängelt, dass ein Weg über sein Grundstück
verläuft. Daraufhin wurde nach den historischen Vorgängen geforscht.
Es wurde ermittelt,
dass an der strittigen Stelle bereits im Jahre 2002 Vermessungsarbeiten
stattgefunden hatten. Es wurden die Flurstücke 15/2 Flur 1 Gemarkung Sammatz
(Gebiet der Gem. Neu Darchau) und Flurstücke 226/6 und 195/2 der Gemarkung
Wietzetze (Gebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) in Anlage 1 zu erkennen, neu
gebildet. Warum die Angelegenheit dann nicht weiter verfolgt wurde, ist nicht
mehr zu nachzuvollziehen.
Im Anschluss daran
erfolgte ein reger Schrift-, Mail- und Telefonverkehr.
Der bisherige
Verlauf der Angelegenheit im Wesentlichen:
- 21.06.2002
- Grenztermin zur Feststellung der Grenzpunkte und mögliche Verlegung des
Weges zum Ankauf von Grundstücksflächen
- 11.05.2015
– Hinweise an die Gemeinde Neu Darchau, dass hier ein Grundstücksproblem
besteht.
Vorschlag: Gemeinde Neu Darchau kauft die Wegefläche an oder der Wegeverlauf wird verändert
Rückmeldung Gemeinde Neu Darchau: klären, ob Ankauf möglich ist, ansonsten soll ein Gespräch stattfinden (zw. Gemeinde Neu Darchau und Grundstückseigentümer) - 27.05.2015
– Anschreiben an den Grundstückseigentümer
- 01.06.2015
– Rückmeldung vom Grundstückseigentümer, dass aus seiner Sicht alles so
bleiben kann
- 25.04.2016
– Anschreiben des Grundstückseigentümers, dass ein Verkauf oder Tausch
nicht in Betracht kommt und Hinweis, dass die Zuwegung nachhaltig gesperrt
wurde (im Rahmen einer Problematik mit anderen Nutzern des Weges)
- 03.08.2016
– Ortstermin; Zusage seitens der Verwaltung, dass zwei
Durchfahrtsverbotsschilder aufgestellt werden und andere Nutzer werden
seitens der Verwaltung aufgefordert, den widerrechtlich entfernten Grenzstein
wieder einbauen zu lassen
- 26.11.2018
– Hinweis an das Ordnungsamt „Ordnungswidrigkeitenbeschwerde“ über die
Sperrung eines Wege in der Gemarkung Hitzacker /Wietzetze
- 2019
– Prüfung eines Rezesses seitens der Verwaltung, demnach ist von
Schutschur nach Wietzetze ein Fussweg festgesetzt, allerdings liegt dem
Rezess keine Karte bei, sodass ein konkreter Verlauf des Weges nicht
nachvollzogen werden kann.
Stellv. StDir Kern
erläutert den Sachverhalt.
Er berichtet, dass
der Weg aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht vollständig befahrbar sei.
Um diese
Problematik zu lösen, werden die Stadt Hitzacker (Elbe) und die Gemeinde Neu
Darchau zwei umliegende Flurstücke erwerben, um den gesperrten Bereich zu
umgehen.
Rh Flindt merkt an,
dass anders als im Sachverhalt dargestellt, der Weg von Wietzetze nach
Schutschur führt, dies ist die Gemarkung Drethem.
Auf Nachfrage von Rh Weiss erläutert der stellv. StDir Kern, dass die zu erwerbenden Flächen eine Größe von jeweils 150 m² aufweisen.
Kenntnis genommen