Sitzung: 24.10.2018 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 14/0370/2018
Sachverhalt:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 11.11.2015 den Neubau der
Grundschule Hitzacker beschlossen, um im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Fördermittel
zu beantragen.
Das Projekt der
Samtgemeinde wurde bekanntermaßen nicht ausgewählt.
Aus diesem Grund
wurde die Verwaltung beauftragt auch alternative Fördermöglichkeiten für eine
Sanierung und Anbau bzw. Neubau zu prüfen.
Der Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 26.09.16 einstimmig folgenden Beschluss
gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt
zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten für eine Sanierung und Anbau bzw. Neubau
der Grundschule Hitzacker gegeben sind.
Sofern Auftragsvergaben in
dieser Angelegenheit erfolgen müssen, soll bei Eilbedürftigkeit der
Samtgemeindeausschuss diese ohne Vorberatung durch den Fachausschuss
beschließen.
Prioritär bleibt jedoch der
Neubau der Grundschule Hitzacker.
Fördermittel für
die Errichtung eines Neubaus sind derzeit nicht in Aussicht, sodass die
Bereitstellung der KIP II-Mittel in Höhe von 804.000 € für die Samtgemeinde
Elbtalaue einen ersten Schritt in Richtung Sanierung der Grundschule und Anbau
bedeuten könnte.
Mit diesem Schritt wäre allerdings ein
Neubau nicht mehr zu verwirklichen.
Die Schulleitung
wurde bereits über diese Möglichkeit der Förderung informiert. Wichtig ist der
Schulleiterin Frau Kampferbeck, dass die Situation an der Grundschule
schnellstmöglich verbessert wird. Sofern dies nur über eine Sanierung und Anbau
erfolgen kann, kann sie dieser Alternative folgen.
Frau Scharf führt
in das Thema ein und skizziert noch einmal kurz die Entwicklung die dazu
geführt hat, dass es, aus Sicht der Verwaltung, derzeit keine Alternative zur
Sanierung der GS Hitzacker gibt. Sie erklärt, dass für die Sanierungsmaßnahme
in den nächsten drei Jahren jeweils 1,3 Mio. Euro, sowie in 2022 900.000,00
Euro als investive Mittel in den Haushalt eingestellt werden.
1. SgRat Beitz
ergänzt, dass die erste Priorität bei einem Neubau lag, aber aufgrund des
Wegfalls der hierfür in Aussicht gestellten Fördermittel nur eine
Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Um hiermit beginnen zu können,
wird dieser Grundsatzbeschluss des SgRates benötigt.
Rh Zühlke ist mit
diesem Vorschlag nicht einverstanden. Er möchte wissen, warum nicht doch ein
Neubau geplant werden kann. Bei den Überlegungen 2015 sollte der Neubau 7,6 und
die Sanierung 6,6 Mio. Euro kosten. Wenn jetzt 4,8 Mio. Euro reichen sollen,
wäre das für ihn ein Rückschritt. Die Mitglieder waren sich seinerzeit einig,
dass ein Neubau wirtschaftlicher wäre und haben ihn favorisiert. Wenn für die
Sanierungsmaßnahme nun ebenfalls Kredite aufgenommen werden müssen, könnte man
auch die Gesamtsumme für einen Neubau aufnehmen. Ebenfalls ist unklar, wie die
Sanierungsmaßnahme konkret aussieht und welche Maßnahmen wie umgesetzt werden.
Rh Thiele ist die
Meinung der Schulleitung wichtig. Frau Kampferbeck führt aus, dass die Pläne im
Kollegium und mit der Verwaltung entwickelt wurden. Natürlich hätte man lieber
einen Neubau und steht der Sanierung auch im Hinblick auf die Dauer und der
daraus resultierenden Belastung für Schüler und Lehrer kritisch gegenüber. Es
ist aber auch klar, dass dringend etwas getan werden muss.
1.SgRat Beitz
erklärt, dass eine Kreditaufnahme der gesamten Bausumme nicht möglich ist. Hier
ist man nach wie vor an den Zukunftsvertrag gebunden. Der Kämmerer hat die
Mittel, die nötig und möglich sind, um die Sanierungsmaßnahme zu beginnen, in
den Haushalt eingestellt.
Herr Schulz
ergänzt, dass die ermittelten Kosten aus 2015 heute keinen Bestand mehr haben.
So gab es in den letzten Jahren erhebliche Baukostenerhöhungen.
Für die Verwendung
der KIP II-Mittel gibt es die Vorgabe, dass diese vorrangig in Sanierung und
Inklusion fließen müssen und nicht in die Schaffung neuer Räume. Die konkreten
Maßnahmen sind noch nicht abschließend geplant. Es wird verschiedene Abschnitte
geben, die aufeinander abgestimmt werden. Sicher ist jedoch, dass unter den
Förderbedingungen zunächst die Sanierung des Dachs, der Fenster, der Fassade
sowie die Herstellung von Fluchtwegen und der Einbau eines Fahrstuhls erfolgen.
Es entwickelt sich
eine kontroverse Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern und den Vertretern
der Verwaltung. Hierbei wird deutlich, dass den Ausschussmitgliedern die vagen
Planungen nicht ausreichen und es wird die nochmalige Prüfung des Neubaus
gefordert, evtl. auch als Ausnahme, die im Kommunalinvestitionsgesetz durchaus
vorgesehen ist.
1. SgRat Beitz
erläutert, dass die Verwaltung keinerlei Spielraum hat. Es wurden alle
Möglichkeiten geprüft und im Innen- und Kultusministerium angesprochen. Es ist
wichtig, die Gelder abzurufen und in den nächsten Jahren entsprechend der
bereit gestellten 4,8 Mio. Euro in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022
zu sanieren. Hierbei soll es eine enge Abstimmung der Pläne mit der
Schulleitung und auch mit Politik geben. Die weiteren Sanierungskosten (Gesamt
6,6 Mio. + Baukostenerhöhung) werden in den Folgejahren entsprechend in die
Finanzplanung aufgenommen und dargestellt.
Frau Kampferbeck
stellt noch einmal klar, dass dringend bauliche Maßnahmen an der Schule
durchgeführt werden müssen. Bei einem Neubau würde es Jahre dauern, bis er
bezugsfertig ist. Wenn nun aber jährlich bestimmte Sanierungsabschnitte fertig
gestellt werden können, die gut durchdacht sind, ist es eine Lösung, mit der
sie und das Kollegium leben können. Der Baukörper eignet sich gut, um die
pädagogischen Konzepte umzusetzen.
Es ist klar, dass
die Belastung für Schüler und Kollegium größer als bei einem Neubau ist, aber
aufgrund der Dringlichkeit und des zeitlichen Aspektes einigen sich die
Ausschussmitglieder darauf, den Vorschlag der Verwaltung mitzutragen und geben
folgende
Beschlussempfehlung:
Die Fördermittel
aus dem Kommunalinvestitionsförderungspakets (KIP II – Schulsanierungsprogramm)
werden an der Grundschule Hitzacker verwendet.