Sitzung: 29.11.2018 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0464/2018
Das Vereinfachte
Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken I ist so weit voran geschritten, dass
die Plangenehmigung nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) erfolgt ist und
mit der Umsetzung der im Plan festgeschriebenen Maßnahme kann begonnen werden.
Im Laufe der
Verfahrenszeit haben sich die Kosten für den Brückenneubau in Bückau so weit
erhöht, dass der Eigenanteil an den Verfahrenskosten, der von der Stadt
Dannenberg (Elbe) zu tragen ist, um 125.000,00 € auf 350.000,00 € gestiegen
ist. Kosten in gleicher Höhe sind vom Jeetzeldeichverband (JDV) zu tragen.
Für das
Flurbereinigungsverfahren sind bis zum jetzigen Planungsstand Kosten in Höhe
von ca.
150.000,00 €
angefallen. Von der Stadt Dannenberg (Elbe) wurden bisher 12.500,00 €
Eigenanteil vom gesamten Eigenanteil in Höhe von 350.00000 € angefordert.
Herr Dr. Riesner
zeigt an einer Leinwand die Umgrenzung des Plangebietes und erläutert die der Niederschrift beiliegende Zusammenfassung
„Stand der Flurbereinigung“, Stand 29.11.2018. Das Flurbereinigungsverfahren
ist im Verbund mit weiteren Verfahren entlang der Jeetzel zu sehen.
Die dargestellten
Kostensteigerungen basieren auf Kostenerhöhungen für die Brücken. Die
diesbezüglichen Kostenschätzungen basieren auf verlässlichen Kostenschätzungen.
Dr. Riesner trägt
vor, dass alternative Fördermöglichkeiten geprüft worden sind. Das
Förderproramm Ländlicher Wegebau gewährt einen Fördersatz von 53%, bei
Zustimmung durch den Regionalmanager von 63%. In diesem Fall wäre die
Maßnahmendurchführung um ca. 173.000 € teurer.
AV Siemke
unterbricht die Sitzung um 18:50 Uhr.
Geschäftsführer
Hildebrandt vom Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände erläutert, dass der
JDV die Eigenleistung der Grundstückeigentümer trägt.
Für den Fall. dass
die Bückauer Brücke nicht im Flurbereinigungsverfahren erneuert wird, würde der
JDV die Brücke bis zu einer Tragfähigkeit von 12t sanieren. Da kaum verhindert
werden kann, dass dennoch schwerere Fahrzeuge die Brücke überfahren würden,
wäre in einigen Jahren eine erneute Sanierung wahrscheinlich. Aus diesem Grund
ist der Neubau der Bückauer Brücke für den JDV alternativlos. Nach der
Beschlusslage des JDV ist einen Eigenleistung von 250.000 € eingeplant. Diesen
Betrag hält der JDV für ausreichend. Die Kostenschätzung der ARL für die
Erneuerung der Bückauer Brücke wird aufgrund eigener Erfahrungen als zu hoch
angesehen.
Hildebrandt
informiert darüber, dass eine alte Zusage der Stadt Dannenberg(Elbe) vorliegt,
nach der die Stadt neue Brücken in ihre Trägerschaft übernimmt.
Der
Vorstandsvorsitzende des JDV Axel Schmidt liest den betreffenden Beschluss des
JDVes vor.
AV Siemke eröffnet
die Sitzung wieder um 19:00 Uhr.
AV Siemke weist
darauf hin, dass die Kostenteilung des Eigenanteils nur für die Bückauer Brücke
gilt. Den Eigenanteil für die Erneuerung der Brücke bei Soven hat die Stadt zu
tragen.
Auf die Frage von
AV Siemke nach dem Verfahrensfortgang für den Fall, dass die Stadt einen
Eigenanteil von nur 250.000 € zusagt antwortet Dr. Riesner, dass das ArL dann
keine Ausschreibung vornehmen darf. Das gilt auch für den Fall, dass die Stadt
zusagt, bei höheren Kosten erneut zu beraten. Das ArL ist den Zuschussgebern
gegenüber hinsichtlich einer gesicherten Finanzierung verantwortlich.
AV Siemke stellt
fest, dass eine verlässliche Maßnahmendurchführung nur zugesagt werden kann,
wenn die Stadt 350.000 € Eigenanteil zusagt und diese Mitte im Haushalt 2019
bereitstellt.
Dr. Riesner
erläutert, dass nicht alle Kosten in 2019 anfallen werden und das ArL der Stadt
eine zeitliche Kostenaufstellung zur Verfügung stellen kann.
Auf Vorschlage von
AV Siemke empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die Stadt
Dannenberg(Elbe) beteiligt sich an den Kosten des Flurbereinigungsverfahrens
Jeetzelbrücken I mit einem Eigenanteil von 25 % der Kosten, höchstens 350.000
€.