Sitzung: 19.02.2019 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: 30/0533/2018
Der Bebauungsplan
Hinter den Höfen – 1. Änderung setzt ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer
überbaubaren Grundstücksfläche (GRZ) von 0,2 fest. Die Baugrenze verläuft mit
einem Abstand von 3m bzw. 5m an den Straßenverkehrsflächen entlang.
Der Bebauungsplan
Hinter den Höfen Nord setzt ebenfalls ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer
GRZ von 0,2 fest. Hier verlaufen die Baugrenzen i.d.R. mit einem Abstand von 3
m zu den Straßenverkehrsflächen.
Das Grundstück des
Antragstellers liegt im Bereich des Bebauungsplanes Hinter den Höfen - 1.
Änderung.
Ein vom
Antragsteller gestellter Bauantrag zur Erweiterung seines Wohnhauses kann nicht
genehmigt werden, da die GRZ überschritten werden würde. Das Wohnhaus wurde
außerdem von den Vorbesitzern 2m über die Baugrenze hinweg gebaut, sodass auch
deshalb eine Genehmigung einer Erweiterung nicht in Aussicht gestellt werden
kann.
Er hat daher die
Änderung des Bebauungsplanes (Erhöhung der GRZ auf 0,35 und Verschiebung der
Baugrenze) für das Grundstück Gemarkung
Nebenstedt, Flur 1, Flurstück 30/18 beantragt.
Die überbaubaren
Grundstücksfläche ist aufgrund der geringen GRZ von 0,2 im Bereich der
Bebauungspläne Hinter den Höfen 1. Änderung sowie Hinter den Höfen Nord nach
Auswertung der Luftbilder nahezu ausgeschöpft und die Erweiterungsmöglichkeiten
im gesamten Geltungsbereich sehr gering.
Der Verwaltung ist
ein weiterer Fall im Bereich des Bebauungsplanes Hinter den Höfen Nord bekannt.
Auch hier würde eine Baugenehmigung aufgrund der Überschreitung der GRZ nicht
erteilt werden.
Um allen Anwohnern
im Bereich der Bebauungspläne Erweiterungsmöglichkeiten zu verschaffen, könnte
in Erweiterung des vorliegenden Antrages der komplette Bereich beider
Bebauungspläne geändert werden.
Eine Änderung der
beiden Bebauungspläne mit einer Erhöhung der GRZ auf 0,35 und der Aufnahme
einer Ausnahme zur Überschreitung der Baugrenze würde nach überschlägiger
Kostenermittlung ca. 7.500 € kosten. Eine Änderung lediglich für das Grundstück
Gemarkung Nebenstedt, Flur 1, Flurstück 30/18 würde nach überschlägiger
Kostenermittlung ca. 2.000 € kosten.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes
a) Hinten den Höfen - 1. Änderung
b) Hinter den Höfen – 1. Änderung sowie Hinter
den Höfen Nord
ein.
Herr Hesebeck
erläutert den Sachverhalt und berichtet, dass sich der Fachausschuss (UBD) und
der Verwaltungsausschuss für den Vorschlag b), beide Bebauungspläne
entsprechend zu ändern, ausgesprochen haben.
Rh Schmidtke
erklärt, er habe die Angelegenheit in der Fachausschusssitzung abgelehnt.
Nunmehr hat er neuere Erkenntnisse durch Gespräche mit Betroffenen gewonnen und
wird seine Meinung revidieren. Er steht dem Ansinnen positiv gegenüber und
erklärt seine Zustimmung.
Rh Schwidder fügt
hinzu, dass zwar ein einzelner Anwohner dort einen Antrag gestellt hat, mit der
Zustimmung nunmehr aber allen, auch zukünftig Betroffenen, geholfen ist. Dabei
zeigt es sich als sinnvoll, gleich beide Bebauungspläne anzufassen und entsprechend
zu ändern.
Rh Brüggemann
hinterfragt eine mögliche zusätzliche Ausgleichforderung. Durch den höheren
Versiegelungsgrad würden vermutlich weitere Ausgleichsflächen zu schaffen sein.
Herr Hesebeck merkt
an, dass zunächst das Verfahren einzuleiten ist. Sollte es zu einer weiteren
Ausgleichsflächenforderung kommen, ist zu prüfen, ob dieses dann über die
bisherige Ausgleichsfläche möglich ist, oder ob neue Flächen zu ergründen sind.
Das Verfahren bleibt zunächst abzuwarten.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung der Bebauungspläne
„Hinter den Höfen – 1. Änderung“ sowie „Hinter den Höfen Nord“ ein.