Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Sachverhalt siehe Niederschrift VAH vom 10.12.2018.

 

FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.

 

Die Interessentin möchte auf dem Grundstück zunächst bis zu 2 Wohngebäude errichten. Weitere Gebäude sollen im Verlauf der nächsten Jahre hinzukommen.

Der Vertragstext wird inhaltlich dem Vertrag mit dem vorherigen Interessenten entsprechen.

 

Der Beschlussvorschlag wurde dahingehend ergänzt, dass eine vertragliche Rückkaufoption aufgenommen wird, sofern eine Bebauung nicht innerhalb von 5 Jahren zustande kommt.

 

Der VAH hat den geänderten Beschlussvorschlag mehrheitlich empfohlen.

 

Auf Nachfrage von Rh von dem Bussche, warum der Sachverhalt nicht im BPSUH behandelt wurde, erklärt StDir Meyer, dass bei Grundstücksverkäufen Wertgrenzen festgelegt wurden und per bestehendem Beschluss diese im VAH beraten werden.

 

 

Rh Flindt führt aus, dass er gegen den Verkauf sei, da dies einer verdichteten Bebauung dem Interesse der Stadt Hitzacker (Elbe) entgegenstehe.

 

Rh von der Bussche schließt sich dem an, es sollte eine Verpflichtung geschaffen werden, ob – welche- und wie viele Grundstücke bebaut werden müssen.

 

 

 

Auch Rf Neumann spricht sich gegen den Verkauf aus, sie sei misstrauisch, was genau bei dieser großen Fläche passiere. Einige Flächen könnten ungenutzt bleiben.

 

Stellv. Bgm Wedler berichtet von der Beratung im VAH und weist auf die Ergänzung der Rückkaufoption hin. Neben den betreffenden Grundstücken befinde sich eine größere Fläche, die nicht bebaut werden könne. Der Verkauf mit dem Erlös von rd. 142.000,- €  sei eine sinnvolle Einnahmequelle für den Haushalt der Stadt. Ansonsten besäße die Stadt viele weitere Bauplätze.

 

Rh Zühlke spricht sich für den Verkauf aus, denn der Wille zur Bebauung von zunächst 2, evtl. aber 5 Grundstücken bestehe. Der Verkaufserlös könne gut für andere Maßnahmen eingesetzt werden. Im Baugebiet Hitzacker-Süd gäbe es außerdem genug freie Bauplätze.

 

Rh von dem Bussche beantragt Verweisung in den BPSUH.

StDir Meyer wiederholt, dass nach bestehendem Beschluss Grundstückverträge ausschließlich im VAH behandelt werden. Insofern müsste ein Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung gestellt werden.

 

FBL Hesebeck stellt klar, dass es dann zu Verzögerungen käme, denn der Vertrag sollte noch in diesem Jahr geschlossen werden. Ein Notartermin sei bereits anvisiert. Die Kaufpreiszahlung ist bereits zum 01.02.2019 vorgesehen. Bei Verzögerung könne die Interessentin sich anderen  Angeboten zuwenden.

 

Stellv. Bgm Wedler beantragt um 19.10 Uhr eine Sitzungsunterbrechung, der einstimmig zugestimmt wird.

 

Die Sitzung wird um 19.21 Uhr von Bgm Mertins wiedereröffnet und fortgeführt.

 

Bgm Mertins lässt über den Antrag von Rh von dem Bussche abstimmen.

 

Abstimmung:    Ja  2       Nein  6                 Enthaltungen 3
Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

Bgm Mertins lässt gemäß Beschlussvorlage abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden 

 

 

 


Beschluss:

An eine Interessentin aus 29478 Pevestorf/Höhbeck werden folgende Flurstücke verkauft:

 

 

Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt die Käuferin. Die Kaufsumme wird am 1.2.2019 fällig.

Es wird eine vertragliche Rückkaufoption aufgenommen, sofern eine Bebauung nicht innerhalb von 5 Jahren zustande kommt.