Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 21

Ratsmitglieder sind gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Stadtdirektor förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über ihre Pflichten nach §§ 40- 42 NKomVG zu belehren.

 

Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.

 

Sie hat folgenden Wortlaut:

„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Marcel Christ, wohnhaft in 29451 Dannenberg (Elbe), Splietau, Splietauer Ring 44 seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gem. § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gem. § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gem § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gem. § 42 NKomVG einzuhalten.“

 

StDir Meyer verliest den o.g. Wortlaut und verpflichtet Herrn Marcel Christ per Handschlag.

Er heißt ihn im Stadtrat herzlich willkommen und wünscht eine gute Zusammenarbeit.

 

 

Somit sind nunmehr 21 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.