Betreff
Grundsatzbeschluss zur Verwendung der KIP-II Mittel an der Grundschule Hitzacker
Vorlage
14/0370/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 11.11.2015 den Neubau der Grundschule Hitzacker beschlossen, um im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Fördermittel zu beantragen.

Das Projekt der Samtgemeinde wurde bekanntermaßen nicht ausgewählt.

 

Aus diesem Grund wurde die Verwaltung beauftragt auch alternative Fördermöglichkeiten für eine Sanierung und Anbau bzw. Neubau zu prüfen.

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 26.09.16 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten für eine Sanierung und Anbau bzw. Neubau der Grundschule Hitzacker gegeben sind.

Sofern Auftragsvergaben in dieser Angelegenheit erfolgen müssen, soll bei Eilbedürftigkeit der Samtgemeindeausschuss diese ohne Vorberatung durch den Fachausschuss beschließen.

Prioritär bleibt jedoch der Neubau der Grundschule Hitzacker.

 

Fördermittel für die Errichtung eines Neubaus sind derzeit nicht in Aussicht, sodass die Bereitstellung der KIP II-Mittel in Höhe von 804.000 € für die Samtgemeinde Elbtalaue einen ersten Schritt in Richtung Sanierung der Grundschule und Anbau bedeuten könnte.

 

Mit diesem Schritt wäre allerdings ein Neubau nicht mehr zu verwirklichen.

 

Die Schulleitung wurde bereits über diese Möglichkeit der Förderung informiert. Wichtig ist der Schulleiterin Frau Kampferbeck, dass die Situation an der Grundschule schnellstmöglich verbessert wird. Sofern dies nur über eine Sanierung und Anbau erfolgen kann, kann sie dieser Alternative folgen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungspakets (KIP II – Schulsanierungsprogramm) werden an der Grundschule Hitzacker verwendet.