Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken I ist so weit voran geschritten, dass die Plangenehmigung nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) erfolgt ist und mit der Umsetzung der im Plan festgeschriebenen Maßnahme kann begonnen werden.

 

Im Laufe der Verfahrenszeit haben sich die Kosten für den Brückenneubau in Bückau so weit erhöht, dass der Eigenanteil an den Verfahrenskosten, der von der Stadt Dannenberg (Elbe) zu tragen ist, um 125.000,00 € auf 350.000,00 € gestiegen ist. Kosten in gleicher Höhe sind vom Jeetzeldeichverband (JDV) zu tragen.

Für das Flurbereinigungsverfahren sind bis zum jetzigen Planungsstand Kosten in Höhe von ca.

150.000,00 € angefallen. Von der Stadt Dannenberg (Elbe) wurden bisher 12.500,00 € Eigenanteil vom gesamten Eigenanteil in Höhe von 350.00000 € angefordert.

 

Herr Dr. Riesner zeigt an einer Leinwand die Umgrenzung des Plangebietes und erläutert die der Niederschrift beiliegende Zusammenfassung „Stand der Flurbereinigung“, Stand 29.11.2018. Das Flurbereinigungsverfahren ist im Verbund mit weiteren Verfahren entlang der Jeetzel zu sehen.

Die dargestellten Kostensteigerungen basieren auf Kostenerhöhungen für die Brücken. Die diesbezüglichen Kostenschätzungen basieren auf verlässlichen Kostenschätzungen.

Dr. Riesner trägt vor, dass alternative Fördermöglichkeiten geprüft worden sind. Das Förderproramm Ländlicher Wegebau gewährt einen Fördersatz von 53%, bei Zustimmung durch den Regionalmanager von 63%. In diesem Fall wäre die Maßnahmendurchführung um ca. 173.000 € teurer.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 18:50 Uhr.

 

Geschäftsführer Hildebrandt vom Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände erläutert, dass der JDV die Eigenleistung der Grundstückeigentümer trägt.

Für den Fall. dass die Bückauer Brücke nicht im Flurbereinigungsverfahren erneuert wird, würde der JDV die Brücke bis zu einer Tragfähigkeit von 12t sanieren. Da kaum verhindert werden kann, dass dennoch schwerere Fahrzeuge die Brücke überfahren würden, wäre in einigen Jahren eine erneute Sanierung wahrscheinlich. Aus diesem Grund ist der Neubau der Bückauer Brücke für den JDV alternativlos. Nach der Beschlusslage des JDV ist einen Eigenleistung von 250.000 € eingeplant. Diesen Betrag hält der JDV für ausreichend. Die Kostenschätzung der ARL für die Erneuerung der Bückauer Brücke wird aufgrund eigener Erfahrungen als zu hoch angesehen.

Hildebrandt informiert darüber, dass eine alte Zusage der Stadt Dannenberg(Elbe) vorliegt, nach der die Stadt neue Brücken in ihre Trägerschaft übernimmt.

Der Vorstandsvorsitzende des JDV Axel Schmidt liest den betreffenden Beschluss des JDVes vor.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung wieder um 19:00 Uhr.

 

AV Siemke weist darauf hin, dass die Kostenteilung des Eigenanteils nur für die Bückauer Brücke gilt. Den Eigenanteil für die Erneuerung der Brücke bei Soven hat die Stadt zu tragen.

 

Auf die Frage von AV Siemke nach dem Verfahrensfortgang für den Fall, dass die Stadt einen Eigenanteil von nur 250.000 € zusagt antwortet Dr. Riesner, dass das ArL dann keine Ausschreibung vornehmen darf. Das gilt auch für den Fall, dass die Stadt zusagt, bei höheren Kosten erneut zu beraten. Das ArL ist den Zuschussgebern gegenüber hinsichtlich einer gesicherten Finanzierung verantwortlich.

 

AV Siemke stellt fest, dass eine verlässliche Maßnahmendurchführung nur zugesagt werden kann, wenn die Stadt 350.000 € Eigenanteil zusagt und diese Mitte im Haushalt 2019 bereitstellt.

 

Dr. Riesner erläutert, dass nicht alle Kosten in 2019 anfallen werden und das ArL der Stadt eine zeitliche Kostenaufstellung zur Verfügung stellen kann.

 

Auf Vorschlage von AV Siemke empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Die Stadt Dannenberg(Elbe) beteiligt sich an den Kosten des Flurbereinigungsverfahrens Jeetzelbrücken I mit einem Eigenanteil von 25 % der Kosten, höchstens 350.000 €.