Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 7

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt:

Es liegt der Antrag einer angrenzenden Grundstückseigentümerin vor, ein Wegeteilstück in der Ortslage Bückau zu kaufen oder alternativ zu pachten. Der Antrag, sowie der dazugehörige Lageplan, mit der entsprechenden Einzeichnung des angesprochenen Bereiches sind der Vorlage als Anlage I beigefügt. Der Antrag ist  begründet.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei dem angesprochenen Wegeteilstück handelt es sich einen nicht gewidmeten Wegestummel, der direkt vor der Jeetzel endet. Unter der Voraussetzung, dass der  EVE und dem Unterhaltungsverband, wie im Antrag bereits geschrieben, weiterhin eine freie Zugänglichkeit zugesichert wird, bestehen gegen einen Verkauf oder eine Verpachtung keine Bedenken.

Anzumerken ist, dass  zwischen den beiden  anliegenden   Grundstückseigentümern bezüglich der Nutzung, insbesondere bezüglich Einfriedung der Wegefläche, Unstimmigkeiten bestehen. Die Antragstellerin hatte im Jahr 2017 einen Antrag zur Errichtung eines Zaunes an der rechten Grundstücksgrenze an die Stadt Dannenberg (Elbe) gestellt. Grund des Antrages war, dass ihr Hund mehrfach das nachbarliche Grundstück betreten und dies zum Streit zwischen den Nachbarn geführt hatte.

 

Diese Genehmigung wurde der Antragstellerin auch erteilt, zunächst befristet bis zum 01.01.2018 danach bis heutigen Tage geduldet, weil sie glaubhaft erklären konnte, das der Zaun auch weiterhin notwendig ist, um weiteren Streitigkeiten vorzubeugen. Über die Errichtung des Zaunes waren und sind die anderen angrenzenden Grundstückseigentümer sehr erbost, weil sie der Meinung sind, nun nicht mehr von der Wegefläche auf ihr Grundstück zu gelangen. Entlang der rechten Grundstücksseite befindet sich eine durchgehende Baumreihe / Hecke mit starken Unterwuchs befindet, die eine Zugänglichkeit auch  ohne Zaun sehr schwierig macht.


Rh Schultz spricht an, dass die Problematik mit dem Hund durch das Aufstellen eines Zaunes abgeholfen worden ist. Er fragt an, was gegen eine Verlängerung der Genehmigung für den Zaun spricht.

FBL Hesebeck antwortet darauf, dass gegen eine Verlängerung der Genehmigung seitens der Verwaltung nichts dagegen spricht. Seine Vermutung besteht darin, dass es sich bei der Angelegenheit eher um eine Problematik im zwischenmenschlichen Bereich handelt. Die Verlängerung dieser Genehmigung ist durchaus eine Option, über die  in den Gremien nachgedacht werden sollte.

Rh Hanke fragt, ob es der einzige Zugang zur Jeetzel für die Dorfbewohner ist. Zudem ist er der Meinung, dass man sich mit den Verkauf solcher Grundstücke schwer tut. Vielleicht wird dieses Grundstück von der Stadt selbst auch wieder benötigt, z.B. als Bootsanleger für Kanuten. Beim Verkauf wäre dies nicht mehr möglich. Gegen eine Verpachtung hat Rh Hanke keine Einwände. Seine zweite Frage ist daher, ob der Zugang denn auch von den Dorfbewohnern genutzt wird.

Ohne dass FBL Hesebeck mit den Dorfbewohnern gesprochen hat, geht er davon aus, dass dieser Zugang auch genutzt wird. Fraglich ist nur die Qualität und welche Häufigkeit dort gegeben ist.

Rh Hanke bitte um eine Unterbrechung der Sitzung. Er möchte allen anwesenden Beteiligten Gelegenheit geben, sich zum Sachverhalt zu äußern.

AV Stoedter fragt in Runde, ob es Einwände gegen eine Unterbrechung gibt. Da dies nicht der Fall ist, unterbricht er die öffentliche Sitzung um 19.30 Uhr.

 

Um 19.45 Uhr eröffnet Ausschussvorsitzender Stoedter nach der Unterbrechung erneut die öffentliche Sitzung.

 

Es wird durch den Rh Hanke vorgeschlagen, den TOP 6 in dieser Sitzung zu vertagen. Er möchte in dieser Angelegenheit nochmal genauer recherchieren. Daraufhin schlägt Rh Herzog durch eine Ortsbegehung sich ein genaues Bild von der Lage zu machen. Dafür spricht sich auch der stellv. AV Reichert aus.

Rh Schultz spricht an, anstatt zu verkaufen oder zu verpachten, eine Pforte mit freiem Zugang für die Dorfbewohner aufzustellen. Diesem stimmt der AV Stoedter zu. Eine Ortsbegehung wird von den Ratsmitgliedern aber trotzdem gewünscht. Der Antragsteller stellt die Pforte und sorgt für die dessen Unterhaltung. Der Weg soll aber weiterhin für jeden zugänglich sein. Gegen eine solche Lösung sollte nichts dagegen sprechen, betont Rh Schultz und räumt ein, dass somit die Bedenken der Dorfbewohner aus der Welt geräumt sein sollten. Der Zugang soll nur nachts durch den Antragsteller verschlossen sein. Zudem soll die Pforte auch an Tagen verschlossen werden, an welchen der Antragsteller sich nicht auf seinem Grundstück aufhält.

Rh Hanke betont aber nochmal, dass er vor der Entscheidung, eine Ortsbegehung wünscht, da sich keiner der anwesenden Ratsmitglieder bisher ein Bild von der Lage vor Ort gemacht hat.

FBL Hesebeck weist nochmal darauf hin, dass es sich bei dem fraglichen Grundstück um ein im Eigentum der Stadt befindliches Grundstück handelt, für das keine öffentlichen Rechte bestehen. Es handelt sich nicht um eine förmlich gewidmete Wegverbindung.

Rh Schultz schlägt vor, die Ortsbegehung gleich im Anschluss an die Sitzung durchzuführen. Dieser Vorschlag wird von allen Ratsmitgliedern angenommen.

Die Ratsherren beschließen einstimmig den TOP 6 zu vertagen.