Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Es liegt der Antrag eines Einwohnerehepaares des OT. Tiesmesland vor, die Bushaltestelle näher an die Kreisstraße zu verlegen und den Bereich durch die Errichtung einer neuen Straßenlaterne auszuleuchten.

Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung :

Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag nachvollziehbar und wird umfänglich befürwortet. Die gegenwärtige Situation stellt sich so dar, dass sich die Bushaltestelle ca. 25 m vom Einmündungsbereich entfernt auf der Gemeindeverbindungsstraße H 28 in Richtung Tießau befindet. Der Haltepunkt befindet sich aber tatsächlich in der Nähe des Einmündungsbereiches  der Gemeindeverbindungsstraße in die Kreisstraße 36. Um hier eine rechtlich sichere Situation zu schaffen, ist es sinnvoll, die Bushaltestelle in die Nähe des tatsächlichen Einstiegs zu verlegen.

Da sich in diesem Bereich keine Straßenlaterne befindet, die Kinder aber die Kreisstraße queren und auch im dunklen Bereich warten müssen, sollte das vorhandene Straßenbeleuchtungsnetz um eine Laterne zur Ausleuchtung des zukünftigen Haltebereiches ergänzt werden. Die Laterne kann auf der Dorfseite der Kreisstraße 36 verbleiben. Im Rahmen der Kostenermittlung wurde auch die notwendige Ausleuchtung ermittelt, dies hat ergeben, dass bei der Verwendung eines acht Meter Mast mit einem großen Laternenkopf der angesprochene Bereich ausreichend ausgeleuchtet ist.       

In Tiesmesland leben gegenwärtig 7 schulpflichtige Kinder und Jugendliche, wovon 5 mit der betroffenen Buslinie fahren. Die beiden anderen Kinder gehen gegenwärtig noch zur Grundschule und werden mit einem kleinen Bus in der Ortslage abgeholt.

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. 

 

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·    5.000,- € für die Errichtung einer neuen Straßenlaterne

 

Anlagen der Vorlage:

·    Antrag von Einwohner des OT. Tiesmesland

·    Lageplan mit Einzeichnung des neuen Haltepunktes und des möglichen Standortes einer neuen Straßenlaterne

 

 

FBL Hesebeck gibt Erläuterungen zum Sachverhalt.

Die Bushaltestelle liegt derzeit an der Gemeindeverbindungsstraße. Der tatsächliche Haltepunkt ist jedoch in der Nähe des Einmündungsbereiches.

Rh Zühlke ergänzt hierzu, dass er die Situation vor Ort betrachtet hat. Da im Beschlussvorschlag die Errichtung eines Buswartehäuschens nicht explizit genannt wurde, stellt er den Antrag dies zu ergänzen. Es wird durch den FBL darauf hingewiesen, dass damit die angegebenen Kosten steigen.

Auf Nachfrage von Rf Laudel-Voigt erläutert FBL Hesebeck die Höhe der Kosten. Zusätzlich zum Material der Straßenlaterne müssen die Leitungen entsprechend verlegt werden.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Im Einmündungsbereich der Straße „In Tiesmesland“ in die Kreisstraße 36 wird eine neue Straßenlaterne errichtet. Des Weiteren wird ein Antrag auf Verlegung der Bushaltestelle in die Nähe des Einmündungsbereiches der Gemeindeverbindungsstraße H 28 in die Kreisstraße 36 an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gestellt.

 

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden geänderten

 


Beschluss:

Im Einmündungsbereich der Straße „In Tiesmesland“ in die Kreisstraße 36 wird eine neue Straßenlaterne und ein Buswartehäuschen errichtet. Des Weiteren wird ein Antrag auf Verlegung der Bushaltestelle in die Nähe des Einmündungsbereiches der Gemeindeverbindungsstraße H 28 in die Kreisstraße 36 an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gestellt.