Sachverhalt:
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den
Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Der Jahresabschluss,
der Lagebericht und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für das Haushaltsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2017 entsprechen
nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung
erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der
Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“
Das
Rechnungsprüfungsamt kann gemäß § 31 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO)
ergänzende Bemerkungen zum Prüfungsbericht treffen, die nach § 34 EigBetrVO bei
der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind.
Entsprechende
Bemerkungen wurden vom Rechnungsprüfungsamt für nicht erforderliche gehalten.
Aus dem Anhang und
dem Rechenschaftsbericht gegen die wesentlichen Geschäftsvorfälle hervor. Der
Prüfungsbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird
festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.
c) Der Jahresfehlbetrag ist mit der vorhandenen
Rücklage zu verrechnen bzw. auf das Folgejahr vorzutragen.