Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushaltsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2017 entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“

Das Rechnungsprüfungsamt kann gemäß § 31 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ergänzende Bemerkungen zum Prüfungsbericht treffen, die nach § 34 EigBetrVO bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind.

Entsprechende Bemerkungen wurden vom Rechnungsprüfungsamt für nicht erforderlich gehalten.

Aus dem Anhang zur Vorlage und dem Rechenschaftsbericht gehen die wesentlichen Geschäftsvorfälle hervor. Der Prüfungsbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird festgestellt.

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.

c)       Der Jahresfehlbetrag ist mit der vorhandenen Rücklage zu verrechnen bzw. auf das Folgejahr vorzutragen.

 

Betriebsleiter Klafak erörtert den Sachverhalt.

 

Rh Bodendieck verliest in seiner Eigenschaft als Ausschussvorsitzender BKDE den Bestätigungsvermerk des Prüfers.

Er teilt mit, dass der Betriebsausschuss empfohlen hat, in Beschlussvorschlag c) die entsprechenden Summen aufzunehmen.

Der Empfehlung ist auch der Samtgemeindeausschuss gefolgt.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 


Beschluss:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird festgestellt.

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.

c)       Der Jahresfehlbetrag ist mit der vorhandenen Rücklage in Höhe von 565,69 € zu decken und mit 28.258,79 € auf das Folgejahr vorzutragen.