Sachverhalt:
Es liegt der Antrag
eines Einwohnerehepaares des OT.
Tiesmesland vor, die Bushaltestelle näher an die Kreisstraße zu verlegen und
den Bereich durch die Errichtung einer neuen Straßenlaterne auszuleuchten.
Der Antrag ist der
Vorlage als Anlage I beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung :
Aus Sicht der
Verwaltung ist der Antrag nachvollziehbar und wird umfänglich befürwortet. Die
gegenwärtige Situation stellt sich so dar, dass sich die Bushaltestelle ca. 25
m vom Einmündungsbereich entfernt auf der Gemeindeverbindungsstraße H 28 in
Richtung Tießau befindet. Der Haltepunkt befindet sich aber tatsächlich in der
Nähe des Einmündungsbereiches der
Gemeindeverbindungsstraße in die Kreisstraße 36. Um hier eine rechtlich sichere
Situation zu schaffen, ist es sinnvoll, die Bushaltestelle in die Nähe des
tatsächlichen Einstiegs zu verlegen.
Da sich in diesem
Bereich keine Straßenlaterne befindet, die Kinder aber die Kreisstraße queren
und auch im dunklen Bereich warten müssen, sollte das vorhandene
Straßenbeleuchtungsnetz um eine Laterne zur Ausleuchtung des zukünftigen
Haltebereiches ergänzt werden. Die Laterne kann auf der Dorfseite der
Kreisstraße 36 verbleiben. Im Rahmen der Kostenermittlung wurde auch die notwendige
Ausleuchtung ermittelt, dies hat ergeben, dass bei der Verwendung eines acht Meter Mast mit
einem großen Laternenkopf, der angesprochene Bereich ausreichend ausgeleuchtet
ist.
In Tiesmesland
leben gegenwärtig 7 schulpflichtige Kinder und Jugendliche, wovon 5 mit der
betroffenen Buslinie fahren. Die beiden anderen Kinder gehen gegenwärtig noch
zur Grundschule und werden mit einem kleinen Bus in der Ortslage abgeholt.
Die notwendigen
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Im
Einmündungsbereich der Straße „In Tiesmesland“ in die Kreisstraße 36 wird eine
neue Straßenlaterne errichtet. Des Weiteren wird ein Antrag auf Verlegung der
Bushaltestelle in die Nähe des Einmündungsbereiches der
Gemeindeverbindungsstraße H 28 in die Kreisstraße 36 an den Landkreis
Lüchow-Dannenberg gestellt.