Sitzung: 15.11.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: 08/0343/2018
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den
Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Der
Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Eigenbetriebes
Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushaltsjahr 01. Januar bis 31. Dezember
2017 entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die
Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu
beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“
Das
Rechnungsprüfungsamt kann gemäß § 31 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung
(EigBetrVO) ergänzende Bemerkungen zum Prüfungsbericht treffen, die nach § 34
EigBetrVO bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind.
Entsprechende
Bemerkungen wurden vom Rechnungsprüfungsamt für nicht erforderlich gehalten.
Aus dem Anhang zur
Vorlage und dem Rechenschaftsbericht gehen die wesentlichen Geschäftsvorfälle
hervor. Der Prüfungsbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird
festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.
c) Der Jahresfehlbetrag ist mit der vorhandenen
Rücklage zu verrechnen bzw. auf das Folgejahr vorzutragen.
Betriebsleiter
Klafak erörtert den Sachverhalt.
Rh Bodendieck
verliest in seiner Eigenschaft als Ausschussvorsitzender BKDE den
Bestätigungsvermerk des Prüfers.
Er teilt mit, dass
der Betriebsausschuss empfohlen hat, in Beschlussvorschlag c) die entsprechenden
Summen aufzunehmen.
Der Empfehlung ist
auch der Samtgemeindeausschuss gefolgt.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird
festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.
c) Der Jahresfehlbetrag ist mit der vorhandenen
Rücklage in Höhe von 565,69 € zu decken und mit 28.258,79 € auf das Folgejahr
vorzutragen.