Betreff
Bericht des Bauamtes über eine Wegewiederherstellung;: Antrag RH Chr. Frhr. v.d. Bussche
Vorlage
31/0123/2019
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Im Jahre 2015 wurde
von einem Beschwerdeführer bemängelt, dass ein Weg über sein Grundstück
verläuft. Daraufhin wurde nach den historischen Vorgängen geforscht.
Es wurde ermittelt,
dass an der strittigen Stelle bereits im Jahre 2002 Vermessungsarbeiten
stattgefunden hatten. Es wurden die Flurstücke 15/2 Flur 1 Gemarkung Sammatz
(Gebiet der Gem. Neu Darchau) und Flurstücke 226/6 und 195/2 der Gemarkung
Wietzetze (Gebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) in Anlage 1 zu erkennen, neu
gebildet. Warum die Angelegenheit dann nicht weiter verfolgt wurde, ist nicht
mehr zu nachzuvollziehen.
Im Anschluss daran
erfolgte ein reger Schrift-, Mail- und Telefonverkehr.
Der bisherige
Verlauf der Angelegenheit im Wesentlichen:
- 21.06.2002
- Grenztermin zur Feststellung der Grenzpunkte und mögliche Verlegung des
Weges zum Ankauf von Grundstücksflächen
- 11.05.2015
– Hinweise an die Gemeinde Neu Darchau, dass hier ein Grundstücksproblem
besteht.
Vorschlag: Gemeinde Neu Darchau kauft die Wegefläche an oder der Wegeverlauf wird verändert
Rückmeldung Gemeinde Neu Darchau: klären, ob Ankauf möglich ist, ansonsten soll ein Gespräch stattfinden (zw. Gemeinde Neu Darchau und Grundstückseigentümer) - 27.05.2015
– Anschreiben an den Grundstückseigentümer
- 01.06.2015
– Rückmeldung vom Grundstückseigentümer, dass aus seiner Sicht alles so
bleiben kann
- 25.04.2016
– Anschreiben des Grundstückseigentümers, dass ein Verkauf oder Tausch
nicht in Betracht kommt und Hinweis, dass die Zuwegung nachhaltig gesperrt
wurde (im Rahmen einer Problematik mit anderen Nutzern des Weges)
- 03.08.2016
– Ortstermin; Zusage seitens der Verwaltung, dass zwei
Durchfahrtsverbotsschilder aufgestellt werden und andere Nutzer werden
seitens der Verwaltung aufgefordert, den widerrechtlich entfernten Grenzstein
wieder einbauen zu lassen
- 26.11.2018
– Hinweis an das Ordnungsamt „Ordnungswidrigkeitenbeschwerde“ über die
Sperrung eines Wege in der Gemarkung Hitzacker /Wietzetze
- 2019
– Prüfung eines Rezesses seitens der Verwaltung, demnach ist von
Schutschur nach Wietzetze ein Fussweg festgesetzt, allerdings liegt dem
Rezess keine Karte bei, sodass ein konkreter Verlauf des Weges nicht
nachvollzogen werden kann.