Sachverhalt:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 11.11.2015 den Neubau der
Grundschule Hitzacker beschlossen, um im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Fördermittel
zu beantragen.
Das Projekt der
Samtgemeinde wurde bekanntermaßen nicht ausgewählt.
Aus diesem Grund
wurde die Verwaltung beauftragt auch alternative Fördermöglichkeiten für eine
Sanierung und Anbau bzw. Neubau zu prüfen.
Der Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 26.09.16 einstimmig folgenden Beschluss
gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt
zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten für eine Sanierung und Anbau bzw. Neubau
der Grundschule Hitzacker gegeben sind.
Sofern Auftragsvergaben in
dieser Angelegenheit erfolgen müssen, soll bei Eilbedürftigkeit der
Samtgemeindeausschuss diese ohne Vorberatung durch den Fachausschuss
beschließen.
Prioritär bleibt jedoch der
Neubau der Grundschule Hitzacker.
Fördermittel für
die Errichtung eines Neubaus sind derzeit nicht in Aussicht, sodass die
Bereitstellung der KIP II-Mittel in Höhe von 804.000 € für die Samtgemeinde
Elbtalaue einen ersten Schritt in Richtung Sanierung der Grundschule und Anbau
bedeuten könnte.
Mit diesem Schritt wäre allerdings ein
Neubau nicht mehr zu verwirklichen.
Die Schulleitung
wurde bereits über diese Möglichkeit der Förderung informiert. Wichtig ist der
Schulleiterin Frau Kampferbeck, dass die Situation an der Grundschule
schnellstmöglich verbessert wird. Sofern dies nur über eine Sanierung und Anbau
erfolgen kann, kann sie dieser Alternative folgen.
Beschlussvorschlag:
Die Fördermittel
aus dem Kommunalinvestitionsförderungspakets (KIP II – Schulsanierungsprogramm)
werden an der Grundschule Hitzacker verwendet.