Sitzung: 03.09.2018 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0283/2018
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt:
Es liegt der Antrag
einer angrenzenden Grundstückseigentümerin vor, ein Wegeteilstück in der
Ortslage Bückau zu kaufen oder alternativ zu pachten. Der Antrag, sowie der
dazugehörige Lageplan, mit der entsprechenden Einzeichnung des angesprochenen
Bereiches sind der Vorlage als Anlage I beigefügt. Der Antrag ist begründet.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Bei dem
angesprochenen Wegeteilstück handelt es sich einen nicht gewidmeten
Wegestummel, der direkt vor der Jeetzel endet. Unter der Voraussetzung, dass der EVE und dem Unterhaltungsverband, wie im
Antrag bereits geschrieben, weiterhin eine freie Zugänglichkeit zugesichert
wird, bestehen gegen einen Verkauf oder eine Verpachtung keine Bedenken.
Anzumerken ist,
dass zwischen den beiden anliegenden
Grundstückseigentümern bezüglich der Nutzung, insbesondere bezüglich
Einfriedung der Wegefläche, Unstimmigkeiten bestehen. Die Antragstellerin hatte
im Jahr 2017 einen Antrag zur Errichtung eines Zaunes an der rechten
Grundstücksgrenze an die Stadt Dannenberg (Elbe) gestellt. Grund des Antrages
war, dass ihr Hund mehrfach das nachbarliche Grundstück betreten und dies zum
Streit zwischen den Nachbarn geführt hatte.
Diese Genehmigung
wurde der Antragstellerin auch erteilt, zunächst befristet bis zum 01.01.2018
danach bis heutigen Tage geduldet, weil sie glaubhaft erklären konnte, das der
Zaun auch weiterhin notwendig ist, um weiteren Streitigkeiten vorzubeugen. Über
die Errichtung des Zaunes waren und sind die anderen angrenzenden
Grundstückseigentümer sehr erbost, weil sie der Meinung sind, nun nicht mehr
von der Wegefläche auf ihr Grundstück zu gelangen. Entlang der rechten
Grundstücksseite befindet sich eine durchgehende Baumreihe / Hecke mit starken
Unterwuchs befindet, die eine Zugänglichkeit auch ohne Zaun sehr schwierig macht.
Rh Schultz spricht an, dass die Problematik mit dem Hund durch das Aufstellen
eines Zaunes abgeholfen worden ist. Er fragt an, was gegen eine Verlängerung
der Genehmigung für den Zaun spricht.
FBL Hesebeck
antwortet darauf, dass gegen eine Verlängerung der Genehmigung seitens der
Verwaltung nichts dagegen spricht. Seine Vermutung besteht darin, dass es sich
bei der Angelegenheit eher um eine Problematik im zwischenmenschlichen Bereich
handelt. Die Verlängerung dieser Genehmigung ist durchaus eine Option, über
die in den Gremien nachgedacht werden
sollte.
Rh Hanke fragt, ob
es der einzige Zugang zur Jeetzel für die Dorfbewohner ist. Zudem ist er der
Meinung, dass man sich mit den Verkauf solcher Grundstücke schwer tut.
Vielleicht wird dieses Grundstück von der Stadt selbst auch wieder benötigt,
z.B. als Bootsanleger für Kanuten. Beim Verkauf wäre dies nicht mehr möglich.
Gegen eine Verpachtung hat Rh Hanke keine Einwände. Seine zweite Frage ist
daher, ob der Zugang denn auch von den Dorfbewohnern genutzt wird.
Ohne dass FBL
Hesebeck mit den Dorfbewohnern gesprochen hat, geht er davon aus, dass dieser
Zugang auch genutzt wird. Fraglich ist nur die Qualität und welche Häufigkeit
dort gegeben ist.
Rh Hanke bitte um
eine Unterbrechung der Sitzung. Er möchte allen anwesenden Beteiligten
Gelegenheit geben, sich zum Sachverhalt zu äußern.
AV Stoedter fragt
in Runde, ob es Einwände gegen eine Unterbrechung gibt. Da dies nicht der Fall
ist, unterbricht er die öffentliche Sitzung um 19.30 Uhr.
Um 19.45 Uhr
eröffnet Ausschussvorsitzender Stoedter nach der Unterbrechung erneut die
öffentliche Sitzung.
Es wird durch den
Rh Hanke vorgeschlagen, den TOP 6 in dieser Sitzung zu vertagen. Er möchte in
dieser Angelegenheit nochmal genauer recherchieren. Daraufhin schlägt Rh Herzog
durch eine Ortsbegehung sich ein genaues Bild von der Lage zu machen. Dafür
spricht sich auch der stellv. AV Reichert aus.
Rh Schultz spricht
an, anstatt zu verkaufen oder zu verpachten, eine Pforte mit freiem Zugang für die
Dorfbewohner aufzustellen. Diesem stimmt der AV Stoedter zu. Eine Ortsbegehung
wird von den Ratsmitgliedern aber trotzdem gewünscht. Der Antragsteller stellt
die Pforte und sorgt für die dessen Unterhaltung. Der Weg soll aber weiterhin
für jeden zugänglich sein. Gegen eine solche Lösung sollte nichts dagegen
sprechen, betont Rh Schultz und räumt ein, dass somit die Bedenken der
Dorfbewohner aus der Welt geräumt sein sollten. Der Zugang soll nur nachts
durch den Antragsteller verschlossen sein. Zudem soll die Pforte auch an Tagen
verschlossen werden, an welchen der Antragsteller sich nicht auf seinem
Grundstück aufhält.
Rh Hanke betont
aber nochmal, dass er vor der Entscheidung, eine Ortsbegehung wünscht, da sich
keiner der anwesenden Ratsmitglieder bisher ein Bild von der Lage vor Ort
gemacht hat.
FBL Hesebeck weist
nochmal darauf hin, dass es sich bei dem fraglichen Grundstück um ein im
Eigentum der Stadt befindliches Grundstück handelt, für das keine öffentlichen
Rechte bestehen. Es handelt sich nicht um eine förmlich gewidmete
Wegverbindung.
Rh Schultz schlägt
vor, die Ortsbegehung gleich im Anschluss an die Sitzung durchzuführen. Dieser
Vorschlag wird von allen Ratsmitgliedern angenommen.
Die Ratsherren beschließen einstimmig den TOP 6 zu vertagen.