Der Bebauungsplan Hinter den Höfen – 1. Änderung setzt ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer überbaubaren Grundstücksfläche (GRZ) von 0,2 fest. Die Baugrenze verläuft mit einem Abstand von 3m bzw. 5m an den Straßenverkehrsflächen entlang.

 

Der Bebauungsplan Hinter den Höfen Nord setzt ebenfalls ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer GRZ von 0,2 fest. Hier verlaufen die Baugrenzen i.d.R. mit einem Abstand von 3 m zu den Straßenverkehrsflächen.

 

Das Grundstück des Antragstellers liegt im Bereich des Bebauungsplanes Hinter den Höfen - 1. Änderung.

Ein vom Antragsteller gestellter Bauantrag zur Erweiterung seines Wohnhauses kann nicht genehmigt werden, da die GRZ überschritten werden würde. Das Wohnhaus wurde außerdem von den Vorbesitzern 2m über die Baugrenze hinweg gebaut, sodass auch deshalb eine Genehmigung einer Erweiterung nicht in Aussicht gestellt werden kann.

Er hat daher die Änderung des Bebauungsplanes (Erhöhung der GRZ auf 0,35 und Verschiebung der Baugrenze)  für das Grundstück Gemarkung Nebenstedt, Flur 1, Flurstück 30/18 beantragt.

 

Die überbaubaren Grundstücksfläche ist aufgrund der geringen GRZ von 0,2 im Bereich der Bebauungspläne Hinter den Höfen 1. Änderung sowie Hinter den Höfen Nord nach Auswertung der Luftbilder nahezu ausgeschöpft und die Erweiterungsmöglichkeiten im gesamten Geltungsbereich sehr gering.

Der Verwaltung ist ein weiterer Fall im Bereich des Bebauungsplanes Hinter den Höfen Nord bekannt. Auch hier würde eine Baugenehmigung aufgrund der Überschreitung der GRZ nicht erteilt werden.

 

Um allen Anwohnern im Bereich der Bebauungspläne Erweiterungsmöglichkeiten zu verschaffen, könnte in Erweiterung des vorliegenden Antrages der komplette Bereich beider Bebauungspläne geändert werden.

 

Eine Änderung der beiden Bebauungspläne mit einer Erhöhung der GRZ auf 0,35 und der Aufnahme einer Ausnahme zur Überschreitung der Baugrenze würde nach überschlägiger Kostenermittlung ca. 7.500 € kosten. Eine Änderung lediglich für das Grundstück Gemarkung Nebenstedt, Flur 1, Flurstück 30/18 würde nach überschlägiger Kostenermittlung ca. 2.000 € kosten.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes

a)      Hinten den Höfen - 1. Änderung

b)      Hinter den Höfen – 1. Änderung sowie Hinter den Höfen Nord

ein.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt und berichtet, dass sich der Fachausschuss (UBD) und der Verwaltungsausschuss für den Vorschlag b), beide Bebauungspläne entsprechend zu ändern, ausgesprochen haben.

 

Rh Schmidtke erklärt, er habe die Angelegenheit in der Fachausschusssitzung abgelehnt. Nunmehr hat er neuere Erkenntnisse durch Gespräche mit Betroffenen gewonnen und wird seine Meinung revidieren. Er steht dem Ansinnen positiv gegenüber und erklärt seine Zustimmung.

 

Rh Schwidder fügt hinzu, dass zwar ein einzelner Anwohner dort einen Antrag gestellt hat, mit der Zustimmung nunmehr aber allen, auch zukünftig Betroffenen, geholfen ist. Dabei zeigt es sich als sinnvoll, gleich beide Bebauungspläne anzufassen und entsprechend zu ändern.

 

Rh Brüggemann hinterfragt eine mögliche zusätzliche Ausgleichforderung. Durch den höheren Versiegelungsgrad würden vermutlich weitere Ausgleichsflächen zu schaffen sein.

 

Herr Hesebeck merkt an, dass zunächst das Verfahren einzuleiten ist. Sollte es zu einer weiteren Ausgleichsflächenforderung kommen, ist zu prüfen, ob dieses dann über die bisherige Ausgleichsfläche möglich ist, oder ob neue Flächen zu ergründen sind. Das Verfahren bleibt zunächst abzuwarten.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung der Bebauungspläne „Hinter den Höfen – 1. Änderung“ sowie „Hinter den Höfen Nord“ ein.