Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 11.11.2015 den Neubau der Grundschule Hitzacker beschlossen, um im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Fördermittel zu beantragen.

Das Projekt der Samtgemeinde wurde bekanntermaßen nicht ausgewählt.

 

Aus diesem Grund wurde die Verwaltung beauftragt auch alternative Fördermöglichkeiten für eine Sanierung und Anbau bzw. Neubau zu prüfen.

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 26.09.16 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten für eine Sanierung und Anbau bzw. Neubau der Grundschule Hitzacker gegeben sind.

Sofern Auftragsvergaben in dieser Angelegenheit erfolgen müssen, soll bei Eilbedürftigkeit der Samtgemeindeausschuss diese ohne Vorberatung durch den Fachausschuss beschließen.

Prioritär bleibt jedoch der Neubau der Grundschule Hitzacker.

 

Fördermittel für die Errichtung eines Neubaus sind derzeit nicht in Aussicht, sodass die Bereitstellung der KIP II-Mittel in Höhe von 804.000 € für die Samtgemeinde Elbtalaue einen ersten Schritt in Richtung Sanierung der Grundschule und Anbau bedeuten könnte.

 

Mit diesem Schritt wäre allerdings ein Neubau nicht mehr zu verwirklichen.

 

Die Schulleitung wurde bereits über diese Möglichkeit der Förderung informiert. Wichtig ist der Schulleiterin Frau Kampferbeck, dass die Situation an der Grundschule schnellstmöglich verbessert wird. Sofern dies nur über eine Sanierung und Anbau erfolgen kann, kann sie dieser Alternative folgen.

 

Frau Scharf führt in das Thema ein und skizziert noch einmal kurz die Entwicklung die dazu geführt hat, dass es, aus Sicht der Verwaltung, derzeit keine Alternative zur Sanierung der GS Hitzacker gibt. Sie erklärt, dass für die Sanierungsmaßnahme in den nächsten drei Jahren jeweils 1,3 Mio. Euro, sowie in 2022 900.000,00 Euro als investive Mittel in den Haushalt eingestellt werden.

1. SgRat Beitz ergänzt, dass die erste Priorität bei einem Neubau lag, aber aufgrund des Wegfalls der hierfür in Aussicht gestellten Fördermittel nur eine Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Um hiermit beginnen zu können, wird dieser Grundsatzbeschluss des SgRates benötigt.

 

Rh Zühlke ist mit diesem Vorschlag nicht einverstanden. Er möchte wissen, warum nicht doch ein Neubau geplant werden kann. Bei den Überlegungen 2015 sollte der Neubau 7,6 und die Sanierung 6,6 Mio. Euro kosten. Wenn jetzt 4,8 Mio. Euro reichen sollen, wäre das für ihn ein Rückschritt. Die Mitglieder waren sich seinerzeit einig, dass ein Neubau wirtschaftlicher wäre und haben ihn favorisiert. Wenn für die Sanierungsmaßnahme nun ebenfalls Kredite aufgenommen werden müssen, könnte man auch die Gesamtsumme für einen Neubau aufnehmen. Ebenfalls ist unklar, wie die Sanierungsmaßnahme konkret aussieht und welche Maßnahmen wie umgesetzt werden.

 

Rh Thiele ist die Meinung der Schulleitung wichtig. Frau Kampferbeck führt aus, dass die Pläne im Kollegium und mit der Verwaltung entwickelt wurden. Natürlich hätte man lieber einen Neubau und steht der Sanierung auch im Hinblick auf die Dauer und der daraus resultierenden Belastung für Schüler und Lehrer kritisch gegenüber. Es ist aber auch klar, dass dringend etwas getan werden muss.

 

1.SgRat Beitz erklärt, dass eine Kreditaufnahme der gesamten Bausumme nicht möglich ist. Hier ist man nach wie vor an den Zukunftsvertrag gebunden. Der Kämmerer hat die Mittel, die nötig und möglich sind, um die Sanierungsmaßnahme zu beginnen, in den Haushalt eingestellt.

 

Herr Schulz ergänzt, dass die ermittelten Kosten aus 2015 heute keinen Bestand mehr haben. So gab es in den letzten Jahren erhebliche Baukostenerhöhungen.

Für die Verwendung der KIP II-Mittel gibt es die Vorgabe, dass diese vorrangig in Sanierung und Inklusion fließen müssen und nicht in die Schaffung neuer Räume. Die konkreten Maßnahmen sind noch nicht abschließend geplant. Es wird verschiedene Abschnitte geben, die aufeinander abgestimmt werden. Sicher ist jedoch, dass unter den Förderbedingungen zunächst die Sanierung des Dachs, der Fenster, der Fassade sowie die Herstellung von Fluchtwegen und der Einbau eines Fahrstuhls erfolgen.

 

Es entwickelt sich eine kontroverse Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern und den Vertretern der Verwaltung. Hierbei wird deutlich, dass den Ausschussmitgliedern die vagen Planungen nicht ausreichen und es wird die nochmalige Prüfung des Neubaus gefordert, evtl. auch als Ausnahme, die im Kommunalinvestitionsgesetz durchaus vorgesehen ist.

 

1. SgRat Beitz erläutert, dass die Verwaltung keinerlei Spielraum hat. Es wurden alle Möglichkeiten geprüft und im Innen- und Kultusministerium angesprochen. Es ist wichtig, die Gelder abzurufen und in den nächsten Jahren entsprechend der bereit gestellten 4,8 Mio. Euro in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 zu sanieren. Hierbei soll es eine enge Abstimmung der Pläne mit der Schulleitung und auch mit Politik geben. Die weiteren Sanierungskosten (Gesamt 6,6 Mio. + Baukostenerhöhung) werden in den Folgejahren entsprechend in die Finanzplanung aufgenommen und dargestellt.

 

Frau Kampferbeck stellt noch einmal klar, dass dringend bauliche Maßnahmen an der Schule durchgeführt werden müssen. Bei einem Neubau würde es Jahre dauern, bis er bezugsfertig ist. Wenn nun aber jährlich bestimmte Sanierungsabschnitte fertig gestellt werden können, die gut durchdacht sind, ist es eine Lösung, mit der sie und das Kollegium leben können. Der Baukörper eignet sich gut, um die pädagogischen Konzepte umzusetzen.

 

Es ist klar, dass die Belastung für Schüler und Kollegium größer als bei einem Neubau ist, aber aufgrund der Dringlichkeit und des zeitlichen Aspektes einigen sich die Ausschussmitglieder darauf, den Vorschlag der Verwaltung mitzutragen und geben folgende

 

 


Beschlussempfehlung:

Die Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungspakets (KIP II – Schulsanierungsprogramm) werden an der Grundschule Hitzacker verwendet.