Sitzung: 17.12.2018 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 31/0507/2018
Sachverhalt
siehe Niederschrift VAH vom 10.12.2018.
FBL Hesebeck trägt
den Sachverhalt vor.
Die Interessentin
möchte auf dem Grundstück zunächst bis zu 2 Wohngebäude errichten. Weitere
Gebäude sollen im Verlauf der nächsten Jahre hinzukommen.
Der Vertragstext
wird inhaltlich dem Vertrag mit dem vorherigen Interessenten entsprechen.
Der
Beschlussvorschlag wurde dahingehend ergänzt, dass eine vertragliche
Rückkaufoption aufgenommen wird, sofern eine Bebauung nicht innerhalb von 5
Jahren zustande kommt.
Der VAH hat den
geänderten Beschlussvorschlag mehrheitlich empfohlen.
Auf Nachfrage von
Rh von dem Bussche, warum der Sachverhalt nicht im BPSUH behandelt wurde,
erklärt StDir Meyer, dass bei Grundstücksverkäufen Wertgrenzen festgelegt
wurden und per bestehendem Beschluss diese im VAH beraten werden.
Rh Flindt führt
aus, dass er gegen den Verkauf sei, da dies einer verdichteten Bebauung dem
Interesse der Stadt Hitzacker (Elbe) entgegenstehe.
Rh von der Bussche
schließt sich dem an, es sollte eine Verpflichtung geschaffen werden, ob –
welche- und wie viele Grundstücke bebaut werden müssen.
Auch Rf Neumann
spricht sich gegen den Verkauf aus, sie sei misstrauisch, was genau bei dieser
großen Fläche passiere. Einige Flächen könnten ungenutzt bleiben.
Stellv. Bgm Wedler
berichtet von der Beratung im VAH und weist auf die Ergänzung der
Rückkaufoption hin. Neben den betreffenden Grundstücken befinde sich eine
größere Fläche, die nicht bebaut werden könne. Der Verkauf mit dem Erlös von
rd. 142.000,- € sei eine sinnvolle
Einnahmequelle für den Haushalt der Stadt. Ansonsten besäße die Stadt viele
weitere Bauplätze.
Rh Zühlke spricht
sich für den Verkauf aus, denn der Wille zur Bebauung von zunächst 2, evtl.
aber 5 Grundstücken bestehe. Der Verkaufserlös könne gut für andere Maßnahmen
eingesetzt werden. Im Baugebiet Hitzacker-Süd gäbe es außerdem genug freie
Bauplätze.
Rh von dem Bussche
beantragt Verweisung in den BPSUH.
StDir Meyer
wiederholt, dass nach bestehendem Beschluss Grundstückverträge ausschließlich
im VAH behandelt werden. Insofern müsste ein Antrag zur Änderung der
Geschäftsordnung gestellt werden.
FBL Hesebeck stellt
klar, dass es dann zu Verzögerungen käme, denn der Vertrag sollte noch in
diesem Jahr geschlossen werden. Ein Notartermin sei bereits anvisiert. Die
Kaufpreiszahlung ist bereits zum 01.02.2019 vorgesehen. Bei Verzögerung könne
die Interessentin sich anderen Angeboten
zuwenden.
Stellv. Bgm Wedler
beantragt um 19.10 Uhr eine Sitzungsunterbrechung, der einstimmig zugestimmt
wird.
Die Sitzung wird um
19.21 Uhr von Bgm Mertins wiedereröffnet und fortgeführt.
Bgm Mertins lässt
über den Antrag von Rh von dem Bussche abstimmen.
Abstimmung: Ja 2 Nein
6 Enthaltungen 3
Somit ist der Antrag abgelehnt.
Bgm Mertins lässt
gemäß Beschlussvorlage abstimmen.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
An eine Interessentin
aus 29478 Pevestorf/Höhbeck werden folgende Flurstücke verkauft:
Die mit dem Vertrag
verbundenen Kosten trägt die Käuferin. Die Kaufsumme wird am 1.2.2019 fällig.
Es wird eine vertragliche Rückkaufoption
aufgenommen, sofern eine Bebauung nicht innerhalb von 5 Jahren zustande kommt.