Betreff
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2017 a) Feststellungsbeschluss b) Entlastung der Betriebsleitung c) Beschluss über das Jahresergebnis
Vorlage
08/0343/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushaltsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2017 entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“

Das Rechnungsprüfungsamt kann gemäß § 31 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ergänzende Bemerkungen zum Prüfungsbericht treffen, die nach § 34 EigBetrVO bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind.

Entsprechende Bemerkungen wurden vom Rechnungsprüfungsamt für nicht erforderliche gehalten.

Aus dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht gegen die wesentlichen Geschäftsvorfälle hervor. Der Prüfungsbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird festgestellt.

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.

c)       Der Jahresfehlbetrag ist mit der vorhandenen Rücklage zu verrechnen bzw. auf das Folgejahr vorzutragen.