Sachverhalt:
Ratsmitglieder sind
gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Stadtdirektor förmlich zu
verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über
ihre Pflichten nach §§ 40- 42 NKomVG zu belehren.
Die Belehrung ist
aktenkundig zu machen.
Sie hat folgenden
Wortlaut:
„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Marcel
Christ, wohnhaft in 29451 Dannenberg (Elbe), Splietau, Splietauer Ring 44 seine
Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die
Gesetze zu beachten. Gem. § 60 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gem. § 40 NKomVG
die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gem § 41 NKomVG zu
beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gem. § 42 NKomVG
einzuhalten.“